Anfrage Nr. 0971/2018:
Anfrage der FDP-Fraktion zum Rechtsanspruch auf Ganztagsgrundschule

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der FDP-Fraktion zum Rechtsanspruch auf Ganztagsgrundschule

Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene streben CDU/CSU und SPD einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen ab 2025 an.
Laut Schulentwicklungsplan von 2017 haben in Hannover derzeit 41 von 60 Schulen Ganztagsbetrieb. Das bedeutet, dass statistisch rund 2/3 der Schulen für die Gesetzesänderung zumindest konzeptionell vorbereitet sind. Allerdings ist die Verteilung der Ganztagsschulen im Stadtgebiet sehr unterschiedlich.
Während in einigen Stadtbezirken 100% der Schulen Ganztagsangebote vorhalten, bietet in einigen Stadtbezirken nur jede zweite Schule oder sogar noch weniger Ganztagsangebote an. Da im Gegensatz zur Wahl des Kindergartenplatzes die Schulwahl an Schulbezirke gebunden ist, ist eine stadtweite Deckung des Rechtsanspruchs nicht ausreichend. Vielmehr muss der Rechtsanspruch in den jeweiligen Schulbezirken erfüllt werden.
Aufgrund dieser neuen Situation stellt sich die Frage nach einer veränderten Priorisierung im Ausbau der Ganztagsbetreuung.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wie hoch schätzt die Verwaltung den prozentualen Bedarf für eine Erfüllung der gesetzlichen Quote in den jeweiligen Schulbezirken und wie kommt die Verwaltung zu dieser Annahme?

2. Sind Maßnahmen wie eine neue Prioritätensetzung im Ganztagsausbau oder eine Aufhebung der Schulbezirke vor dem Hintergrund des kommenden Rechtsanspruchs angedacht und wenn ja welche Maßnahmen sind dies, wenn nein, warum nicht?

3. Müssen Angebote der Nachmittagsbetreuung durch Horte und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe zukünftig dem Rechtsanspruch auf Ganztagsgrundschule weichen oder können sie in Kooperationsmodellen ebenfalls den Rechtsanspruch erfüllen? Wenn nein, welche Auswirkungen hat dies auf zukünftige Förderung solcher Angebote der Nachmittagsbetreuung?

Wilfried H-Engelke
Fraktionsvorsitzender