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Bewerbung zum Bundesförderprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten (Schwimmbäder)"
Antrag,
zuzustimmen, Fördermittel aus dem Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten (Schwimmbäder)" für
1. die umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung des Stadionbades,
2. die umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung des Kleefelder Bades,
3. die umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung des Volksbades Limmer,
4. die Installation einer Photovoltaikanlage mit Wärmepumpe zur Beckenwassererwärmung im Lister Bad und
5. den Umbau des alten Filtergebäudes im Naturbad Hainholz zu Umkleideräumen
zu beantragen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Schwimmbäder, für die eine Förderung beantragt werden soll, stehen allen Bevölkerungsgruppen in gleicher Weise zur Nutzung zur Verfügung.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Zur Klimawirkungsprüfung wird im Zuge der Beschlussfassung zur Projektumsetzung eine Aussage getroffen.
Kostentabelle
Es entstehen derzeit keine finanziellen Auswirkungen. Im Falle einer Fördermittelzusage wird die Verwaltung die konkreten finanziellen Auswirkungen in einer Projektdrucksache darlegen.
Begründung des Antrages
Im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ werden überjährige investive Maßnahmen zur Sanierung kommunaler Schwimmbäder gefördert. Für den Projektaufruf 2026 stehen Bundesmittel in Höhe von 250 Millionen Euro zur Verfügung. Diese sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität veranschlagt. Interessenbekundungen für die Förderung überjähriger investiver Projekte können bis zum 19. Juni 2026 digital eingereicht werden.Vorgesehen sind Projektlaufzeiten von bis zu sechs Jahren.
Für das Erlernen und den Erhalt der Schwimmfähigkeit, für die Gesunderhaltung der Bevölkerung und den gesellschaftlichen Zusammenhalt sind Schwimmbäder von besonderer Bedeutung. Jedoch besteht bei vielen Schwimmbädern erheblicher Sanierungsbedarf. Fördergegenstand sind öffentlich zugängliche kommunale Schwimmbäder sowie deren typische Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Gefördert werden deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung, was auch Maßnahmen zur Erhöhung der Barrierefreiheit umfasst. Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig.Das Bundesprogramm zielt darauf ab, Kommunen wie die Landeshauptstadt beim Abbau des bestehenden Sanierungsstaus bei Hallen- und Freibädern zu unterstützen.
Die Verwaltung schlägt vor, sich mit den genannten Projekten um eine Zuwendung zu bewerben, die alle Bestandteil des Bädersanierungskonzeptes sind und im Rahmen der Projektlaufzeit des Förderprogramms umgesetzt werden können. Derzeit ist auch die Sanierung des Nichtschwimmbeckens im Lister Bad in Planung. Aufgrund des Planungsfortschrittes und des Zeitablaufes im Förderprogramm befürchtet die Verwaltung bei Bewerbung für das Lister Bad eine Zeitverzögerung im Projekt, die wegen der bereits länger andauernden Schließung des Nichtschwimmbeckens vermieden werden soll. Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass insbesondere die unter den Ziffer 2 und 3 aufgeführten Projekte nur umgesetzt werden können, wenn ausreichende personelle Ressourcen zur Verfügung stehen.
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Hannover / May 5, 2026