Drucksache Nr. 0946/2006:
Einrichtung u. Förderung einer Kindergartengruppe in Trägerschaft der Martin-Luther-Kirchengemeinde

Inhalt der Drucksache:

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0946/2006
0
 

Einrichtung u. Förderung einer Kindergartengruppe in Trägerschaft der Martin-Luther-Kirchengemeinde

Antrag,


zu beschließen,

1.)
zum 01.08.2006 eine Kindergartengruppe mit einer Betreuungszeit halbtags ohne Essen (25 Plätze) in den Räumlichkeiten der Martin-Luther-Kirchengemeinde einzurichten und

2.)
dieser Kindergartengruppe ab Betriebsbeginn laufende Beihilfen auf der Grundlage der Richtlinien über Förderungsvoraussetzungen und -beträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft als gemeinnützig anerkannter Vereine, vorbehaltlich der Erteilung der Betriebserlaubnis durch das Nds. Landesjugendamt, zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten0,00 €Betriebseinnahmen0,00 €
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten0,00 €
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben0,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung0,00 €Sachausgaben0,00 €
Einrichtungsaufwand5.000,00 €4645.901/988400Zuwendungen59.100,00 €4645.000/718000*
Investitionszuschuss an Dritte0,00 €Kalkulatorische Kosten400,00 €Einzelplan 9
Ausgaben insgesamt5.000,00 € Ausgaben insgesamt59.500,00 € 
Finanzierungssaldo-5.000,00 € Überschuss / Zuschuss-59.500,00 € 


* Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, sodass es sich um einen Nettobetrag handelt.

Begründung des Antrages


Im Stadtteil Ahlem gibt es weiterhin eine sehr starke Nachfrage an Kindergartenplätzen, die durch das vorhandene Angebot nicht gedeckt werden kann. Durch die Erschließung der Neubaugebiete im Stadtteil leben viele Familien mit kleinen Kindern in Ahlem. Entgegen der stadtweiten Tendenz rückläufiger Kinderzahlen im Kindergartenbereich in den nächsten Jahren ist in Ahlem von einem zumindest gleichbleibenden Bedarf in dieser Altersgruppe auszugehen. Diese Situation erfordert daher ein zusätzliches Angebot an Kindergartenplätzen.

In der Martin-Luther-Kirchengemeinde besteht seit mehreren Jahren ein Kinderspielkreis, der jedoch keine rechtsanspruchsrelevanten Betreuungsplätze anbietet. Aufgrund des großen Bedarfes im Kindergartenbereich hat der Kirchenvorstand die Umwandlung des Spielkreises in eine Kindergartengruppe und die künftige Förderung von 25 Plätzen mit dem Betreuungsangebot halbtags ohne Essen beantragt.



Zur Erfüllung des Rechtsanspruches ist das geplante vierstündige Betreuungsangebot ausreichend. Aufgrund der räumlichen Situation - es gibt lediglich eine Teeküche - wäre eine tägliche Mittagessenversorgung nicht zu gewährleisten. Da es in der nahe gelegenen Kindertagesstätte Wunstorfer Landstraße eine Kindergartengruppe mit einem Betreuungsangebot halbtags mit Essen gibt, ist es sinnvoll und bedarfsgerecht, die dortige Gruppe auf eine 3/4-Betreuung auszuweiten. Hierzu wird die Verwaltung in Kürze eine separate Beschlussdrucksache vorlegen.

Die Finanzierung der laufenden Betriebskosten der neuen Kindergartengruppe erfolgt aus den Mitteln, die zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz in den Verwaltungshaushalt eingesetzt wurden. Das Nds. Landesjugendamt hat die Räumlichkeiten besichtigt und eine Betriebserlaubnis für die geplante Kindergartengruppe in Aussicht gestellt.
51.4 
Hannover / 26.04.2006