Drucksache Nr. 0943/2011:
Aufstockung von Betreuungszeiten in Kindertagesstätten im Stadtbezirk Döhren-Wülfel

Inhalt der Drucksache:

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0943/2011
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Aufstockung von Betreuungszeiten in Kindertagesstätten im Stadtbezirk Döhren-Wülfel

Antrag,

zu beschließen,
  • in der Kindertagesstätte der Timotheus - Kirchengemeinde, Borriesstr. 24, in Trägerschaft des Ev. - luth. Stadtkirchenverbandes zum 01.08.2011 die Betreuungszeit einer Kindergartengruppe mit 25 Plätzen von halbtags ohne Essen auf eine Ganztags - Betreuung auszuweiten und
  • auf Basis der jeweils gültigen Fördergrundsätze die laufende Beihilfe zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Kosten:
Es entstehen folgende jährliche Kosten:
Kostenstelle 51410140 -Verbandseigene Finanzierung- : 33.439,00 €

Begründung des Antrages

Die Kindertagesstätte der Timotheus - Kirchengemeinde bietet in zwei Kindergartengruppen je 25 Plätze mit Halbtags ohne Essen - und 3/4 - Betreuung an. Das Angebot in der Halbtagsgruppe reicht vielen Eltern nicht mehr aus. Besonders berufstätige Elternteile, die einer Halbtagstätigkeit nachgehen, benötigen meist längere Betreuungszeiten.


Ferner wird die Einrichtung zum 01.08.2011 um eine zusätzliche Krippengruppe (15 Plätze) mit Ganztagsbetreuung erweitert (DS - Nr.0144/2011). Dies hat einen Bedarf an adäquater Anschlussbetreuung zur Folge.

Aus den o. g. Gründen hat der Träger eine Ausweitung der angebotenen Betreuungszeit für die Halbtagsgruppe beantragt.

Durch die Umsetzung der Maßnahmen wird Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert und einem bedarfsgerechten Angebot nachgekommen.
Die Mehrkosten für die Ausweitung des Betreuungsangebotes stehen im Kindertagestätten-Budget zur Verfügung.

Die entsprechende Betriebserlaubnis wird vom Träger beantragt.
51.41 
Hannover / 05.05.2011