Drucksache Nr. 0962/2020:
Errichtung und Förderung der Kindertagesstätte "Drostestraße" in Hannover-List

Inhalt der Drucksache:

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0962/2020
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Errichtung und Förderung der Kindertagesstätte "Drostestraße" in Hannover-List

Antrag,

zu beschließen,
  • der Errichtung der Kindertagesstätte "Drostestraße" mit einer Krippengruppe (15 Plätze, Kinder ab 1 bis 3 Jahren) und einer Kindergartengruppe (25 Plätze, Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung), beide in Ganztagsbetreuung, in Trägerschaft der Maschseekinder gGmbH in der Drostestr. 22 A, 30161 Hannover, zuzustimmen und

  • ab dem 01.08.2020, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, die laufende Förderung entsprechend den Richtlinien über die Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen und Kleinen Kindertagesstätten zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Das Angebot der Kindertagesstätte richtet sich generell an alle Geschlechter, insbesondere achtet die Leitung der Einrichtung auf eine ausgewogene Belegung der Gruppe.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I 36501.001.2
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 5.000,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 5.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 385,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 150,00 €
Transferaufwendungen 271.400,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -271.935,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -271.935,00 €
Ein einmaliger investiver Zuschuss in Höhe von 5.000 € wird dem Träger zur Anschaffung von Ausstattungsgegenständen gewährt.
Die Finanzierung im Teilergebnishaushalt 51 erfolgt als Zuwendungsgewährung an den Träger.
Für die Krippenplätze werden von den Betriebskosten die zu erzielenden Einnahmen aus den Elternbeiträgen und der Landesförderung abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Bei der Finanzierung der Kindergartenplätze werden von den Betriebsausgaben die Einnahmen der Finanzhilfe des Landes für das pädagogische Personal aufgrund der gesetzlichen Änderungen zum 01.08.2018 abgesetzt.

Begründung des Antrages


Im Stadtbezirk Vahrenwald-List besteht weiterhin ein hoher Bedarf an Krippen- und Kindergartenplätzen.

Der Träger Maschseekinder gGmbH betreibt bereits stadtweit mehrere Einrichtungen mit Krippen- und Kindergartenplätzen. Die neue Kindertagesstätte befindet sich in einem Teil der ehemaligen Wohnanlage des St.-Nikolai-Stiftes. Vor vier Jahren wurde diese von einem Investor gekauft, welcher nunmehr die auf der Ecke Droste-/ Edenstraße gelegenen Räume sowie eine dazugehörige Außenfläche an die Maschseekinder gGmbH vermietet hat.

Die Planungen sind mit dem Nds. Kultusministerium - Landesjugendamt - abgestimmt und eine entsprechende Betriebserlaubnis ist in Aussicht gestellt.

Die Schaffung dieser zusätzlichen Krippen- und Kindergartenplätze trägt zu einem bedarfsgerechten Betreuungsangebot sowie der Erfüllung des Rechtsanspruchs bei und erleichtert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
51.42 
 / 06.05.2020