Antrag Nr. 0945/2007:
Änderungsantrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Drucks. Nr. 0379/2007, Förderung von Betriebskindertagesstätten und Belegung von Plätzen durch Firmen

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0945/2007 (Originalvorlage)
0379/2007 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

SPD-Fraktion und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Drucks. Nr. 0379/2007, Förderung von Betriebskindertagesstätten und Belegung von Plätzen durch Firmen

Antrag,


die Verwaltung wird beauftragt, die obige DS durch nachfolgenden Wortlaut zu ersetzen:

Antrag, mit den als Anlage beigefügten Förderrichtlinien zu beschließen, dass

1. beginnend ab dem 01.01.2007 befristet bis zum 31.07.2010 für jedes Kind bis zum Schuleintritt, das seinen Wohnsitz in Hannover hat und in einer Betriebs-kindertagesstätte betreut wird, auf Antrag des Einrichtungsträgers ein monatlicher Festbetrag von 150 € gewährt wird,
2. Firmen die Möglichkeit erhalten, bis zu drei Plätze in städtisch geförderten Kindertagesstätten für ihre Beschäftigten zu reservieren, sofern der Bedarf vor Ort nach Prüfung durch die Stadt eine Freigabe der Plätze zulässt. Für die Nutzung ist dann ein monatliches Entgelt seitens der Firmen an die Stadt Hannover zu entrichten (z.B. für einen Ganztagsplatz monatlich 336 €).
3. In der Förderrichtlinie wird unter 2. Grundlagen die Nr. 2 dahingehend geändert, dass eine Platzbewilligung für den Zeitraum bis zum altersbedingten Ausscheiden des Kindes aus der Einrichtung erfolgt. In begründeten Einzelfällen kann eine Bewilligung vorzeitig ausgehoben werden.

Begründung



Zu 1)
Die Einrichtung von Betriebskindertagesstätten ist politisch als Maßnahme zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewünscht und weiter voranzutreiben. Betriebe, die sich zur Einrich-tung einer betriebseigenen oder betriebsnahen Einrichtung entscheiden, sind grundsätzlich zu unterstützen und zu fördern. Hierbei ist es unerheblich, ob die zu betreuenden Kinder im Krippen-, Krabbel- oder Kindergartenalter sind. Kinder im Rechtsanspruchsalter, die in einer Betriebs-Kita betreut werden, schaffen in sonstigen städtisch geförderten Einrichtungen Platz für die Umwidmung von Betreuungsplätzen von Kindergarten- in Krippengruppen. Ferner sollen die Kinder bis zu ihrer Einschulung das bedarfsgerechte Angebot der Betriebs-Kita nutzen können. In der Zukunft wird der Bedarf an Krippen- und Krabbelplätzen noch steigen. Mit der Möglichkeit zur finanziellen Förderung der Kindergartenkinder in Betriebs-Kitas schafft sich die Landeshauptstadt Hannover die Möglichkeit zur bedarfsgerechten Umwid-mung in den Stadtteilen.

Zu 2.)
Der Absatz ist unverändert aus der Verwaltungsdrucksache übernommen.

Zu 3)
Die „Belegung“ von Plätzen in Kindertagesstätten durch Firmen ist unterstützenswert. Es muss jedoch für ein Kind, das einen Platz über die Anmietung des Arbeitgebers eines Elternteils erhält, keine Nachteile beinhalten. Diese würden insbesondere dann entstehen, wenn ein Platz nur für ein Jahr zur Verfügung gestellt und jährlich erneuert werden müsste. Diese Ungleichbehandlung zu Kindern, die von ihren Eltern direkt in einer Kita angemeldet werden, darf es nicht geben. Deshalb soll eine Platzanmietung für die Dauer der Betreuungsjahre der jeweiligen Einrichtung möglich sein.



Christine Kastning Lothar Schlieckau
Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender