Drucksache Nr. 0962/2004:
Bebauungsplan Nr. 593, 1. Änd. - Erweiterung BauBeCon Heuerstraße -
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
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0962/2004
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 593, 1. Änd. - Erweiterung BauBeCon Heuerstraße -
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

Antrag,

  1. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 593, 1. Änderung zu beschließen,
  2. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 593, 1. Änderung mit Begründung zuzustimmen und
  3. die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Erweiterung eines in die Umgebung integrierten Büro- und Verwaltungsgebäudes verhält sich im Blick auf Gender-Aspekte neutral.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 593 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, die an der Schützenallee ansässige Unternehmenszentrale der BauBeCon parallel zum Südschnellweg erweitern zu können.

Zur Vorstellung der beabsichtigten Planungsziele fand die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in der Zeit vom 08.05.2003 bis zum 10.06.2003 statt. Änderungswünsche zur Planung sind nicht eingegangen.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.

Die gutachtliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün zum Bebauungsplan Nr. 593, 1. Änderung ist als Anlage 3 beigefügt.

61.2 alt / 61.12 neu
Hannover / 29.04.2004