Drucksache Nr. 0973/2021:

Einrichtung der 3-gruppigen Kindertagesstätte Am Südbahnhof

Inhalt der Drucksache:

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0973/2021
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Einrichtung der 3-gruppigen Kindertagesstätte Am Südbahnhof

Antrag,

zu beschließen,
  • der o.g. Einrichtung an der Anna-Zammert-Straße 9, 30171 Hannover in Trägerschaft der Maschseekinder gGmbH, mit zwei Krippengruppen (jeweils 15 Plätze, Ganztagsbetreuung) und einer Kindergartengruppe (25 Plätze, Ganztagsbetreuung) zuzustimmen und
  • dem Träger ab dem 01.08.2021, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, die laufende Förderung entsprechend den Richtlinien über Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kleine Kindertagesstätten (nachstehend: KKT) und Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten, eingetragenen Vereinen (i.d.R. Kinderläden und Elterninitiativen - nachstehend: KT) zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Angebot der Kindertagesstätte richtet sich generell an alle Geschlechter, insbesondere achtet die Leitung der Einrichtung auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I 36501.001.2
EinzahlungenAuszahlungen
   
Zuwendungen für Investitionstätigkeit €10,000.00
   
Saldo Investitionstätigkeit (€10,000.00)

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
   
   
Abschreibungen €770.00
Zinsen o.ä. (TH 99) €300.00
Transferaufwendungen €383,100.00
   
Saldo ordentliches Ergebnis (€384,170.00)
   
  
Die Finanzierung im Teilergebnishaushalt 51 erfolgt als Zuwendungsgewährung an den Träger. Bei der Finanzierung der Krippenplätze werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt. Bei der Finanzierung der Kindergartenplätze wurden von den Betriebsausgaben die Einnahmen der Finanzhilfe des Landes für das pädagogische Personal aufgrund der gesetzlichen Änderungen zum 01.08.2018 abgesetzt. Ein einmaliger investiver Zuschuss in Höhe von 10.000 € wird dem Träger zur Anschaffung von Ausstattungsgegenständen zur Verfügung gestellt. Der einmalige Zuschuss i.H.v. max. 10.000 € wird nachrangig zu den Landesmitteln ( RAT) gewährt und steht in Abhängigkeit zu den Gesamtkosten der Maßnahme.

Begründung des Antrages

Der Stadtbezirk Südstadt – Bult zeichnet sich bereits jetzt durch eine hohe Anzahl an Betreuungsangeboten aus. Dennoch ist die Nachfrage nach Krippen- und Kindergartenplätzen weiterhin ungebrochen. Das liegt u.a. daran, dass dieser Stadtbezirk viele Kindertagesstätten aufweist, die mit ihren besonderen pädagogischen Angeboten für Eltern und deren Kinder interessant sind, die aus dem gesamten Stadtbezirk kommen (sog. stadtweite Angebote). Aus diesem Grund geht die Verwaltung davon aus, dass die Platzkapazitäten der geplanten Kindertagesstätte ausgelastet sein werden und die Betreuungsplätze auf absehbare Zeit an diesem Standort erforderlich sind. Zur Sicherung des Rechtsanspruches sollen 30 Krippenplätze für Kinder bis 3 Jahren sowie 25 Kindergartenplätze für Kinder von 3 Jahren bis zur Einschulung geschaffen werden. Das geplante Platzangebot trägt zum Ausbau bedarfsgerechter Kinderbetreuungsangebote bei und erleichtert Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Planungen sind mit dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Hannover - Landesjugendamt - abgestimmt und eine entsprechende Betriebserlaubnis wurde in Aussicht gestellt.
51.42 
Hannover / Apr 27, 2021