Drucksache Nr. 0974/2015:
Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Erneuerung von Straßen im Stadtbezirk 2, Vahrenwald-List

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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0974/2015
2
 
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Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Erneuerung von Straßen im Stadtbezirk 2, Vahrenwald-List

Antrag,

1. der Erneuerung der in Anlage 1 lfd. Nr. 1-11 aufgeführten Straßen und dem Baubeginn der Einzelmaßnahmen in den Jahren 2016 und 2017 vorbehaltlich der Rechtskraft der jeweiligen Haushaltssatzungen zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKomVG
i.V. mit § 9 (1) Nr. 2d der Hauptsatzung
2. der Erneuerung der östlichen Richtungsfahrbahn der Vahrenwalder Straße zwischen Großer Kolonnenweg und Rampe Mittellandkanal (Anlage 1 lfd. Nr. 12) sowie dem Baubeginn in 2016/2017 vorbehaltlich der Rechtskraft der jeweiligen Haushaltssatzungen zuzustimmen.

- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr. 1+4 NKomVG i.V. mit § 10 (1) Nr. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 (2) NKomVG.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Im Rahmen der Planung, Bauvorbereitung und -abwicklung werden genderspezifische Belange beachtet, Frauen und Männer sind gleichermaßen betroffen.

Kostentabelle

Die finanziellen Auswirkungen sind bereits in der Beschlussdrucksache 0077/2014 dargestellt, mit der der Grundsatzbeschluss zum Programm „Grunderneuerung im Bestand“ für die Jahre 2014 bis 2019 gefasst wurde.

Begründung des Antrages

Zur Substanzerhaltung der Straßen in Hannover hat die Fachverwaltung ein Konzept erarbeitet, mit dem in vereinfachter Form ohne vorherige Neuplanung des Straßenraums Grunderneuerungen von Straßen bei deutlich reduzierten Realisierungszeiten durchgeführt werden sollen. Wesentliche Randbedingung bei der Auswahl der vorgeschlagenen Straßen ist deshalb, dass die vorhandene Querschnittsaufteilung (Gehweg, Radweg, Parken, Fahrbahn) den heutigen Anforderungen entspricht. Die Straßen werden nach der Erneuerung das gleiche Aussehen haben wie vorher, nur in einem technisch neuwertigen Zustand.

Das Programm ist mit der Beschlussdrucksache 0077/2014 grundsätzlich beschlossen worden.

Mit dieser Beschlussdrucksache werden für den Stadtbezirk Vahrenwald-List 12 weitere Straßen für das Programm zur Erneuerung vorgeschlagen (s. Anlage 1). Im Vorfeld dieser Drucksache hat es im Rahmen der Bezirksratssitzung am 16.03.2015 bereits eine umfangreiche Information der betroffenen Anlieger und des Bezirksrates über die Notwendigkeit der Erneuerung der in Anlage 1 aufgeführten Straßen gegeben. Im Rahmen dieser Stadtbezirksratssitzung wurden die ausgewählten Straßen und das Verfahren durch die Verwaltung vorgestellt und anschließend ausführlich diskutiert. Die Mitglieder des Bezirksrates, die Anlieger und die Öffentlichkeit hatten so Zeit, sich bis zur Vorlage dieser Drucksache eine Meinung zu bilden.

Im Rahmen der Bürgerfragestunde im Bezirksrat wurde insbesondere von Anliegern aus dem Bereich Stromeyerstraße, Gabelsbergerstraße und Harnischstraße die Notwendigkeit einer Grunderneuerung bezweifelt. Aus Sicht der anwesenden Anlieger sollten die Straßen so bleiben wie sie sind, um das historische Ambiente dieses Bereiches zu bewahren. Aus Sicht der Verwaltung sind die Straßen, wie bereits bei der Vorstellung der Maßnahmen im Bezirksrat am 16.3.2015 ausführlich erläutert, aus technischer Sicht erneuerungsbedürftig. Das historische Ambiente bleibt erhalten, da auch zukünftig die Straßen einen Natursteinpflasterbelag erhalten sollen. Das vorhandene Pflastermaterial wird, sofern möglich, wiederverwendet.

Ein weiterer beschlussrelevanter Diskussionspunkt war die Erneuerung der Constantinstraße zwischen Am Listholze und Staatswiesenstraße. Hier wurde von den Anliegern gefordert, statt der Erneuerung der gesamten Straße, nur eine Deckenerneuerung vorzunehmen und die Einstufung der Straße als Anliegerstraße zu überdenken. Aus Sicht der Anlieger handelt es sich bei der Constantinstraße um eine Innerortsstraße, da diese Straße verstärkt zum Parken durch die Beschäftigten der umliegenden Gewerbebetriebe genutzt wird. Des Weiteren sprachen sich die Anlieger bei einer Erneuerung für eine Asphaltbefestigung der Fahrbahn statt wie vorgeschlagen einer Befestigung mit Rechteckpflaster aus. Aus Sicht der Verwaltung ist die Straße in einem so schlechten Zustand, dass hier nur eine Grunderneuerung sinnvoll und technisch möglich ist. Dem Wunsch der Anlieger nach einer Asphaltbefestigung kann entsprochen werden. Auf die geschätzten Kosten hat dies keine Auswirkungen. Die Überprüfung der Einstufung der Straße nach Straßenausbaubeitragssatzung hat zu keiner anderen Einstufung der Straße geführt.

Die Beschreibung der Straßen mit Zustand, Schäden, Straßenaufbau, geschätzten Baukosten und Einstufung nach der SABS erfolgt tabellarisch in Anlage 2. Die Zusammenstellung der Daten entspricht den bereits vorgestellten Daten. Die Zustandserfassung der Straßen erfolgte auf der Grundlage des Arbeitspapier Nr. 9 der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen (FGSV). Die Schadensbilder der vorgeschlagenen Straßen machen eine Erneuerung erforderlich.

UVP

Das Programm sieht vor, dass die Straßen nach der Erneuerung genauso aussehen wie vorher. Das bedeutet, dass keine zusätzlichen Flächen versiegelt werden und negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes sowie eine Verschlechterung der Umweltverhältnisse nicht zu erwarten sind.

Umsetzung des Programms

Mit der Umsetzung des Programms wurde 2014 begonnen, 43 Straßen sind in einer ersten Stufe zur Erneuerung beschlossen. Sobald Beschlüsse zur Erneuerung weiterer Straßen im Sonderprogramm für Straßenerneuerung vorliegen, werden diese zur Umsetzung vorbereitet. Die mit dieser Drucksache vorgeschlagenen Straßen sollen in den Jahren 2016 und 2017 erneuert werden.

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Hannover / 29.04.2015