Drucksache Nr. 0970/2020:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1823 - Jöhrenshof
Satzungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 14.05.2020: Verwaltungsausschuss: 9 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
  • 28.05.2020: Ratsversammlung: Bei 6 Enthaltungen beschlossen.

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
  • Stadtentwicklungs- und Bauausschuss

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0970/2020
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1823 - Jöhrenshof
Satzungsbeschluss

Antrag,

den Bebauungsplan Nr. 1823 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, § 84 Abs. 3, 4 und 6 sowie § 10 Abs. 1 NKomVG als Satzung zu beschließen und der ergänzten Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Genderspezifische Auswirkungen sind nicht erkennbar.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Mit dem Bebauungsplan Nr. 1823 soll an der Einmündung der Ernststraße in die Brabeckstraße die planungsrechtliche Voraussetzung für den Bau eines Wohn- und Geschäftshauses (fünf Wohneinheiten, eine Gastro- und eine Gewerbeeinheit) geschaffen werden.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1823 hat vom 12.12.2019 bis 20.01.2020 öffentlich ausgelegen. Abwägungsrelevante Stellungnahmen zur Planung sind nicht eingegangen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 29.11.2019 über die öffentliche Auslage benachrichtigt. In diesem Rahmen gingen Stellungnahmen ein, die zum Teil Hinweise für den Planvollzug enthalten, jedoch nicht abwägungserheblich sind.

Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist in Anlage 3 beigefügt.

Der Beantragt Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.

61.13 
Hannover / 07.05.2020