Drucksache Nr. 0976/2010:
Anerkennung und Förderung des Vereins "Haeckis Zwerge e.V". als Träger der Kindertagesstätte "Sternenkinder"

Inhalt der Drucksache:

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0976/2010
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Anerkennung und Förderung des Vereins "Haeckis Zwerge e.V". als Träger der Kindertagesstätte "Sternenkinder"

Antrag,

zu beschließen,
  • den Verein "Haeckis Zwerge e. V." als Träger der Kindertagesstätte "Sternenkinder". in der Haeckelstr. 10, 30179 Hannover mit einer Krippengruppe (15 Plätze) und einer Kindergartengruppe (25 Plätze) in Ganztagsbetreuung anzuerkennen und
  • ab dem 01.08.2010 bzw. frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis die laufende Förderung entsprechend der Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen und Kleinen Kindertagesstätten zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben
Einrichtungsaufwand5.000,00 €4640.901 935400Zuwendungen186.700,00 €*4645.000/718000
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten400,00 €Einzelplan 9
Ausgaben insgesamt5.000,00 € Ausgaben insgesamt187.100,00 € 
Finanzierungssaldo-5.000,00 € Überschuss / Zuschuss-187.100,00 € 
*Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, sodass es sich um einen Nettobetrag handelt. Die Landesförderung in Höhe von 20% (Kindergartengruppe) bzw. 38% (Krippengruppe) der Personalkosten wurde bei der Ermittlung des Zuwendungsbetrages berücksichtigt.

Begründung des Antrages

Im Stadtbezirk Südstadt-Bult besteht, wie auch in anderen Teilen des Stadtgebietes, eine erhöhte Nachfrage an Betreuungsangeboten für unter 3 - jährige Kinder. Ebenfalls besteht im Stadtteil Südstadt ein Bedarf an Kindergartenplätzen.
In der geplanten Kindertagesstätte in der Haeckelstraße 10 sollen eine Krippengruppe mit 15 Plätzen und eine Kindergartengruppe mit 25 Plätzen eingerichtet werden. Mit DS-Nr. 2290/2008 wurde die Förderung dieser Einrichtung unter der Trägerschaft des "Internationaler Bund e. V." aus Osnabrück beschlossen. Die Zusammenarbeit des Internationalen Bundes und der Jüdischen Gemeinde Hannover wurde zwischenzeitlich jedoch beendet, sodass nunmehr ein erneuter Beschluss erforderlich geworden ist.

Träger der Einrichtung soll nunmehr der Verein “Haeckis Zwerge e.V“. sein, welcher in Kooperation mit der Jüdischen Gemeinde in Hannover das Ziel verfolgt, Kindern jüdischer Herkunft die Möglichkeit zu geben, moderne Bildung zu erfahren sowie jüdische Kultur und Tradition zu pflegen. Das Betreuungsangebot der Einrichtung richtet sich aber an Kinder aller Glaubensrichtungen.Der Trägerverein wird sich am 07.05.2010 in der Kommission Kinder und Jugendhilfeplanung vorstellen.

Die Kindertagesstätte soll den Namen “Sternenkinder“ tragen und in vom Träger angemieteten Räumen der Jüdischen Gemeinde in der Haeckelstr. 10/ Südstadt eingerichtet werden. Die erforderlichen Umbaumaßnahmen wurden abschließend geplant und teilweise schon umgesetzt. Ein Antrag auf Investitionsmittel gemäß der Richtlinie Investition Kinderbetreuung (RIK) wurde bei der Landesschulbehörde gestellt.
Ein Ortstermin mit dem Nds. Kultusministerium – Referat Kindertageseinrichtungen – hat stattgefunden und eine entsprechende Betriebserlaubnis wurde in Aussicht gestellt. Als Betriebsbeginn ist der 01.08.2010 vorgesehen.

Ein Antrag auf Investitionsmittel gemäß der Richtlinie Investition Kinderbetreuung (RIK) wurde bei der Landesschulbehörde gestellt.

Der Landeshauptstadt entstehen außer einem einmaligen Zuschuss für Einrichtungsmittel in Höhe von maximal 5.000,00 €, keine Investitionskosten. Diese Zuwendung steht in Abhängigkeit zu den bewilligten Investitionszuschüssen seitens des Landes. Die Höhe des städtischen Zuschusses bezieht sich auf die vom Träger zu erbringende Eigenleistung von ca. 5% der Gesamtkosten für die Einrichtungsgegenstände, beträgt jedoch höchstens 5.000,-€ pro Gruppe. Die Aufwendungen für die laufenden Betriebskosten in Höhe von 186.700,00 € stehen im Kindertagesstättenbudget zur Verfügung
51.41 
Hannover / 30.04.2010