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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtBebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1046, 2. Änderung – Borstelmannstraße -
Satzungsbeschluss
Antrag,
den Bebauungsplans Nr. 1046, 2. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 10 Abs. 1 NKomVG als Satzung zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Benachteiligungen von Altersgruppen,
geschlechtsspezifische Benachteiligungen oder anderweitige gruppenbezogene
Benachteiligungen sind nicht zu erkennen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Der Entwurf des Bebauungsplans hat vom 13.02.2020 bis 13.03.2020 öffentlich ausgelegen. Abwägungsrelevante Stellungnahmen sind während der Auslegung ist nicht eingegangen.
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 03.02.2020 über die öffentliche Auslage benachrichtigt. In diesem Rahmen gingen Stellungnahmen ein, die zum Teil Hinweise für den Planvollzug enthalten, jedoch nicht abwägungserheblich sind.
Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, sowie die weiteren umweltbezogenen Stellungnahmen sind in Anlage 4 beigefügt.
Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.
61.13
Hannover / 04.05.2020