Drucksache Nr. 0953/2006:
Straßenausbaubeitrag Lange-Hop-Straße von Döhrbruch bis Am Sandberge
- Abschnittsbildung -

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0953/2006 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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0953/2006
1
 

Straßenausbaubeitrag Lange-Hop-Straße von Döhrbruch bis Am Sandberge
- Abschnittsbildung -

Antrag,

für die in der Anlage gekennzeichnete Lange-Hop-Straße von Döhrbruch bis Am Sandberge den beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der westlichen Nebenanlagen (Gehweg, Parkflächen, Grünflächen), der Fahrbahn, der östlichen Nebenanlagen (Gehweg, Parkflächen), der Beleuchtungs- und Entwässerungseinrichtungen sowie für den Erwerb, die Bereitstellung und die Freilegung der Straßenverbreiterungsflächen gesondert zu ermitteln und abzurechnen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (Drucksache Nr. 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt.

Kostentabelle

Es werden Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen in Höhe von ca. 380.000,- € erwartet.

Begründung des Antrages

Die Lange-Hop-Straße wurde 1998/1999 in dem Abschnitt von Am Sandberge bis Ostlandstraße und 2004 in dem Abschnitt von Ostlandstraße bis Döhrbruch vollständig neu hergestellt. Zuvor hatte sich die Straße nach einer jahrzehntelangen Nutzungsdauer in einem sanierungsbedürftigen Zustand befunden.

Bei den Baumaßnahmen von 1998/1999 und 2004 wurden sämtliche Verkehrsflächen entsprechend dem heutigen Ausbaustandard auf einem verstärkten Unterbau hergestellt. Außerdem wurden in der Straße erstmals separate Längsparknischen und auf der westlichen Straßenseite ein Gehweg sowie Grünflächen ausgebaut. Im Zuge des Straßenbaus wurden zudem neue Straßenabläufe eingebaut und eine neue Straßenbeleuchtungseinrichtung errichtet.

Die Pflanzarbeiten für den Straßenabschnitt von Ostlandstraße bis Döhrbruch werden voraussichtlich im April 2006 fertig gestellt.

Die Baumaßnahmen erfüllen den Beitragstatbestand der Verbesserung im Sinne von § 1 der Straßenausbaubeitragssatzung.

Für den Straßenausbau ist ein beitragsfähiger Aufwand in Höhe von ca. 800.000,- € entstanden.

Nach obergerichtlicher Rechtsprechung ist öffentliche Einrichtung im Sinne von


§ 6 Abs. 1 NKAG nur die Gemeindestraße insgesamt. Erstrecken sich die beitragsfähigen Maßnahmen nur auf einen Abschnitt oder einzelne Straßenteileinrichtungen, können Ausbaubeiträge nur nach einer Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung erhoben werden, für die der Rat zuständig ist (Beschluss des OVG Lüneburg 9 B 122/86 vom 11.02.1987).

Die Lange-Hop-Straße gehört zu den "Innerortsstraßen"; der Anteil der Anlieger am beitragsfähigen Aufwand beträgt nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 a - d der Straßenausbaubeitragssatzung je nach Straßenteileinrichtung zwischen 40 und 70 %.

Der beantragte Ratsbeschluss ist erforderlich, damit die Verwaltung der aus der Straßenausbaubeitragssatzung resultierenden Beitragserhebungsverpflichtung nachkommen kann.

66.03 
Hannover / 26.04.2006