Drucksache Nr. 0946/2012:
Jahresabschluss 2011 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Hannover

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Betriebsausschuss für Stadtentwässerung
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
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0946/2012
5
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Jahresabschluss 2011 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Hannover

Antrag,


1. den Jahresabschluss 2011 mit den Teilen:

A1 Bilanz
A2 Gewinn- und Verlustrechnung 2011
A3 Anhang 2011
A4 Anlagenspiegel 2011
A5 Lagebericht 2011

festzustellen.

2. dem Vorschlag der Betriebsleitung zuzustimmen, den nachstehend


in seiner Entwicklung dargestellten Bilanzgewinn in Höhe von 26.169.510,62 € wie folgt zu verwenden:

Gewinnvortrag aus den Vorjahren
14.918.801,85 €


Zuführung in die Rücklage aus dem JA 2010
- 4.900.000,00 €
Abführung an den Haushalt aus dem JA 2010
- 3.882.004,22 €


Jahresüberschuss 2011
20.032.712,99 €


Bilanzgewinn 2011
26.169.510,62 €






a) 4.817.312,26 € Abführung an den allgemeinen Haushalt der
Landeshauptstadt Hannover für Eigenkapitalverzinsung.
b) 5.000.000,00 € Zuführung in die allgemeinen Rücklagen
c) 16.352.198,36 € Vortrag auf neue Rechnung


3. die Entlastung der Betriebsleitung zu beschließen

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03. Juli 2003 (s. DS 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt.

Kostentabelle

Außer der unter 2 a) genannten Abführung an den allgemeinen Haushalt der Landes- hauptstadt Hannover für die Eigenkapitalverzinsung entstehen keine finanziellen Aus- wirkungen.

Begründung des Antrages

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2011 beauftragte Wirtschaftsprüfungsge- sellschaft Rödl & Partner erteilte am 22.03.2012 gemäß Prüfungsbericht ein uneinge- schränktes Testat.

Die Rechnungslegung der Stadtentwässerung erfolgt nach den Vorschriften des Nieder- sächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), der Niedersächsischen Eigen- betriebsverordnung (Nds. EigBetrVO) und den darin enthaltenen Bestimmungen und Ver- weise auf das Handelsgesetzbuch (HGB).

Das Rechnungsprüfungsamt hat am 16.04.12 nach § 32 Absatz 3 der Nds. Eigenbe- triebsverordnung den Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 ohne ergänzende Feststellungen an den Oberbürgermeister weitergeleitet.

Nach § 33 der Nds. Eigenbetriebsverordnung stellt der Rat den Jahresabschluss und den Lagebericht fest, beschließt über die Entlastung der Betriebsleitung sowie über die Ver- wendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes.
68.0 
Hannover / 24.04.2012