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Aufstockung von Betreuungszeiten von Kindertagesstätten im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
Antrag,
zu beschließen,
in den folgenden Einrichtungen zum 01.08.2011 die Betreuungszeit auszuweiten:
- Kindertagesstätte Brüder-Grimm-Weg, Brüder-Grimm-Weg 2A, in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover, 13 Plätze in einer Kindergartengruppe halbtags ohne Essen auf eine Ganztags-Betreuung,
- Kindertagesstätte Negenstrasse, Negenstr. 1A, in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover, eine Kindergartengruppe (22 Plätze) halbtags ohne Essen auf eine 3/4 - Betreuung,
und
auf Basis der jeweils gültigen Fördergrundsätze die laufende Beihilfe zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kostentabelle
Es entstehen folgende jährliche Kosten:
Kostenstelle 51400000 städtische Finanzierung Nr.: 1+2 64.053,00 €
Der jährliche Kostenrahmen der aufgeführten Maßnahmen umfasst somit 64.053,00 €.
Begründung des Antrages
In den genannten Einrichtungen werden in den letzten Jahren die Halbtagsangebote immer weniger nachgefragt. Die Inanspruchnahme einer Halbtagsbetreuung wird lediglich als Einstieg in eine Kinderbetreuung gesehen. Sobald sich die Möglichkeit ergibt, wird von den Eltern der Wunsch nach einer längeren Betreuung angefragt und wahrgenommen. Die Halbtagsgruppen unterliegen daher einer verstärkten Fluktuation.
Die bestehenden Betreuungszeiten in den Halbtagsgruppen reichen vielen Eltern nicht mehr aus. Besonders berufstätige Elternteile, die einer Halbtagstätigkeit nachgehen, benötigen meist längere Betreuungszeiten. Die Träger haben auch aus diesem Grund eine Ausweitung der angebotenen Betreuungszeit für die betreffenden Gruppen beantragt.
Durch die Umsetzung der Maßnahmen wird Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert und einem bedarfsgerechten Angebot nachgekommen.
Die Mehrkosten für die Ausweitung der Betreuungsangebote stehen im Kindertagestätten-Budget zur Verfügung.
Die entsprechenden Betriebserlaubnisse werden von den Trägern beantragt.
51.41
Hannover / 05.05.2011