Antrag Nr. 0950/2018:
Antrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN auf Akteneinsicht in alle Unterlagen, elektronische Dokumente sowie Gesprächs- und Telefonnotizen inkl. der internen und externen Kommunikation (insbesondere mit der Region Hannover), rund um die Bearbeitung der Drucksache 0002/2018 mit Nachträgen (Stellungnahme zur 3. Fortschreibung des Nahverkehrsplans 2015).

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0950/2018 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

  • 26.04.2018: Ratsversammlung: Akteneinsicht erhalten: Beigeordneter Machentanz, Ratsherr Wolf (Gruppe LINKE & PIRATEN) Ratsfrau Iri, Ratsherr Kelich (SPD) Ratsfrau Seitz, Ratsherr Blaschzyk (CDU) Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian, Ratsfrau Steinhoff (B 90/Die Grünen) Ratsherr Jacobs (AfD) Ratsherr Döring (FDP) Ratsherr Klippert, Ratsherr Förste (Die FRAKTION)

Antragsteller(in):

Gruppe LINKE & PIRATEN

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der Gruppe DIE LINKE & PIRATEN auf Akteneinsicht in alle Unterlagen, elektronische Dokumente sowie Gesprächs- und Telefonnotizen inkl. der internen und externen Kommunikation (insbesondere mit der Region Hannover), rund um die Bearbeitung der Drucksache 0002/2018 mit Nachträgen (Stellungnahme zur 3. Fortschreibung des Nahverkehrsplans 2015).

Antrag

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

gemäß § 58, Abs. 4, Satz 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes beantragt die Ratsgruppe DIE LINKE & PIRATEN hiermit

Akteneinsicht in alle Unterlagen, elektronische Dokumente sowie Gesprächs- und Telefonnotizen inkl. der internen und externen Kommunikation (insbesondere mit der Region Hannover), rund um die Bearbeitung der Drucksache 0002/2018 mit Nachträgen (Stellungnahme zur 3. Fortschreibung des Nahverkehrsplans 2015).
Laut Drucksache 0002/2018 hat die Region Hannover mit Schreiben vom 7. November 2017 zur Abgabe einer Stellungnahme zur Planfortschreibung bis zum 9. Januar 2018 aufgefordert. Diese Frist entspricht der Vorgabe in § 6, Abs. 4, Satz 4 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG), demzufolge Stellungnahmen innerhalb von zwei Monaten abzugeben sind. Eine Fristverlängerung ist im NNVG nicht vorgesehen.

Demgegenüber beruft sich die Stadtverwaltung auf eine Absprache bzw. Zusage der Regionsverwaltung zur Befassung mit den Forderungen einer nach dem gesetzlich vorgesehenen Termin eingereichten bzw. zur Einreichung geplanten LHH-Stellungnahme in den Gremien der Region. Und dies, obwohl die Regionsversammlung die 3. Fortschreibung des Nahverkehrsplans bereits am
6. März 2018 beschlossen hat. Auch nach dem Termin dieses – mutmaßlich abschließenden – Regionsbeschlusses sind Gremien wie der Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel und der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss um ein Votum zu einer geplanten Stellungnahme der Landeshauptstadt gebeten worden.

Wegen des in diesem Zusammenhang bestehenden Informationsbedarfes hat unsere Ratsgruppe im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss die Vertagung der Beratung der Drucksache 0002/2018 beantragt. Wir erbitten einen Akteneinsichtstermin vor erneutem Aufruf der Drucksache im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss.

Seitens unserer Ratsgruppe sollen der Vorsitzende Dirk Machentanz und der stellvertretende Vorsitzende Bruno Adam Wolf die Sichtung und Prüfung der Unterlagen vornehmen.

Mit freundlichen Grüßen


Dirk Machentanz
Vorsitzender

Begründung