Antrag Nr. 0949/2004:
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zu Hochebenen in Kindertagesstätten

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0949/2004 (Originalvorlage)
 > 1. Stellungnahme zur Originalvorlage

Beratungsverlauf:

  • 26.04.2004: Jugendhilfeausschuss: mit 9 Stimmen dafür und 4 Stimmen dagegen wurde die erforderliche Mehrheit für die Dringlichkeit nicht erreicht, so dass der Punkt in der nächsten Sitzung automatisch auf der Tagesordnung steht.
  • 24.05.2004: Jugendhilfeausschuss: 4 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen
  • 03.06.2004: Verwaltungsausschuss: 4 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
  • 03.06.2004: Ratsversammlung: 22 Stimmen dafür, 33 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zu Hochebenen in Kindertagesstätten

Antrag

zu beschließen

1. Die Verwaltung wird aufgefordert, bei Neu- und Umbauten von Kindertagesstätten sowie ähnlichen Kinderbetreuungseinrichtungen auf behindertengerechte Barrierefreiheit zu achten, gleichzeitig jedoch auch weiterhin Hochebenen, Galerien oder Podeste einzurichten.

2. Bei der Bauausführung sollten folgende Grundsätze berücksichtigt wer-den:

a)In ebenerdigen Räumen sollen durch entsprechende Ausgestaltung der Deckenhöhen, Dachformen usw. Hochebenen vorgesehen werden; auch ein nachträglicher Einbau ist zu prüfen.

b)Bei mehrgeschossiger Bauweise sollen grundsätzlich Hochebenen bzw. Galerien angelegt werden. Dabei muss die barrierefreie Erreichbarkeit des Erdgeschosses gewährleistet sein. Den Trägern der Einrichtung wird freigestellt, auf welche Weise behinderte Kinder die oberen Räume -auch ohne Aufzüge - erreichen können.

c) Der - eventuell nachträgliche - Einbau sogenannter Treppenfahrstühle für behinderte Kinder ist zu prüfen, da diese Maßnahme eine kostengünstige Alternative zum “klassischen" Aufzug darstellt.

d) Erziehungswissenschaftliche Erkenntnisse müssen bei der Berücksichtigung von Bauvorhaben beachtet werden. Deshalb sind alle Möglichkeiten der Bewegungsförderung für behinderte und nichtbehinderte Kinder auszuschöpfen.

Begründung

Kinderbetreuungseinrichtungen ausschließlich nach den Grundsätzen der Barrierefreiheit zu gestalten, ist unbedingt wünschenswert. Dieser zwei-fellos richtige Ansatz darf in Zeiten knapper Haushaltsmittel nicht dazu führen, dass einschlägige erziehungswissenschaftliche Grundsätze keine Berücksichtigung finden.
Junge Menschen leiden häufig unter Bewegungsarmut; diese Entwicklung beginnt leider bereits im Kindergarten. Deshalb müssen in Kindertages- einrichtungen alle Chancen genutzt werden, um Bewegungsförderung für behinderte und nichtbehinderte Kinder anzubieten. Es gibt zahlreiche integrative Möglichkeiten, die alle Kinder am täglichen Leben der Einrich- tungen teilhaben lassen, ohne jemanden auszugrenzen. Nicht immer ist es notwendig, Hochebenen durch teure Aufzüge zu erschließen. Deshalb ist die kostengünstige Lösung sogenannter Treppenfahrstühle in jedem Einzelfall zu prüfen.


Georg-Günter Thürnau
(stell. Vorsitzender)