Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Im Rahmen der Beratungen zum Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 1553 Kronsberg-Süd wurde im Rat der Stadt Hannover folgender Zusatzantrag gestellt und beschlossen:
Die Verwaltung wird beauftragt, beim Bebauungsplanverfahren für das neue Wohngebiet Kronsberg-Süd folgende Punkte umzusetzen:
1. Es soll geprüft werden, welche Straßen in den drei Quartieren statt als Tempo 30-Zone als verkehrsberuhigter Bereich (sog. Spielstraßen) angelegt und beschildert werden können. Die Ergebnisse sollen den Ratsgremien im weiteren Planungsprozess dargestellt werden.
2. Die Planung der Grundschule Kronsberg-Süd muss die Option erhalten, dass diese bei entsprechender Bedarfsentwicklung vierzügig mit Zweifeldsporthalle gebaut werden kann.
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu 1.
Konzeptionell geht die Gebrauchsanweisung für das zukünftige Wohngebiet Kronsberg Süd davon aus, dass sämtliche Straßen innerhalb der einzelnen Cluster der Bebauung als Tempo-30-Zone beschildert werden.
Bei den in den jeweiligen Clustern befindlichen Straßen handelt es sich um Erschließungsstraßen, die um die Baublöcke herumgeführt werden.
Stichstraßen sollten vermieden werden, um im gesamten Wohngebiet eine gleichmäßige Verkehrsabwicklung/-flüsse zu ermöglichen und nicht durch bestimmte Straßen im Wohngebiet bewusst höhere Verkehrsströme zu lenken.
Die Überprüfung ergab, dass für eine sinnvolle Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen hier nur die Endpunkte der Quartiersrandstraßen in Frage kommen, da diese einen begrenzten Erschließungsumfang aufweisen. Hier findet lediglich reiner Anwohnerverkehr in den jeweiligen Straßenabschnitten statt und es überwiegt dort die Aufenthaltsfunktion als Voraussetzung für die Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen. Es wäre in diesen Abschnitten auch am ehesten zu erwarten, dass die in verkehrsberuhigten Bereichen einzuhaltende Schrittgeschwindigkeit akzeptiert werden würde.
Die für eine Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen möglichen Straßenabschnitte sind in der beigefügten Anlage grün markiert.
Zu 2.
Das im Bebauungsplanentwurf Nr. 1553 dargestellte Grundstück ermöglicht grundsätzlich den Bau einer vierzügigen Grundschule mit Zweifeldsporthalle.
Dem aktuell absehbaren Bedarf entsprechend wird derzeit für den Standort eine dreizügige Grundschule mit Einfeldsporthalle konzipiert, die durch zwei zusätzliche Unterrichtsräume die Möglichkeit einer Erweiterung bietet.
Insgesamt wird für Bemerode-Ost einschließlich der Neubaugebiete Kronsberg-Nord und Kronsberg-Süd ein Bedarf an sieben zusätzlichen Grundschulzügen prognostiziert.
Um die Versorgung zukünftig zu gewährleisten, sollen zwei Grundschulen gebaut werden: die in Rede stehende am südlichen Kronsberg und eine weitere im Bereich der Bezirkssportanlage Bemerode. Unter Berücksichtigung der Lagegunst der bestehenden Grundschulen Am Sandberge und Feldbuschwende, der in Umsetzung befindlichen Grundschule Kronsberg Kattenbrookstrift -neben der IGS Kronsberg- und der beiden genannten zusätzlichen Einrichtungen ergibt sich ein sinnvoller Zuschnitt von Schulbezirken, wenn die Schule an der Bezirkssportanlage vier und die in Kronsberg-Süd drei Züge aufnimmt. Die in der Umsetzung befindliche Grundschule Kronsberg Kattenbrookstrift erhält im Neubau dann einen weiteren Zug und hat somit drei Züge. Es werden also auf dem gesamten Kronsberg inclusive Bemerode Ost insgesamt acht Grundschulzüge abgebildet.