Drucksache Nr. 0962/2004 N1:
Bebauungsplan Nr. 593, 1. Änd. - Erweiterung BauBeCon Heuerstraße -
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
0962/2004 N1
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 593, 1. Änd. - Erweiterung BauBeCon Heuerstraße -
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

Antrag,

  1. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 593, 1. Änderung zu beschließen,
  2. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 593, 1. Änderung mit Begründung zuzustimmen und
  3. die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Erweiterung eines in die Umgebung integrierten Büro- und Verwaltungsgebäudes verhält sich im Blick auf Gender-Aspekte neutral.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 593 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, die an der Schützenallee ansässige Unternehmenszentrale der BauBeCon parallel zum Südschnellweg erweitern zu können.

Zur Vorstellung der beabsichtigten Planungsziele fand die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in der Zeit vom 08.05.2003 bis zum 10.06.2003 statt. Änderungswünsche zur Planung sind nicht eingegangen.


Nach einer erneuten Abstimmung mit dem Architekten der BauBeCon hat sich herausgestellt, dass die bislang vorgesehene Geschossflächenzahl von 1,1 und die vorgesehene maximale Oberkante der baulichen Anlagen von 12 m über Bürgersteiganschlusshöhe nicht ausreicht, das beabsichtigte Bauprogramm auf dem relativ kleinen Baugrundstück zu verwirklichen. Benötigt wird eine Geschossflächenzahl von 1,3 und eine maximale Oberkante der baulichen Anlagen von 14 m. Aus städtebaulicher Sicht sind keine Gründe erkennbar, die gegen eine entsprechende Erhöhung des Maßes der baulichen Nutzung sprechen, zumal nach wie vor die vorhandene Höhe des vorhandenen Bürogebäudes der BauBeCon nicht überschritten wird. Der Stadtbezirksrat Döhren - Wülfel wurde auf seiner Sitzung am 13.05.2004 vom neuen Sachverhalt mündlich unterrichtet. Der Stadtbezirksrat hat der Drucksache einschließlich der beiden Änderungen zugestimmt.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.



Die gutachtliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün zum Bebauungsplan Nr. 593, 1. Änderung ist als Anlage 3 beigefügt.
61.2 alt / 61.12 neu
Hannover / 17.05.2004