Drucksache Nr. 0939/2015:
Vertreterinnen und Vertreter der Landeshauptstadt Hannover in Haupt- und Gesellschafterversammlungen wirtschaftlicher Unternehmen

Inhalt der Drucksache:

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0939/2015
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Vertreterinnen und Vertreter der Landeshauptstadt Hannover in Haupt- und Gesellschafterversammlungen wirtschaftlicher Unternehmen

Antrag,



a) als Stimmführer in den Haupt- und Gesellschafterversammlungen folgender Unternehmen neu zu wählen:


Unternehmen
Stimmführer (neu)
union-boden gmbh
Holger Ulbrich
Bereichsleiter Beteiligungsmanagement
Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH (GBH)
Holger Ulbrich
Bereichsleiter Beteiligungsmanagement
Deutsche Messe AG
Holger Ulbrich
Bereichsleiter Beteiligungsmanagement












b) als stellvertretende/n Stimmführerin/Stimmführer in den Haupt- und Gesellschafterversammlungen folgender Unternehmen neu zu wählen:

Unternehmen
stellvertretende(r) Stimmführer/in (neu)
union-boden gmbh
Sabine Kreuzer
Stadtangestellte
Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH (GBH)
Mirko Wescher
Stadtangestellter
Deutsche Messe AG
Sven Michel
Stadtangestellter
Misburger Hafen GmbH
Jennifer Rohde
Stadtangestellte
Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH
Sabine Kreuzer
Stadtangestellte

c) festzustellen, dass damit die Beauftragung der bisherigen Stimmführerinnen und Stimmführer (Beschluss zu a) und der stellvertretenden Stimmführerinnen und Stimmführer (Beschluss zu b) aufgehoben ist.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Besetzung ist aus obiger Auflistung ersichtlich. Hinsichtlich der Rechte und Pflichten der Stimmführerinnen und Stimmführer sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter bestehen keine geschlechtspezifischen Auswirkungen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Nach § 138 (1) NKomVG werden die Vertreterinnen und Vertreter der Kommune in den Haupt- und Gesellschafterversammlungen von Unternehmen, an denen die Kommune beteiligt ist, vom Rat gewählt. Sie haben die Interessen der Kommune zu verfolgen und sind an die Beschlüsse des Rates und des Verwaltungsausschusses gebunden. Der Auftrag an sie kann jederzeit widerrufen werden.
20.2 
Hannover / 27.04.2015