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Konkretisierung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes mit integriertem Nahversorgungskonzept der Landeshauptstadt Hannover
Beschluss zur öffentlichen Auslage des Entwurfs
Antrag,
1. dem Entwurf zur Konkretisierung des Einzelhandels- und Zentrenkonzept mit integriertem Nahversorgungskonzept der Landeshauptstadt Hannover (EZK) durch Ergänzung eines neuen Entwicklungsbereiches „Max-Kuhlemann-Straße“, zuzustimmen und
2. die öffentliche Auslage dieses Entwurfs zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Erreichbarkeit von Versorgungseinrichtungen ist ein zentraler Aspekt der Daseinsvorsorge und spielt in der Diskussion um die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse eine wichtige Rolle. Die Ausweisung eines neuen Entwicklungsbereiches im EZK und die damit verfolgten Ziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Mit der Konkretisierung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes mit integriertem Nahversorgungskonzept entstehen keine direkten Auswirkungen auf den Klimaschutz.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Das gesamtstädtische EZK wurde im Dezember 2021 vom Rat der Landeshauptstadt Hannover als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Baugesetzbuch beschlossen. Damit ist es für die Verwaltung verbindlich und dient gegenüber der Landes- und Regionalplanung als Nachweis der fachlich korrekten Auseinandersetzung mit den raumordnerischen Vorgaben zum Einzelhandel.
Für das EZK wurde im Jahr 2017 eine Vollerhebung und Bewertung der Einzelhandelsbetriebe und Zentren durch das Gutachterbüro CIMA Beratung + Management GmbH durchgeführt. Auf dieser Basis und anhand klar definierter Kriterien entstand ein abgestuftes Zentrensystem, das durch die Ausweisung von Zentralen Versorgungsbereichen (A- bis E-Zentrum) die Entwicklung des Einzelhandels sowie der Nahversorgung sicherstellen soll.
Neben voll funktionsfähigen Zentralen Versorgungsbereichen (ZVB) sind im EZK sogenannte Entwicklungsbereiche dargestellt, die noch keinen oder nur geringen Versorgungsbestand aufweisen, für die aber zum Zeitpunkt der Konzepterstellung Planungsvorstellungen bestanden. Sobald diese Planungen umgesetzt sind, können die Bereiche als neue ZVB in das Zentrensystem aufgenommen und strategisch entwickelt werden.
Eine Geschäftszeile an der Anderter Straße mit kleinteiligen Betrieben bot bislang nicht die Voraussetzungen für die Festlegung eines solchen Entwicklungs- oder Zentralen Versorgungsbereiches, obwohl die Versorgungssituation für das westlich der Anderter Straße gelegene Wohngebiet „Misburg-Süd“ schon lange unbefriedigend ist: In großen Teilen des Wohngebietes ist innerhalb von 1.000 m Fußweg kein Zentraler Versorgungsbereich erreichbar. Die nächstgelegenen ZVB sind das C-Zentrum Meyers Garten in rd. 2,2 km Entfernung sowie das E-Zentrum Anderten in rd. 1,3 km Entfernung.
Die Entwicklungspotenziale im Nahbereich der Geschäftszeile haben sich seit 2024 grundlegend verändert, da ein Investor das Grundstück Anderter Straße 127 erworben hat und nun plant, einen bestehenden Nahversorger dorthin zu verlagern. Gleichzeitig soll die Verkaufsfläche erweitert werden. Durch die Verlagerung des nicht-integrierten Lidl-Marktes an der Anderter Straße 81 auf das Grundstück Anderter Straße 127 wird der Lebensmitteldiscounter stärker in das Siedlungsgefüge des Stadtteils integriert. Ziel ist auch, die Ansiedlung so zu gestalten, dass eine funktionale und zweckmäßige Vernetzung der Angebotsstruktur mit dem angrenzenden Geschäftsbereich gewährleistet ist.
Derzeit ist die Ansiedlung eines Nahversorgers bzw. die Entwicklung von Einzelhandel an diesem Standort nicht möglich, da im derzeit gültigen EZK kein Zentraler Versorgungsbereich bzw. Entwicklungsbereich ausgewiesen ist. Aufgrund der konkreten Planungsvorstellungen beabsichtig die Verwaltung nun jedoch, die in Anlage 1, Abbildung 3 dargestellte Fläche als Entwicklungsbereich „Max-Kuhlemann-Straße“ in das Einzelhandels- und Zentrenkonzept aufzunehmen und langfristig die Einstufung als E-Zentrum (ZVB) zur täglichen Versorgung des umliegenden Wohngebietes zu ermöglichen. Damit wird das EZK für den Stadtbezirk Misburg-Anderten entsprechend der aktuellen Entwicklungen kleinräumig konkretisiert und eine Qualifizierung des Standortes für den Einzelhandel unter Beachtung der landesplanerischen Vorgaben ermöglicht. Die Konkretisierung des EZK trägt damit zur funktionalen Stärkung und Attraktivitätssteigerung des Stadtteils bei.
Ergänzend zu der Konkretisierung des EZK wird ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Nr. 1939 durchgeführt. Im weiteren B-Plan-Verfahren ist die konkrete Ausgestaltung des Einzelhandelsvorhabens durch eine Verträglichkeitsstudie zu begleiten, um gravierende Auswirkungen auf die im Stadtbezirk vorhandenen ZVB auszuschließen.
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Hannover / May 6, 2025