Antrag Nr. 0959/2019:
Zusatzantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Drucks. Nr. 0403/2019: Änderung der Geschäftsordnung des Rates

Inhalt der Drucksache:

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Zusatzantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Drucks. Nr. 0403/2019: Änderung der Geschäftsordnung des Rates

Antrag

zu beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Rat zeitnah eine komplett sprachüberarbeitete Version der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zur Beschlussfassung vorzulegen, die den vom Oberbürgermeister herausgegebenen „Empfehlungen für eine geschlechtergerechte Verwaltungssprache“ entspricht.

Begründung

Anlässlich der Einrichtung einer Kommission Sanierung Soziale Stadt Oberricklingen Nord-Ost hat die Verwaltung mit Anlage 1 zur Drucksache 0403/2019 die Einfügung eines zusätzlichen Absatzes in § 44 der Geschäftsordnung vorgeschlagen, welche sprachlich den neuen Empfehlungen entspricht.

Demgemäß lautet § 44, Absatz 6, künftig wie folgt:
„Kommission Sanierung Soziale Stadt Oberricklingen Nord-Ost

Die Kommission Sanierung Soziale Stadt Oberricklingen Nord-Ost besteht aus neun Ratsleuten bzw. Bezirksratsleuten sowie neun Bürgervertretenden. Die Kommission befasst sich mit Fragen im Bereich der förmlich festgelegten Sanierungsgebiete Oberricklingen.“

Des Weiteren heißt es in Anlage 1:

„Die bisherigen Absätze 6 bis 9 werden zu Absätzen 7 bis 10, textlich unverändert.“

Dieser Vorschlag der Verwaltung zur Änderung der Geschäftsordnung führt nun dazu, dass in der Sanierungskommission in Oberricklingen Nord-Ost künftig „Ratsleute bzw. Bezirksratsleute“ mitwirken sollen, in den übrigen Sanierungskommissionen aber weiterhin „Rats- oder Bezirksratsfrauen bzw. Rats- oder Bezirksratsherren“. Und in Oberricklingen Nord-Ost gibt es künftig „Bürgervertretende“, in allen anderen Sanierungskommissionen aber weiterhin „Bürgervertreterinnen oder Bürgervertreter“.

Mit dem neuen Absatz 6 in § 44 soll offensichtlich erstmals die oberbürgermeisterliche „Empfehlung für eine geschlechtergerechte Verwaltungssprache“ in der Geschäftsordnung implementiert werden. Die Empfehlung ist laut Hannovers Intranet-Darstellung u.a. für Rechtstexte „verbindlich“ (vgl. Intranet-Beitrag „Geschlechtergerechte Sprache“ in der aktualisierten Fassung vom 7.02.2019 mit dem Timecode 19:56:21).



Wenn ein Rechtstext wie die Geschäftsordnung unter dem Aspekt der geschlechtergerechten Sprache eine Änderung erfährt, sollte konsequenterweise die gesamte Geschäftsordnung an die nun gültige Regelung zur geschlechtergerechten Sprache, welche vom Rat mehrheitlich befürwortet wird, angepasst werden.

Bruno Adam Wolf
stellv. Gruppenvorsitzender