Drucksache Nr. 0970/2006:
Grunderneuerung der Wiehbergstraße zwischen Wernerstraße und Hildesheimer Straße

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0970/2006 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0970/2006
1
 

Grunderneuerung der Wiehbergstraße zwischen Wernerstraße und Hildesheimer Straße

Antrag,

der Grunderneuerung der Wiehbergstraße zwischen Wernerstraße und Hildesheimer Straße, wie in Anlage 1 dargestellt, dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltes zuzustimmen.


Finanzielle Auswirkungen

Vermögenshaushalt
Haushaltsmanagementkontierung: 6300.016 950 100

Bezeichnung: Gemeindestraßen / Wiehbergstraße

Ansatz: 2006: anteilig 320.000 €
Verpflichtungsermächtigung z. L. 2007: anteilig 40.000 €

Die Gesamtkosten für die Umbaumaßnahme betragen ca. 360.000 €. Im Vermögens-
haushalt 2006 sind für die Maßnahme 400.000 € veranschlagt. 80.000 € werden für den ersten Abschnitt benötigt. Für den zweiten Abschnitt stehen somit im Vermögenshaushalt 2006 320.000 € zur Verfügung.

Im Vermögenshaushalt ist darüber hinaus eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 500.000 € zu Lasten 2007 veranschlagt. Davon werden für den zweiten Abschnitt 40.000 € in Anspruch genommen.



Bei der Maßnahme ist die Straßenausbaubeitragssatzung anzuwenden. Die Straße wird als Straße, die dem innerörtlichen Verkehr dient, eingestuft.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Belange wurden bei der geplanten Maßnahme besonders beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung), der Querbarkeit und der Erreichbarkeit öffentlicher Einrichtungen sowie die behinderten-
gerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten162.000,00 €Betriebseinnahmen0,00 €
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten0,00 €
Einnahmen insgesamt162.000,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben0,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung360.000,00 €6300.016 950 100Sachausgaben0,00 €
Einrichtungsaufwand0,00 €Zuwendungen0,00 €
Investitionszuschuss an Dritte0,00 €Kalkulatorische Kosten20.700,00 €Einzelplan 9
Ausgaben insgesamt360.000,00 € Ausgaben insgesamt20.700,00 € 
Finanzierungssaldo-198.000,00 € Überschuss / Zuschuss-20.700,00 € 
Vermögenshaushalt
Haushaltsmanagementkontierung: 6300.016 950 100

Bezeichnung: Gemeindestraßen / Wiehbergstraße

Ansatz: 2006: anteilig 320.000 €
Verpflichtungsermächtigung z. L. 2007: anteilig 40.000 €

Die Gesamtkosten für die Umbaumaßnahme betragen ca. 360.000 €. Im Vermögenshaus-
halt 2006 sind für die Maßnahme 400.000 € veranschlagt. 80.000 € werden für den ersten Abschnitt benötigt. Für den zweiten Abschnitt stehen somit im Vermögenshaushalt 2006 320.000 € zur Verfügung.

Im Vermögenshaushalt ist darüber hinaus eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 500.000 € zu Lasten 2007 veranschlagt. Davon werden für den zweiten Abschnitt 40.000 € in Anspruch genommen.

Bei der Maßnahme ist die Straßenausbaubeitragssatzung anzuwenden. Die Straße wird als Straße, die dem innerörtlichen Verkehr dient, eingestuft.


Begründung des Antrages

1. Ausgangslage

Die Wiehbergstraße ist eine wichtige Straße im Stadtbezirk Döhren-Wülfel und erschließt große östlich und westlich angrenzende Wohngebiete. Als Haupterschließungsstraße bindet sie diese Wohngebiete an die Hildesheimer Straße im Süden und die Brückstraße im Norden an. Neben ihrer Funktion zur verkehrlichen Erschließung der angrenzenden Gebiete stellt sie auch eine Verbindung zwischen der Brückstraße und der Hildesheimer Straße dar.

Die Wiehbergstraße befindet sich zwischen Kastanienallee und Hildesheimer Straße schon seit Jahren in einem sanierungsbedürftigen Zustand und soll nun grunderneuert werden. Der erste Abschnitt mit dem Bereich zwischen Kastanienallee und Wernerstraße ist bereits begonnen worden. Der zweite Abschnitt zwischen Wernerstraße und Hildesheimer Straße soll 2006 folgen.

Auf der östlichen Seite der Wiehbergstraße ist zwischen Wernerstraße und Hildesheimer Straße nur ein stark sanierungsbedürftiger schmaler Gehweg vorhanden, über den die anliegenden Wohnhäuser erschlossen werden. Als westliche Nebenanlage gibt es zwischen Wernerstraße und fast bis hin zur Hildesheimer Straße nur einen behelfsmäßigen Gehweg.

Die Fahrbahn hat zurzeit eine Breite von ca. 5,50 m – 6,00 m und ist bituminös befestigt. Die gesamte Verkehrsfläche ist durch Verschleiß und ältere sowie neue Leitungsaufbrüche stark zerstört. Eine Grunderneuerung der Fahrbahn und die Herstellung der Nebenanlagen ist zwingend erforderlich.


2. Beschreibung des Vorhabens

Im Rahmen der Grunderneuerung wird der Straßenraum neu gestaltet. Der östliche Gehweg wird in Breiten von 1,50 m bis 3,00 m ausgebaut. Der westliche Gehweg erhält eine Breite von 2,00 m bis 4,00 m. Die Gehwege werden mit Betonplatten (40/40 cm) befestigt.

Im Eingangsbereich des Kindergartens entsteht eine platzartige Vorfläche, die mit einem Geländer zur Fahrbahn gesichert wird. Auf dieser Fläche sind Fahrradbügel vorgesehen.

Die Fahrbahn erhält eine Breite von 5,50 m und wird bituminös befestigt. Beidseitig der Fahrbahn wird, wo es die Profilbreite zulässt, ein mit anthrazitfarbenem Betonrechteck-
pflaster befestigter 2,0 m breiter Längsparkstreifen angeordnet.

Im Zuge der Maßnahme sind auf beiden Seiten der Straße aufgrund von im Untergrund vorhandener Leitungen und zahlreicher Grundstückszufahrten keine Baumpflanzungen möglich.

Um die Querung der Straße für Fußgänger und Kinder im Bereich des Kindergartens gut und sicher zu ermöglichen und gleichzeitig zur Verkehrsberuhigung in der Wiehbergstraße beizutragen, ist in diesem Bereich eine Fahrbahneinengung auf 3,50 m Durchfahrbreite vorgesehen.






Zur Verkehrsberuhigung wird auf der Westseite der Wiehbergstraße zwischen Haus Nr.42 und Haus Nr.45 streckenweise das Parken auf der Fahrbahn zugelassen, um so die Fahr-
bahnbreite punktuell auf 3,50 m einzuengen und zur Verkehrsberuhigung beizutragen. Auf der Ostseite der Wiehbergstraße ist es im nicht möglich weitergehende verkehrsbe-
ruhigende Elemente wie bauliche Fahrbahneinengungen o.ä. vorzusehen, da es sich um einen Hauptrettungsweg der Feuerwehr handelt, der von solchen Einrichtungen freizuhalten ist.


Die Straßenbeleuchtung wird ebenfalls erneuert. Die Leuchten werden in der westlichen Nebenanlage angeordnet.


3. UVP

Durch die Grunderneuerung wird die städtebauliche Qualität der Straße und der Umgebung gesteigert. Die Verkehrssicherheit sowie die Verkehrsqualität wird für alle Verkehrsteilneh-
mer erhöht.

Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der geplanten Maßnahme nicht aus.


4. Bauzeit / Bauablauf

Die Baumaßnahme soll im Herbst 2006 begonnen werden. Vorbereitender Leitungsbau wird bereits durchgeführt.

66.21 
Hannover / 27.04.2006