Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtJahresabschluss 2011 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Hannover
Antrag,
1. den Jahresabschluss 2011 mit den Teilen:
A1 Bilanz
A2 Gewinn- und Verlustrechnung 2011
A3 Anhang 2011
A4 Anlagenspiegel 2011
A5 Lagebericht 2011
festzustellen.
2. dem Vorschlag der Betriebsleitung zuzustimmen, den nachstehend
in seiner Entwicklung dargestellten Bilanzgewinn in Höhe von 26.169.510,62 € wie folgt zu verwenden:
Gewinnvortrag aus den Vorjahren | 14.918.801,85 € |
|
|
Zuführung in die Rücklage aus dem JA 2010 | - 4.900.000,00 € |
Abführung an den Haushalt aus dem JA 2010 | - 3.882.004,22 € |
|
|
Jahresüberschuss 2011 | 20.032.712,99 € |
|
|
Bilanzgewinn 2011 | 26.169.510,62 € |
a) 4.817.312,26 € Abführung an den allgemeinen Haushalt der
Landeshauptstadt Hannover für Eigenkapitalverzinsung.
b) 5.000.000,00 € Zuführung in die allgemeinen Rücklagenc) 16.352.198,36 € Vortrag auf neue Rechnung
3. die Entlastung der Betriebsleitung zu beschließen Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03. Juli 2003 (s. DS 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt.
Kostentabelle
Außer der unter 2 a) genannten Abführung an den allgemeinen Haushalt der Landes- hauptstadt Hannover für die Eigenkapitalverzinsung entstehen keine finanziellen Aus- wirkungen.
Begründung des Antrages
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2011 beauftragte Wirtschaftsprüfungsge- sellschaft Rödl & Partner erteilte am 22.03.2012 gemäß Prüfungsbericht ein uneinge- schränktes Testat.
Die Rechnungslegung der Stadtentwässerung erfolgt nach den Vorschriften des Nieder- sächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), der Niedersächsischen Eigen- betriebsverordnung (Nds. EigBetrVO) und den darin enthaltenen Bestimmungen und Ver- weise auf das Handelsgesetzbuch (HGB).
Das Rechnungsprüfungsamt hat am 16.04.12 nach § 32 Absatz 3 der Nds. Eigenbe- triebsverordnung den Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 ohne ergänzende Feststellungen an den Oberbürgermeister weitergeleitet.
Nach § 33 der Nds. Eigenbetriebsverordnung stellt der Rat den Jahresabschluss und den Lagebericht fest, beschließt über die Entlastung der Betriebsleitung sowie über die Ver- wendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes.
68.0
Hannover / 24.04.2012