Informationsdrucksache Nr. 0973/2007:
Flussbadestelle an der Ihme / Leine

Inhalt der Drucksache:

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0973/2007
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Flussbadestelle an der Ihme / Leine

Der BUND Landesverband Niedersachsen e.V. veranstaltete am 15. Juli 2006 am Festplatz Steigertahlstraße in Hannover-Linden den 1. Hannoverschen Leinebadetag. Eingebunden in die Veranstaltungsreihe „Gute Güte“ konnten an diesem Tag die HannoveranerInnen unter dem Motto „Hannover geht Baden“ ein Bad in der Leine nehmen.

An dem für diese eintägige Aktion provisorisch hergestellten Strand stellte sich auch an den Folgetagen ein reger Badebetrieb ein. Da dieser Gewässerabschnitt jedoch auch für Wasserskibetrieb freigegeben ist und es fast täglich zu gefährlichen Konfliktsituationen mit Badenden und Wasserskifahrern kam, wurden zunächst von der Landeshauptstadt Hannover Warnschilder aufgestellt und anschließend ein Badeverbot vom Wasser- und Schifffahrtsamt in Braunschweig ausgesprochen.

Die große Resonanz in der Bevölkerung zeigte aber, dass es Interesse gibt, in innenstadtnaher Lage eine Bademöglichkeit außerhalb der kostenpflichtigen Freibäder zu haben und die Einrichtung einer Flussbadestelle eine Bereicherung des Freizeitangebotes darstellen würde. Die Verwaltung sollte daraufhin prüfen, ob es möglich ist, dauerhaft eine Flussbadestelle im Stadtgebiet zu schaffen. Zwei Gesichtspunkte waren hierbei von Bedeutung, deren Prüfung bzw. Bearbeitung parallel erfolgte:

1. An welchem Standort ist in einem attraktiven Rahmen Baden gefahrlos möglich und erlaubt?
2. Ist die Wasserqualität für einen dauerhaften Badebetrieb geeignet?

Die Standortsuche konzentrierte sich auf die innenstadtnahen Bereiche von Leine und Ihme zwischen der Jugendherberge (Ihme) und dem Wehr Herrenhausen (Leine). Unter Berücksichtigung rechtlicher Rahmenbedingungen, von Eigentumsverhältnissen, Nutzungsansprüchen, Gewässereigenschaften und der Lage im Stadtgebiet wurden potenzielle Standorte gesucht und beurteilt.

Die Untersuchung der Wasserqualität erfolgte gemäß der neuen EG-Badegewässerrichtlinie (2006/7/EG), die am 24.03.2006 in Kraft getreten ist und spätestens bis zum 24.03.2008 in nationales Recht umgesetzt werden muss.

Die Richtlinie gibt vor, dass die Bewertung der Wasserqualität durch Überwachung der hygienischen Parameter Intestinale Enterokokken (Fäkalstreptokokken) und Escherichia coli (Fäkalkoliforme) vorgenommen wird. Dabei ist die Gewässergüte auf Grundlage der Berechnung des 95-Perzentil-Wertes bzw. des 90-Perzentil-Wertes der Untersuchungsergebnisse in die drei Kategorien „ausgezeichnet“, „gut“ und „ausreichend“ einzuteilen. Bei Überschreitung der Grenzwerte für eine ausreichende Wasserqualität erfolgt eine Einstufung in „mangelhaft“. In der nachfolgenden Tabelle sind die Grenzwerte aufgeführt.

Parameter (cfu/100 ml) Ausgezeichnet Qualität
gut ausreichend
_________________________________________________________________________
Escherichia coli 500 (*) 1000 (*) 900 (**)
Intestinale Enterokokken 200 (*) 400 (*) 330 (**)

(*) auf der Grundlage der 95-Perzentil-Werte
(**) auf der Grundlage der 90-Perzetil-Werte

Die Beprobungen in Hannover wurden zunächst zwischen dem 13.09.2006 und dem 06.12.2006 in der Nähe der Dornröschenbrücke durchgeführt. Alle berechneten Werte lagen an dieser Stelle deutlich über den Grenzwerten für eine ausreichende Wasserqualität, sodass eine Einstufung als „mangelhaft“ erfolgen musste. Die höchsten Messwerte wurden am 01.11.06 registriert, hier kam es aufgrund starker Niederschläge zu einem starken Überlaufereignis aus dem Mischwasserzufluss im Bereich der Leine. Auch eine zweite Berechnung, die diese extrem hohen Werte außer Acht gelassen hatte, kam zu einer Einstufung als „mangelhaft“.

Für das weitere Vorgehen waren zwei Ergebnisse der Standortsuche und der
Gewässeruntersuchung Ausschlag gebend:
- Die Mischwasserzuflüsse im Bereich der Leine stellen einen erheblichen Belastungsfaktor
dar und
- der Gewässerabschnitt zwischen Dornröschenbrücke und Wehr Herrenhausen lässt unter
Beibehaltung aktueller Nutzungen die Einrichtung einer Badestelle nicht bzw. nur
eingeschränkt zu.

Die weiteren Untersuchungen konzentrierten sich daher auf den Bereich entlang der Ihme zwischen Jugendherberge und dem Weddigenufer (Zusammenfluss Leine/Ihme). Für drei potenzielle Badestellen-Standorte wurde eine zweite Messreihe zur Wasserqualität vorgenommen, und zwar im Zeitraum von Anfang Februar bis April 2007. Dies sind die Probenahmestelle (PNST) 1 am Ostufer südlich der Justus-Garten-Brücke, die Probenahmestelle 2 in Höhe der Hautklinik Linden (Westufer) und die Probenahmestelle 3 an der Jugendherberge. Die Beprobung erfolgte im vierzehntägigen Rhythmus.

Die Untersuchungsergebnisse für Escherichia coli bis zum 19.03.07 liegen auch in diesem Gewässerabschnitt alle außerhalb der zulässigen Werte. Bei der letzten Untersuchung vom 02.04.07 finden sich erstmals gute Ergebnisse für diesen Parameter.




Datum Hygienische Parameter (Cfu/100ml) Physikalische Parameter
Escherichia Intestinale pH Temperatur Transparenz
Coli Enterokokken (°C) (m)

________________________________________________________________________


05.02.07
PNST 1 1345 302 8,2 6,9 1
PNST 2 1345 316 8,1 7,2 1
PNST 3 1520 260 8,2 6,8 1

19.02.07
PNST 1 1731 345 8,1 6,7 1
PNST 2 1792 220 8,1 6,2 0,5
PNST 3 2079 288 8,1 6,4 0,5

05.03.07
PNST 1 2618 504 8,2 8,0 <0,5
PNST 2 3466 437 8,2 7,9 <0,5
PNST 3 3466 575 8,4 7,2 <0,5

19.03.07
PNST 1 1386 260 8,4 9,2 0,5
PNST 2 1520 220 8,3 8,1 0,5
PNST 3 1731 220 8,3 8,4 0,5

02.04.07
PNST 1 693 65 8,4 9,8 0,5
PNST 2 539 110 8,4 9,9 0,6
PNST 3 613 65 8,4 9,9 0,6

PNST = Probenahmestelle

Die Einrichtung einer Badestelle an der Ihme ist anhand der zurzeit vorliegenden Untersuchungsergebnisse aus hygienischer Sicht nicht zu empfehlen, so dass für 2007 keine Möglichkeit besteht, eine Badestelle einzurichten.

Nach bei Fachbehörden vorhandenen Erfahrungen sind die bakteriellen Werte im Winter (bessere Erhaltung der Mikroflora durch die kühleren Temperaturen und den insgesamt geringeren Stoffumsatz im Gewässer) oft höher als im Sommer, aber auch nach Regenfällen (v.a. durch Abspülungen von Uferbereichen) treten höhere Belastungen auf. Die Beprobungen nach der Badegewässerrichtlinie haben üblicherweise auch während der Badesaison zu erfolgen. Wenn sich der Trend der Untersuchungsergebnisse vom 02.04.07 fortsetzen würde, könnte aus hygienischer Sicht die Einrichtung einer Badestelle im nächsten Jahr positiv bewertet werden.
Die Beprobungen werden deshalb über den Sommer hinweg fortgeführt und mit diesen Ergebnissen im Herbst eine Bewertung nach der neuen Badegewässerrichtlinie vorgenommen.

Die für den Ausbau der Badestelle vorgesehenen Haushaltsmittel in Höhe von 30.000,- Euro sollen für die Übertragung ins Jahr 2008 vorgesehen werden, um für den Fall einer positiven Beurteilung der Gewässerqualität die Badestelle zeitnah realisieren zu können. Hierfür wären nach Abschluss der Gewässeruntersuchungen zunächst die Standortwahl abzuschließen, die Planung zu konkretisieren und ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren zu absolvieren, anschließend könnten Ausschreibung und Bau erfolgen, so dass 2008 eine Flussbadestelle angeboten werden könnte.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Anlage einer innenstadtnahen Flussbadestelle wirkt sich in gleicher Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Die gute Erreichbarkeit wirkt sich günstig auf den Personenkreis aus, der nicht über ein eigenes Kraftfahrzeug verfügt.

Kostentabelle

Derzeit entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

67.20 
Hannover / 24.04.2007