Drucksache Nr. 0963/2020:
Umstrukturierung in der Kita "Pusteblume", Celler Str. 49, 30161 Hannover

Inhalt der Drucksache:

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0963/2020
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Umstrukturierung in der Kita "Pusteblume", Celler Str. 49, 30161 Hannover

Antrag,

zu beschließen,
  • eine Krippengruppe (12 Plätze) der Kita "Pusteblume" in Trägerschaft der Stephansstift Kindertagesstätten u. Familienzentren gGmbH in eine Kindergartengruppe mit 20 Plätzen in Ganztagsbetreuung umzustrukturieren und

  • ab dem 01.08.2020, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf der Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städtische Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Betriebskostenersatz-BKE) zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Das Angebot der Kindertagesstätte richtet sich generell an alle Geschlechter, insbesondere achtet die Leitung der Einrichtung auf eine ausgewogene Belegung der Gruppe.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
   
Erwerb von bewegl. Sachvermögen €17,000.00
   
Saldo Investitionstätigkeit (€17,000.00)

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
   
   
Abschreibungen €1,309.00
Zinsen o.ä. (TH 99) €510.00
Sonstige ordentliche Aufwendungen €53,600.00
   
Saldo ordentliches Ergebnis (€55,419.00)
   
  
Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Zuwendung an den Träger. Bei der Finanzierung der Kindergartenplätze wurden von den Betriebsausgaben die Einnahmen der Finanzhilfe für das pädagogische Personal aufgrund der gesetzlichen Änderungen zum 01.08.2018 abgesetzt.
Bei der Finanzierung im Teilfinanzhaushalt 51 handelt es sich um Ausstattungskosten für die neue Kindergartengruppe.

Begründung des Antrages

In der Containeranlage "Pusteblume" werden seit dem 01.08.2015 drei Krippengruppen betreut, die als sog. Vorlaufgruppen für die neue Kindertagesstätte "Am Welfenplatz 3 A" dienen. Die aktuelle Betriebserlaubnis ist daher bis zum 31.07.2020 befristet. Die jetzigen Krippenkinder werden zum 01.08.2020 in die neue Einrichtung überführt und dort teilweise von den ihnen vertrauten Erzieher*innen weiter im Krippen- oder Kindergartenbereich betreut.

In Anbetracht der anhaltenden Nachfrage nach Betreuungsplätzen soll das gut angenommene Angebot der Kita "Pusteblume" aufrecht erhalten werden, zumal die Baugenehmigung bis zum Sommer 2022 erteilt wurde.

Aufgrund des deutlich gestiegenen Bedarfs an Kindergartenplätzen für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung wird nunmehr das Angebot bedarfsgerecht modifiziert, indem eine Krippen- in eine Kindergartengruppe umstrukturiert wird.
Die Belegungsrechte für beide Altersgruppen nimmt das Familienservicebüro der LHH wahr. In den vergangenen Jahren war die gute Kooperation zwischen Träger und Verwaltung erfolgreich. Dem Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz konnte entsprochen werden. Das bewährte Verfahren soll auf die neue Altersgruppe übertragen und fortgesetzt werden.
Die notwendigen baulichen Anpassungen werden vorgenommen. Im Außengelände wird eine altersangepasste Ergänzung erfolgen.

Das Nds. Kultusministerium, Landesjugendamt, hat den Planungen eine Verlängerung der Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt. Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten wird die Anzahl der Kindergartenplätze auf 20 begrenzt.

Alle Plätze sollen dazu beitragen, Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern und das vorhandene Betreuungsangebot, befristet auf 2 Jahre, auszubauen.
51.42 
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