Antrag Nr. 0977/2021:
Änderungsantrag der CDU-Fraktion gemäß § 12 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zu Drucks. Nr. 2621/2020 (Neugründung einer zusätzlichen Grundschule im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld)

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0977/2021 (Originalvorlage)
2621/2020 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der CDU-Fraktion gemäß § 12 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zu Drucks. Nr. 2621/2020 (Neugründung einer zusätzlichen Grundschule im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld)

Antrag

Der Antragstext wird wie folgt ergänzt:

Antrag, zu beschließen

1. in der Nackenberger Straße 4, im ehemaligen Gebäude der Grundschule Buchholz-Kleefeld II Arbeitstitel (AT) eine neue 3-zügige Grundschule (GS) mit dem Arbeitstitel Grundschule Nackenberger Straße als Ganztagsgrundschule als temporäre Lösung zu errichten,
2. diese neue 3-zügige Grundschule mit Beginn des Schuljahres 2022/23 mit dem ersten Jahrgang aufbauend einzurichten,
3. die für das Projekt notwendigen personellen und finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen.
4. Innerhalb der nächsten fünf Jahre findet die Verwaltung einen geeigneten Schulstandort in zentraler Lage im Stadtteil Groß-Buchholz, z. B. im Roderbruch, und errichtet dort ein Schulgebäude, in welches die Grundschule mit dem Arbeitstitel Grundschule Nackenberger Straße nach Fertigstellung umziehen wird.

Begründung


Durch die unmittelbare Nähe zur Grundschule Lüneburger Damm ist der Schulstandort in der Nackenberger Straße 4 für eine ausgewogene flächendeckende Grundschulversorgung nicht geeignet. Schülerinnen und Schüler aus dem nördlichen Teil der Einzugsbereiche der Grundschulen Nackenberger Straße und Lüneburger Damm haben sehr lange Schulwege zurückzulegen. Ein Standort in zentraler Lage im Stadtteil würde hingegen zu deutlich kürzeren Schulwegen führen.