Antrag Nr. 0954/2024:
Zusatzantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion zur Drucksache Nr. 0080/2024 – Haushaltssicherungskonzept XI (HSK XI) – Konkretisierung von Block C und D

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0954/2024 (Originalvorlage)
0080/2024 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Gemeinsamer Antrag von SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und FDP-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Zusatzantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion zur Drucksache Nr. 0080/2024 – Haushaltssicherungskonzept XI (HSK XI) – Konkretisierung von Block C und D

Antrag

zu beschließen:

Seite 4, 2. Absatz zu ändern in:

„Die bestehenden Zuwendungen bleiben damit jedenfalls für die Jahre 2025, 2026 und 2027

auf dem derzeitigen Niveau gesichert, sofern in den Haushaltsberatungen keine anderslautenden politischen Beschlüsse gefasst werden. Zum Beschlusszeitpunkt dieser Drucksache nicht bereits vertraglich vereinbarte Anhebungen von Zuwendungen sind zu vermeiden hingegen ebenso ausgeschlossen wie auch die Aufnahme neuer Zuwendungsempfänger*innen. Dies gilt nicht, sofern bestehende Zuwendungsempfänger*innen existenziell bedroht sind oder die Beibehaltung der bisherigen Förderhöhe sozialpolitisch gravierende Folgen haben würde. im gleichen Umfang bestehende Zuwendungen gestrichen werden

Sollten Einrichtungen von Zuwendungsempfänger*innen, die der Kinder- und Jugendarbeit zuzurechnen sind, geschlossen werden, bleiben die eingesparten Gelder dem TH 51 Produkt 36201 Kinder- und Jugendarbeit grundsätzlich erhalten.

Maßnahme 8/Einzelmaßnahme C.18: Erhöhter Einsatz der Beschäftigungsförderung statt Vergabe an Dritte:

Die Verwaltung wird beauftragt, neben dem Ausbau des Handwerkerservice bei der Weiterentwicklung der städtischen Beschäftigungsförderung in OE 50.4 diese Einrichtung jedoch auch zu einem internen Ausbildungs- und Qualifizierungsbetrieb auszubauen und somit zusätzlich zur HSK XI-Maßnahme „C.18“ die Implementierung eines „Ausbildungs- und Qualifizierungsbereichs für handwerkliche Tätigkeiten“ innerhalb der OE 50.4 vorzunehmen.

Dadurch sollen ab 2027 jährlich zusätzlich 50.000 Euro eingespart werden.

Maßnahme 15/C.29: Jugendzentren - inhaltliche Ausrichtung und Standortkonzeption:

Die Maßnahme Nr. 15 (C.29) „Jugendzentren - inhaltliche Ausrichtung u. Standortkon-zeption Hier: Weiterentwicklung der kommunalen Jugendeinrichtungen Stöcken ‚Opa Seemann‘ und Kronsberg-Süd zu stadtweit wirkenden Jugendeinrichtungen durch Standortreduzierungen“ der Anlagen 1 und 2 wird nicht umgesetzt, bis die Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklungen der gesamten Landschaft der offenen Kinder- und Jugendarbeit (Roadmap-Prozess) den Ratsgremien als Entscheidungsgrundlage vorliegt und abschließend beraten wurde.

Besonders bei den Standorten Vinnhorst und Marienwerder ist genau zu prüfen, ob das Jugendzentrum „Opa Seemann“ ein adäquater Ersatz für die Einrichtungen im eigenen Stadtteil sein kann.

Maßnahme 16/C.29: Wegfallende Projekte:

Die Punkte

- Wegfall der Projektbeauftragung HipHop

- Wegfall der Projektbeauftragung Musik

- Wegfall Mitternachtssport

- Einstellung des Angebots für Kinder im Kinder- und Jugendhaus Hainholz

werden aus der Auflistung entfernt.

Der Konsolidierungsbeitrag wird auf 40.000 Euro abgesenkt.

Maßnahme 24/C.8: Stadtteilbibliotheken:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Kinder- und Jugendbibliothek in der Südstadt am derzeitigen Standort zu erhalten.
  2. Für die Stadtteilbibliothek Nordstadt soll in Kooperation mit anderen Einrichtungen, ggf. auch unter dem gleichen Dach, eine Alternative mit stadtteilspezifischem Schwerpunkt geschaffen werden. Bedeutend ist hierbei, dass sie ein selbstständiges, in und auf den Stadtteil wirkendes Konzept aufweist, das fernab der zentralen Stadtbibliothek für die Bewohner*innen relevant ist.
  3. Der HSK-Beitrag wird dementsprechend auf 170.000 Euro reduziert.

Maßnahme 27/C.19: Effizienzsteigerung der Bäder, Pkt. 3:

Die Verwaltung wird beauftragt, den HSK-Beitrag im Umfang des Stöckener Bads (Pkt. 3 der Maßnahme) auszusetzten, ehe folgende Schritte vollzogen wurden:

  1. Im Rahmen eines Dialogs mit den Schulen im Schulverbund Herrenhausen-Stöcken soll ermittelt werden, wie die Zumutbarkeit einer möglichen Verlegung des Schwimmangebots in das Gewerbegebiet Marienwerder bewertet wird und ob und wie es Lösungen geben kann. Dabei soll ein besonderer Fokus auf die Schulabläufe gelegt werden, in deren Rahmen der Schwimmunterricht stattfindet. Darüber hinaus soll mit den Schulen erörtert werden, welche weiteren Optionen es gibt (Erhalt des Standortes des Stöckener Bades, Prüfung eines dritten Standortes im Stadtbezirk) und welche Konsequenzen sich daraus ergeben können. Priorität hat im Ergebnis, dass Schwimmunterricht an den Schulen weiterhin angeboten werden kann.
  2. Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, mit den im Stadtbezirk Herrenhausen-Stöcken ansässigen Sportvereinen in den Dialog zu treten und deren Bewertung der Auswirkungen auf den Stadtbezirk, sollte das Schwimmangebot vom heutigen Standort des Stöckener Bades nach Marienwerder verlagert werden, zu ermitteln, sowie deren Auffassung in Bezug auf weitere Optionen abzufragen.

Ziel der drei Dialogformate ist es, alle Optionen mitsamt ihren Konsequenzen in eine Abwägung münden zu lassen, von der der weitere Umgang mit dem HSK-Vorschlag der Verwaltung abhängt und die der Rat im Rahmen seiner Haushaltshoheit treffen muss. Hierfür ist auch darzulegen, welche konkurrierenden Investitionen im Falle eines Erhalts/Neubaus des Stöckener Bades entfallen bzw. verschoben werden müssten.

Sollten Einsparungen erzielt werden, werden diese zu 100% dem Bereich Bäder und nicht dem Eventmanagement zugerechnet.

Maßnahme 28/C.34: Eventmanagement:

Die Einsparsumme der Maßnahme 28 „Eventmanagement: eigene Veranstaltungen um 30%

reduzieren“ ist auf mindestens 450.000 Euro pro Jahr ab 2025 zu erhöhen. Dabei sollen das Schützenfest, der Hannover Marathon und weitere Veranstaltungen mit langer Tradition von den Kürzungen ausgenommen werden.

Maßnahme 29/C.30: Flächenstandards:

Unter der Maßnahme 29 „Reduzierung der Flächenstandards im Zusammenhang mit Homeoffice und New Work, auch: sinnvolle Energieeinsparungen beibehalten und ggfs. ausweiten“ ist ausdrücklich auch die Prüfung und Erfassung bestehender Leerstände und Überkapazitäten in städtischen oder durch die Stadt angemieteten Immobilien sowie deren systematischer Abbau zu verstehen.

NEU: Stabsstelle Mobilität:

Die finanziellen Mittel für die Stabsstelle Mobilität im Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters sind auf 0 Euro abzusenken und damit ein zusätzlicher struktureller Einspareffekt in Höhe von mindestens 627.000 Euro jährlich zu erzielen.

NEU: Kitas mit Betriebskostenersatz:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibungs- und Vertragsabschlusspraxis bei Kindertagesstätten mit Betriebskostenersatz dahingehend zu ändern, dass die Bindung an die in der Ausschreibung angegebenen Summen mindestens 5 Jahre beträgt. Innerhalb der ersten fünf Jahre wird der Ersatz der Betriebskosten höchstens in Höhe der erfolgten Tarif-, Eingruppierungs- und Stufensteigerungen vorgenommen. Die Verwaltung wird gebeten, die zu erwartenden Einsparungen anhand der Erfahrungen der letzten Jahre abzuschätzen und diesen Betrag als HSK-Einsparung aufzunehmen.

NEU: Maschinen-, Geräte- und Ausrüstungsmanagement:

Die Verwaltung wird beauftragt, die interne Optimierung dadurch zu ergänzen, dass – aufbauend auf Punkt 4.4/Fuhrparkmanagement aus dem HSK X (DS 0081/2024) – ein zentrales Management für schwerere Maschinen, Geräte und Ausrüstungen eingeführt wird.

Das hierfür zu erarbeitende Konzept ist den Ratsgremien bis zur Sommerpause 2025 vorzulegen.

NEU: Bodenmanagement:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Einführung eines zentralen Bodenmanagements zu prüfen, das den Aushub, die Lagerung bzw. Zwischenlagerung, Abfuhr und Verwertung von Boden durch städtische Fachbereiche, Eigenbetriebe und Beteiligungsunternehmen zentralisiert.

Die Ergebnisse der Prüfung, einschließlich einer Kostenschätzung sowohl hinsichtlich der Aufwendungen als auch (und im Besonderen) mit Blick auf mögliche Erträge und damit Konsolidierungseffekte, soll den Ratsgremien im vierten Quartal 2025 vorgelegt werden.

Begründung


Zu Änderungen Seite 4:

Der Antragstext steht hinter dem Wort Begründung, was einen falschen Eindruck hinterlässt.

Das HSK XI ist ein wichtiger Ansatz, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Landesstadt Hannover aufrecht zu erhalten. Wie die LHH in Zukunft aufgestellt ist, hängt jedoch auch vom gesellschaftlichen Zusammenhalt ab. Gerade Kinder- und Jugendliche, die in der Corona-Pandemie besonderen Einschränkungen ausgesetzt waren, bedürfen aktuell verstärkter Aufmerksamkeit. Deswegen ist es wichtig, gerade in Gebieten mit vielen sozialen Herausforderungen, Kinder- und Jugendangebote zu erhalten und zu stärken. Da viele Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit bereits heute an der finanziellen Grenze arbeiten, bedeuten weitere Kürzungen - und teils auch schon der Verzicht auf die Anhebung der Zuwendung - ihre Schließung. Aus diesem Grund müssen die durch Schließungen eingesparten Gelder erhalten werden, um andere Angebote abzusichern.

Zu Maßnahme 8/C.18: Beschäftigungsförderung:

Die beschäftigungspolitisch und wirtschaftlich sinnvolle Weiterentwicklung der städtischen Beschäftigungsförderung in OE 50.4 wird ausdrücklich begrüßt. Angesichts dessen, dass die Stadtverwaltung vor einer großen personalwirtschaftlichen Herausforderung steht, die sich bereits jetzt in der Vakanz von ca. 10 Prozent der Stellen bemerkbar macht und sich diese Situation aufgrund der Altersstruktur der Belegschaft und der Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt noch verschärfen wird, bedarf es weitergehender Maßnahmen, um etwa mit Blick auf die Schulhausmeister*innen wie auch auf den handwerklich/technischen Bereich Lösungen zu finden. Dabei kommt der städtischen Beschäftigungsförderung eine Schlüsselrolle zu.

Einen Beitrag zur Deckung des Personalbedarfs könnte diese leisten, indem dort Personen insbesondere für einen späteren Einsatz im Schulhausmeister*innenbereich qualifiziert werden. Eine Kooperation mit dem Fachbereich Schule wäre dabei sinnvoll, sowohl was die Qualifizierungsinhalte als auch was die Praxiseinsätze angeht. Angesichts dessen, dass die Landeshauptstadt künftig auch den über Bedarf ausgebildeten Auszubildenden einen unbefristeten Arbeitsvertrag anbieten will, könnte durch eine bedarfsorientierte interne Qualifizierung an dieser Stelle ein sinnvoller Einsatz ermöglicht werden.

Der Konsolidierungseffekt ergibt sich daraus, dass die beschriebenen Leistungen nicht an Dritte vergeben müssen und zudem die Finanzierung der Qualifizierungsmaßnahmen in Teilen vom Jobcenter übernommen werden dürfte.

Angesichts des zunehmenden Fachkräfte- und insbesondere Auszubildendenmangels auch im Handwerk dürfte diese Maßnahme nicht in Konkurrenz zu Handwerksbetrieben in der Landeshauptstadt Hannover stehen.

Zu Maßnahme 15/C. 29 Jugendzentren/Maßnahme:

Die Erreichbarkeit des Jugendzentrums in Stöcken ist sowohl aus Vinnhorst als auch aus Marienwerder schwierig und es ist zuvor wiederholt festgehalten worden, dass keine Strukturentscheidungen getroffen werden sollen, bevor die Ergebnisse des Roadmap-Prozesses nicht veröffentlicht sind. Speziell in diesen beiden Stadtteilen handelt es sich um das einzige Angebot ihrer Art.

Zu Maßnahme 16/C.29: Wegfallende Projekte:

Die oben genannten Projekte sind bewährte Angebote.

Zu Maßnahme 24/C.8: Stadtteilbibliotheken:

Ein wohnortnaher Zugang zu Bibliotheken ist eine der zentralen Säulen der Bildungsinfrastruktur unserer Stadt. Bibliotheksangebote wirken in viele Lebensbereiche der Stadt hinein: von Bildung und Kulturvermittlung, Wissenschaft und Forschung, Medienpädagogik und Leseförderung bis hin zur Stadtentwicklung und Ausgestaltung der sozialen Infrastruktur. Bibliotheken sind Akteurinnen in der Förderung des Zusammenlebens von Jung und Alt und übernehmen als nah und leicht erreichbarer Ort der Informationsbeschaffung auch eine soziale Funktion, fördern den Bildungsaufstieg, sind Treffpunkt für Menschen jeden Alters und kultureller Herkunft und können zur Emanzipation von benachteiligten Personen beitragen. Ihr Erhalt in den Stadtteilen ist daher unerlässlich.

Bildung ist, insbesondere für bildungsfernere oder finanziell schlechter gestellte Familien, die Grundlage für Teilhabechancen schon im frühen Alter. Es ist nicht nur ein guter und sicherer Treffpunkt und Schutzraum für Kinder und Jugendliche sondern auch der Ort für viele Seniorinnen und Senioren, um im eigenen Stadtteil die Einrichtung für vielfältige Angebote zu nutzen. Der Besuch einer Bibliothek ist sehr viel niedrigschwelliger als der Besuch einer großen Stadtbibliothek. In den beiden Stadteilen gibt es zudem kein vergleichbares Angebot mitten im Stadtteil als Begegnungsort sowohl für Kinder und Jugendliche als auch für Seniorinnen. In der Südstadt gibt es zudem kein eigenes Stadtteilzentrum. Die Zentralbibliothek ist keine Alternative für alle Stadteile der beiden betroffenen Stadtbezirke, weil diese für viele in den Stadteilen noch weiter weg ist, als der aktuelle Standort. Die Nähe zur Stadtbibliothek ist kein Argument für alle im Stadtbezirk.

Zu Maßnahme 27/C.19: Effizienzsteigerung der Bäder, Pkt. 3:

Das Stöckener Bad ist in einem sanierungsbedürftigen Zustand und ist im Rahmen des Investitionsprogramms der Landeshauptstadt Hannover bisher nicht etatisiert oder geplant. Aufgrund der gegenwärtigen Haushaltslage und des großen Investitionsvolumens ist ein Neubau kurz- und mittelfristig kaum realisierbar. Gleichzeitig gibt es das Angebot eines privaten Investors, ein neues Bad auf eigene Kosten im Gewerbegebiet Marienwerder zu realisieren. In diesem Bad könnte die Landeshauptstadt Hannover eigene Schwimmzeiten gegen einen Zuschuss erhalten.

Für die Standortfrage sind im Rahmen des HSK-Vorschlags einerseits die finanziellen Auswirkungen, andererseits die Abwägung der Rahmenbedingungen und Konsequenzen einer Verlagerung entscheidend. Letztere konnten im Rahmen des HSK-Vorschlags bisher nicht ausreichend thematisiert und beleuchtet werden. Besonders wichtig ist dabei die Voraussetzung, dass das Schwimmenlernen nicht leidet. Hierfür ist ein besonderes Augenmerk auf die Abläufe des Schullalltags in Bezug auf den Schwimmunterricht, die Angebote der Sportvereine vor Ort und die damit einhergehende Frage der Erreichbarkeit (integrierten Lage) des Bades zu legen.

Die Ergebnisse sollen den politischen Gremien nach den Dialogformaten vorgestellt werden, sodass danach eine Entscheidung über den HSK-Vorschlag getroffen werden kann, in deren Vorfeld sowohl finanzielle und planerische Grundlagen, als auch praktische Abläufe und standortspezifische Herausforderungen abgewogen werden können.

Es ist nicht vertretbar, dass Kostenerhöhungen und Angebotsreduzierungen im Bäderbereich für die unzureichenden Einsparungen im Bereich des Eventmanagements genutzt werden sollen. Wenn im Bäderbereich gespart bzw. die Kostendeckungsgrade erhöht werden müssen, dann sollte dies auch ausschließlich dem betroffenen Etat als Einsparung zugerechnet werden.

Zu Maßnahme 28/C.34: Eventmanagement:

Eine Kompensation der fehlenden Sparmaßnahmen zu Lasten der Nutzerinnen und Nutzer von städtischen Bädern ist nicht vermittelbar oder sinnvoll. Der Etat für das Produkt 57501 hat sich von 2023 auf 2024 ohne erkennbaren Grund um rund 46% erhöht. Ehrgeizige eigene Sparanstrengungen sind daher insbesondere in diesem Produkt dringend geboten. Von diesen Sparanstrengungen sollen Traditionsveranstaltungen wie das Schützenfest oder der Marathon ausgenommen bleiben.

Zu Maßnahme 29/C.30: Flächenstandards:

Viele durch die Stadt genutzte Immobilien weisen eine wenig effiziente Auslastung aus. Hier können z.B. durch mögliche Zusammenlegungen oder Mehrfachnutzungen Synergieeffekte genutzt und eine bessere Auslastung gewährleistet werden.

Zu NEU: Stabsstelle Mobilität:

Die Stabsstelle Mobilität im Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters stellt eine Doppelstruktur zu den vorhandenen Strukturen im Fachbereich Tiefbau dar, darunter das Sachgebiet 66.1 Koordinierung und Verkehr. Der erwartete Einspareffekt ergibt sich aus dem Ansatz für das Produkt 11142 im Teilhaushalt 15 des Haushaltsplans 2024 (vgl. DS 2027/2022).

Zu NEU: Kitas mit Betriebskostenersatz:

Derzeit beträgt die Bindung der Trägerinnen an ihre im Rahmen der Ausschreibung angegebene Summe für die BKE lediglich zwei Jahre. Danach können die reellen Kosten abgerechnet werden. Die Vertragslaufzeit beträgt hingegen ein Vielfaches dieser Zeit. Diese Praxis steht aktuell in der Kritik, da seitens der Bieter*innen nicht ausgeschlossen werden kann, dass unterhalb der reellen Kosten Gebote angegeben werden, um in der Ausschreibung einen besseren Wert zu erlangen. Die Verlängerung der Bindungsfrist würde als Nebeneffekt den Anreiz verringern, zu geringe Kosten anzugeben und zum anderen der Verwaltung eine längere Planungssicherheit ermöglichen und die Gesamtausgaben verringern.

Zu NEU: Maschinen-, Geräte- und Ausrüstungsmanagement:

Entsprechend der Maßnahme 4.4/Fuhrparkmanagement des HSK X soll auch für schwerere Geräte, Maschinen und Ausrüstungen ein zentrales Management zur Steuerung, Verwaltung und Optimierung eingeführt werden. Dazu gehört die Inventarisierung, die Verwaltung und die Einführung eines zentralen Buchungssystems für entsprechende Ausrüstungsgegenstände, wie sie in verschiedenen Fachbereichen vorhanden sind bzw. anfallen (z.B. Bagger, Hubsteiger, Radlader, Presslufthämmer u.ä.). Dadurch können die vorhandenen oder notwendigen Gerätschaften ressourcenschonend verwaltet, eingesetzt und gewartet sowie besser ausgelastet werden, was zu einer deutlichen Reduzierung des Aufwandes hierfür führen dürfte.

Der strukturelle Konsolidierungseffekt kann zwar derzeit nicht abgeschätzt werden, dürfte aber angesichts der Kostenschätzungen für die Maßnahme 4.4/Fuhrparkmanagement, die sich auf eine Reduzierung der Gesamtfuhrparkkosten um ca. 11,5 Millionen Euro, ebenfalls auf einen siebenstelligen Betrag belaufen.

Als struktureller Konsolidierungseffekt wird mindestens ein einstelliger Millionenbetrag erwartet.

Zu NEU: Bodenmanagement:

Entsprechend der Maßnahme 4.4/Fuhrparkmanagement des HSK X soll auch die Einführung eines zentralen Bodenmanagements geprüft werden. Dadurch könnte der Bodenaushub, der im Tiefbau, im Gartenbau und bei Leitungsarbeiten anfällt, zentral bewirtschaftet, gelagert, verwertet, abgefahren und somit Ressourcen gebündelt und geschont werden. Aus diesem Grunde sind auch städtische Eigenbetriebe (Stadtentwässerung und Städtische Häfen) sowie städtische Beteiligungen (u.a. enercity und hanova) in die Überlegungen eines zentralen Bodenmanagements einzubeziehen. Dies umso mehr, als mit der Umsetzung der Fernwärmesatzung und der Kommunalen Wärmeplanung mit zusätzlichem Bodenaushub zu rechnen ist. Zugleich könnten durch ein zentrales Bodenmanagement Teile des Aushubs, voran mineralische Baustoffe, zur Wiederverwendung (Recycling) aufbereitet und somit auch erhebliche Ressourcen („Graue Energie“) eingespart und somit erhebliche Nachhaltigkeitseffekte erzielt werden.

Insofern ist ein struktureller Konsolidierungseffekt zu erwarten, der im Zuge der Berichterstattung über die Prüfung dieser Maßnahme gegen Ende des nächsten Jahres vorgelegt werden soll.