Informationsdrucksache Nr. 0946/2009:
Experimentiermittel
Stand der Umsetzung / Dokumentation

Inhalt der Drucksache:

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0946/2009
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Experimentiermittel
Stand der Umsetzung / Dokumentation

Seit dem Haushaltsjahr 2005 wurde die Verwaltung beauftragt, die Möglichkeit zu schaffen, aus dem Budget "Hilfen zur Erziehung (HzE)" 1 Mio. € für einzelfallbezogene Maßnahmen und Projektarbeit zu reservieren ("Experimentiertopf").
Den Anträgen lagen u. a. folgende Zielsetzungen zugrunde:

· "Damit sollen die vorhandenen Präventiveinrichtungen zur Verringerung der Kosten im Rahmen Hilfe zur Erziehung beitragen. Für die einzelnen Projekte sind im Vorfeld seitens der Fachverwaltung einzelfallbezogene Ziele zu erarbeiten und klar zu definieren. Der KSD ist für die Vergabe der Mittel aus diesem "Experimentiertopf" zuständig."

· "Mit dem "Experimentiertopf" wird die Verwaltung in die Lage versetzt, im Vorfeld einer erzieherischen Einzelhilfe einzelfallbezogene Maßnahmen zu ergreifen, die dem Ziel dienen, durch Prävention kostenrelevante Einzelfallhilfen zu verhindern oder quantitativ zu reduzieren."


Während für die Haushaltsjahre 2005 und 2006 noch jeweils einjährige Beschlüsse hierzu gefasst worden sind, ist ab 2007 keine derartige Befristung mehr vorgesehen worden, so dass diese Mittel seit dem 01.01.2007 dauerhaft im Sinne der Drucksache verwendet werden dürfen.

Voraussetzung für die Finanzierung von Maßnahmen aus diesen flexibilisierten Mitteln ist die akut oder perspektivisch notwendige Einleitung von Hilfen zur Erziehung (HzE) für Einzelne oder die konkrete Möglichkeit, solche mit Hilfe geeigneter Projekte aus laufenden HzE-Maßnahmen "herauszulösen" und zu befähigen, zukünftig ohne oder mit niedrigschwelliger Unterstützung zurechtzukommen. Dies kann sowohl in der Einzelfallhilfe als auch in gruppenpädagogischen Angeboten erbracht werden.

Für die Antragstellung selbst ist eine Fall- oder Projektbeschreibung erforderlich. In der Beschreibung müssen die Ziele, alternative Varianten, die voraussichtliche Dauer, beteiligte Personen, eine Kostenkalkulation sowie die überschlägige Berechnung eines zu erwartenden "Einspareffektes" benannt werden.

Seither dokumentiert die Verwaltung jährlich die Einzelfall– und Gruppenprojekte, die aus "Experimentiermitteln" finanziert wurden bzw. werden. Im Vordergrund der bislang geförderten Einzel– und Gruppenmaßnahmen steht die Entwicklung und Umsetzung flexibler passgenauer Hilfen (Stichwort: Maßanzug),



die im Rahmen der §§ 27 ff. SGB VIII bislang nicht finanziert werden konnten
oder
deren Realisierung nicht zeitnah und bislang nur mit einem hohen internen Abstimmungsbedarf möglich war.

Die Chancen der passgenauen Unterstützungsmöglichkeiten durch die „Experimentiermittel“
werden gut genutzt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Mit dem Projekt trägt die Stadt Hannover u. a. dazu bei, jungen Müttern und Vätern Hilfen bei der Erziehung von Säuglingen zu geben.

Es wird weiterhin in besonderer Weise dazu beigetragen, die Vereinbarkeit von Familie, Ausbildung und Beruf zu ermöglichen.

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Die Finanzierung erfolgt aus dem zur Verfügung stehenden Haushaltsansatz im Deckungskreis der erzieherischen Hilfen.

Nachstehend sind nunmehr die Einzel- und Gruppenprojekte aufgelistet, die 2008 aktiv waren.
Eine Änderung gegenüber früheren tabellarischen Darstellungen ergibt sich insofern, als die Einsätze der Familienhebammen summarisch dargestellt sind.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

51.2 
Hannover / 28.04.2009