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Förderung von beruflicher Ausbildung im Non-Profit-Sektor im Haushaltsjahr 2020
Antrag,
die Verwaltung zu ermächtigen,
im Rahmen der Förderung von beruflicher Ausbildung im Non-Profit-Sektor für die in der Anlage 1 beigefügten Ausbildungsverhältnisse Zuwendungen in Höhe von bis zu
57.151,50 €
im Haushaltsjahr 2020 zu bewilligen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Förderung von beruflicher Ausbildung im Non-Profit-Sektor richtet sich an alle jungen Menschen am Übergang von der Schule in den Beruf, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind. Die Ausbildungsverhältnisse werden unabhängig vom Geschlecht der Auszubildenden und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Förderbedarfe der jungen Menschen sowie besonderen geschlechtsspezifischen Situationen, z. B. bei alleinerziehenden jungen Müttern, gefördert.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 50 - Investitionstätigkeit
Einzahlungen | Auszahlungen |
---|
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Veräußerung von Sachvermögen |
0,00 € |
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | | | | | |
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| Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
0,00 € |
Baumaßnahmen |
0,00 € |
Erwerb von bewegl. Sachvermögen |
0,00 € |
Erwerb von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | Saldo Investitionstätigkeit |
0,00 € |
|
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0,00 € |
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Teilergebnishaushalt 50 - Investitionstätigkeit
Produkt 11132 | Städtische Beschäftigungsförderung |
Angaben pro Jahr |
Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
---|
Zuwendungen und allg. Umlagen |
0,00 € |
Sonstige Transfererträge |
0,00 € |
Öffentlichrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Privatrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Kostenerstattungen |
0,00 € |
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) |
0,00 € |
Sonstige ordentl. Erträge |
0,00 € |
| | Außerordentliche Erträge |
0,00 € |
| | Erträge aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
| Personalaufwendungen |
0,00 € |
Sach- und Dienstleistungen |
0,00 € |
Abschreibungen |
0,00 € |
Zinsen o.ä. (TH 99) |
0,00 € |
Transferaufwendungen |
57.151,50 € |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
| | Saldo ordentliches Ergebnis |
-57.151,50 € |
Außerordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
Saldo außerordentliches Ergebnis |
0,00 € |
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo gesamt |
-57.151,50 € |
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Begründung des Antrages
Unter Anwendung der Richtlinie für die Förderung von beruflicher Ausbildung im Non-Profit-Sektor vom 15.02.2007 in der Fassung vom 07.11.2013 (Ratsdrucksache 0130/2007 sowie Ratsdrucksache 0130/2007 N1) werden Jugendliche bis zu 27 Jahren gefördert, die ihren Wohnsitz im Stadtgebiet von Hannover haben. Im Zusammenhang mit der Förderung ist ausschließlich eine Akquirierung und Besetzung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen vorgesehen, die ohne die städtische finanzielle Unterstützung am Ausbildungsmarkt nicht zur Verfügung gestanden hätten.
In der Anlage 1 sind alle interessierten Träger*innen mit den Ausbildungsberufen, der Ausbildungsdauer und den geplanten Förderbeträgen für das Haushaltsjahr 2020 aufgeführt. Zudem wird ein Überblick über die zu erwartenden finanziellen Auswirkungen für die gesamte Ausbildungsdauer in nachfolgenden Haushaltsjahren gegeben. Die Beträge für die Folgejahre sind ggfs. geringfügigen Änderungen durch zukünftige Anpassungen der Ausbildungsvergütungen, Ausbildungsverlängerungen oder Ausbildungsabbrüchen unterworfen.
Sämtliche Ausbildungsverträge werden bei der Industrie- und Handelskammer Hannover sowie der Handwerkskammer Hannover eingetragen. Bei der Besetzung der geförderten Ausbildungsplätze im Non-Profit-Sektor hat sich die Landeshauptstadt Hannover ein Vorschlagsrecht vorbehalten.
Die Reform zum Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die damit einhergehenden Mindestausbildungsvergütungen werden während der Antragsprüfung berücksichtigt und entsprechend geprüft. Das neue BBiG ist am 01.01.2020 in Kraft getreten.
50.4
Hannover / 07.05.2020