Drucksache Nr. 0965/2020:
Errichtung und Förderung der Kindertagesstätte "Am Welfenplatz 3 A"

Inhalt der Drucksache:

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0965/2020
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Errichtung und Förderung der Kindertagesstätte "Am Welfenplatz 3 A"

Antrag,

zu beschließen,
  • der Errichtung der Kindertagesstätte "Am Welfenplatz 3 A" mit drei Krippengruppen (je 15 Plätze, Kinder ab 1 bis 3 Jahren in Ganztagsbetreuung) und zwei Kindergartengruppen (je 25 Plätze, Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung in Ganztagsbetreuung) in Trägerschaft der Stephansstift Kindertagesstätten und Familienzentren gGmbH in 30161 Hannover, Am Welfenplatz 3 A, zuzustimmen und
  • ab dem 01.08.2020, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf der Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städtische Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Betriebskostenersatz-BKE) sowie Einrichtungsmittel zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Das Angebot der Kindertagesstätte richtet sich generell an alle Geschlechter, insbesondere achtet die Leitung der Einrichtung auf eine ausgewogene Belegung der Gruppe.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I 36501.901.2
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 67.000,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -67.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 5.159,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 2.010,00 €
Transferaufwendungen 383.500,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -390.669,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -390.669,00 €

Bei der Finanzierung im Teilfinanzhaushalt 51 handelt es sich um Einrichtungsmittel für die fünf neuen Gruppen, gekürzt um den bereits in der DS 0047/2017 in Verbindung mit der DS 1373/2015 bezifferten Betrag.
Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Zuwendung an den Träger. Bei der Finanzierung der Krippenplätze werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt. Bei der Finanzierung der Kindergartenplätze wurden von den Betriebsausgaben die Einnahmen der Finanzhilfe des Landes für das pädagogische Personal aufgrund der gesetzlichen Änderungen zum 01.08.2018 abgesetzt.

Begründung des Antrages

Mit der DS 1373/2015 wurde bereits u.a. die Einrichtung einer Kindertagesstätte auf dem Grundstück der ehemaligen GS Am Welfenplatz beschlossen. Zum damaligen Zeitpunkt war noch geplant, die neue 5-gruppige Einrichtung mit 3 Krippengruppen und 2 altersübergreifenden Gruppen, insgesamt 85 Plätze, in Betrieb gehen zu lassen.
Aufgrund der veränderten Nachfrage in der jüngsten Vergangenheit wurde die bisherige Planung dem aktuellen Bedarf angepasst: Für Kinder im Kindergartenalter stehen 10 Plätze mehr zur Verfügung.
Nunmehr soll die neue Kindertagesstätte mit 3 Krippengruppen sowie 2 Kindergartengruppen, insgesamt 95 Plätze, betrieben werden. Die baulichen Anpassungen wurden vorgenommen. Im Außengelände steht beiden Altersgruppen ein altersgerechtes Spielangebot zur Verfügung.
Die derzeit vom gleichen Träger in der Kita "Pusteblume", Celler Str. 49, betreuten Krippenkinder werden - wie ursprünglich geplant - in die neue Kita Am Welfenplatz übergeleitet, eine Anschlussbetreuung ist gewährleistet. Anders als in der DS 1373/2015 noch erwähnt, wird die Krippengruppe "Isernhagener Str." nicht in die neue Kindertagesstätte überführt, da die Containeranlage noch eine Baugenehmigung bis zum Sommer 2021 hat. Das Familienservicebüro kann dadurch ein weiteres Jahr die Belegungsrechte wahrnehmen und den Rechtsanspruch der Eltern auf einen Krippenplatz absichern.

Die Verwaltung geht davon aus, dass die Platzkapazitäten der 5-gruppigen Einrichtung ausgelastet sein werden und dieses Kinderbetreuungsangebot auch langfristig erforderlich sein wird. Es trägt dazu bei, dem Rechtsanspruch im Krippen- und Kindergartenbereich nachzukommen und Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern.

Das Nds. Kultusministerium, Landesjugendamt, hat den Planungen die Erteilung einer Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.
51.42 
 / 06.05.2020