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Umstrukturierung einer integrativen Kindergartengruppe in eine Regelgruppe in der Kita St.Petri Brückstr.
Antrag,
zu beschließen,
- in der Kita St.Petri Brückstr, Brückstr.3 A, 30519 Hannover in Trägerschaft des Ev.-luth.Kirchenkreises KdöR, eine integrative Kindergartengruppe in eine reguläre Kindergartengruppe umzustrukturieren und
- dem Träger ab dem 01.08.2026, frühestens ab Erteilung einer Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf der Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städtische Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Betriebskostenersatz-BKE), zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Das Angebot der Kindertagesstätte richtet sich generell an alle Geschlechter, insbesondere achtet die Leitung der Einrichtung auf eine ausgewogene Belegung der Gruppe.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als neutral bewertet.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
| Angaben pro Jahr |
| Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
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| | Transferaufwendungen |
€13,800.00 |
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| Saldo ordentliches Ergebnis |
-€13,800.00 |
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Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Zuwendung an den Träger. Die Umstrukturierung erfolgt aufgrund Fachkräftemangels. Aufgrund der gesetzlich vorgesehenen Personalanforderungen kann in der Ganztagskindergartengruppe keine integrative Betreuung mehr erfolgen, so dass die Umsetzung der beantragten Umstrukturierung trotz entstehender Mehrkosten unumgänglich ist. Es ergeben sich Mehrausgaben beim Produkt Kindertagesbetreuung in Höhe von 13.800,00 €.
Begründung des Antrages
Die Kita St. Petri Brückstr. verfügt derzeit über folgendes Betreuungsangebot:
- 1 Kindergartengruppe (18 Plätze,davon 2 integrativ, Ganztagsbetreuung)
- 1 Kindergartengruppe (18 Plätze, davon 4 integrativ, ¾-Betreuung),
- 1 Krippengruppe (14 Plätze, Ganztagsbetreuung)
Ab dem 01.10.2026 ist es für den Träger aufgrund eines massiven Mangels an heilpädagogischen Fachkräften nicht mehr möglich, die rechtlich erforderlichen personellen Voraussetzungen für den Betrieb einer 2. integrativen Kindergartengruppe zu erfüllen. Versuche des Trägers, entsprechendes heilpädagogisch qualifiziertes Personal zu gewinnen, waren nicht erfolgreich. Aus diesem Grund wurde trägerseits entschieden, einen Antrag auf Umwandlung der integrativen Gruppe in eine Regelgruppe zu stellen. Die 4 integrativen Kindergartenplätze in der 3/4 Gruppe bleiben bestehen. Es kommt durch die Umstrukturierung zum Wegfall von 2 integrativen Betreuungsplätzen für Kinder mit Behinderungen.
51.72
Hannover / May 5, 2026