Drucksache Nr. 0938/2020:
Planfeststellungsverfahren für die B3/Südschnellweg Hannover zwischen dem Landwehrkreisel und der Güterumgehungsbahn

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
In den Stadtbezirksrat Ricklingen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Sportausschuss
In den Schul- und Bildungsausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
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0938/2020
13
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Planfeststellungsverfahren für die B3/Südschnellweg Hannover zwischen dem Landwehrkreisel und der Güterumgehungsbahn

Antrag,


der als Anlage 1 beigefügten Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zu dem o.g. Planfeststellungsverfahren zuzustimmen.
- Anhörungsrecht der Stadtbezirke gemäß § 94 (1) NKomVG i.V. mit der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß 76 (2) NKomVG i.V. mit der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Genderspezifische Aspekte und Belange sind von der Anhörungsbehörde zu beachten und von der Planfeststellungsbehörde zu beschließen.

Kostentabelle


Kostenträger der Baumaßnahme ist die Bundesrepublik Deutschland. Eine Beteiligung Dritter ist nicht vorgesehen.

Begründung des Antrages


1. Ausgangssituation

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) plant in Hannover den Ausbau des Südschnellwegs zwischen dem Landwehrkreisel und der Güterumgehungsbahn. Dieser ist Teil des ringförmigen Fernstraßennetzes. Als Hauptverkehrsachse im Süden Hannovers, über die drei Bundesstraßen gebündelt verlaufen (B 3, B 6 und B 65), ist er sowohl für den Fernverkehr als auch für Verkehre innerhalb der LHH von sehr hoher verkehrlicher Bedeutung.

Die heutigen Gesamtfahrbahnbreiten betragen bei vier Fahrstreifen auf dem Damm zwischen Schützenallee und Landwehrkreisel ca. 14,50 m, auf den Brücken von der Leineflutmulde bis zur Schützenallee 13,50 m und auf der Brücke über die Hildesheimer Straße 12,50 m. Diese Breiten entsprechen bei weitem nicht mehr den aktuellen Regelwerken. Außerdem verfügt der Südschnellweg neben den zu schmalen Fahrstreifen im Projektbereich über keinen Seitenstreifen und keinen ausreichend breiten Mittelstreifen. Aus diesen Gründen ist ein vollständiger Ausbau des Südschnellwegs erforderlich.

Darüber hinaus weisen drei von neun Brücken des Südschnellwegs im Projektbereich inzwischen so hohe Tragfähigkeitsdefizite auf, dass ihre Nutzungsdauer trotz Verstärkungsmaßnahmen im Jahr 2023 bzw. 2024 erschöpft sein wird. Die Brücke über die Schützenallee weist aufgrund von Spannungsrisskorrosion außerdem kein ausreichendes Ankündigungsverhalten auf. Daher sind für diese Brücken zwingend Ersatzneubauten erforderlich. Die Brücke über die Hildesheimer Straße wird in diesem Zusammenhang nach Entscheidung des zuständigen Bundes durch einen Tunnel ersetzt. Auch nach Bau des Tunnels bleiben die heutigen Verkehrsbeziehungen sowohl am Anschluss Hildesheimer Straße/
Südschnellweg als auch am Knotenpunkt Schützenallee/ Südschnellweg erhalten. Für die Umgestaltung der Willmerstraße, die bereits im Rahmen des Beteiligungsprozesses vorgestellt wurde, wird eine gesonderte Drucksache vorgelegt, da die Umgestaltung der Willmerstraße nicht Gegenstand der Planfeststellung für die Erneuerung des Südschnellweges ist.


2. Beschreibung der Maßnahme / Bauablauf

- östlicher Abschnitt zwischen der Schützenallee und der Güterumgehungsbahn
Das Bestandsbauwerk über die Hildesheimer Straße muss aufgrund der verminderten Tragfähigkeit Ende 2023 dem Verkehr entzogen werden. Um die Aufrechterhaltung des Verkehrs auf dem Südschnellweg während der Bauzeit sicherstellen zu können und um Baufreiheit zu gewährleisten, wird im Bereich der heutigen Brücke zunächst zwischen dem Gewerbegebiet und dem Bestandsbauwerk auf der nördlichen Seite des Südschnellweges ein Brückenprovisorium errichtet.

Dieses wird platzsparend mit seiner südlichen Stützenreihe auf der nördlichen Schlitzwand des zukünftigen Tunnelverbaus gegründet, die vorab als eine der ersten Maßnahmen hergestellt werden muss. Nach Verlagerung des Verkehrs in einer 1+1-Verkehrsführung auf das Provisorium, dem Rückbau des Bestandsbauwerks sowie der Herstellung der südlichen Verbauwand, wird der Tunnel in offener Bauweise in bis zu 120 m langen Abschnitten hergestellt. Beide Röhren werden in einer Baugrube hergestellt. Nach Inbetriebnahme des Tunnels wird die provisorische Brücke wieder zurückgebaut.






Parallel zur Herstellung des Tunnels erfolgt der Umbau des Troges zur Unterführung der DB-Brücken. Hierbei wird der westliche Trogbereich, zur Herstellung des Anschlusses der Ausbaustrecke an den Bestand, verbreitert. Im gesamten Trogbauwerk wird lärmmindernder offenporiger Asphalt (sog. Flüsterasphalt) eingebaut.

Im Zuge des Baus des Streckenbereichs zwischen dem östlichen Tunnelportal und dem Trog zur Unterführung der DB-Brücken erfolgt die Herstellung der Lärmschutzwände in diesem Abschnitt.

- westlicher Abschnitt zwischen Landwehrkreisel und Schützenallee


Die nach Regelwerk erforderliche Verbreiterung des Fahrbahnquerschnitts erfolgt, mit Ausnahme des Anschlusses am Landwehrkreisel, asymmetrisch nach Süden. Dadurch wird der Verkehr ab etwa östlich der heutigen Ihmebrücke in Richtung Osten zunächst weiter auf den Bestand geführt, während die südlichen Teilbauwerke der neuen Brücken über die Leinflutmulde und Leine sowie die südliche Hälfte der Strecke auf der Südseite des heutigen Schnellweges hergestellt werden.

Da es bei der Endlage der südlichen Teilbauwerke der Brücken über Leine und Leineflutmulde Überschneidungen mit den Bestandsbauwerken gibt, werden die Teilbauwerke zunächst in einer nach Süden versetzten seitlichen Lage hergestellt und an den neuen Damm angeschlossen, sodass der Verkehr hier bauzeitlich geführt werden kann. Anschließend erfolgt die Umlegung des Verkehrs auf die neu hergestellte südliche Richtungsfahrbahn und die südlichen Teilbauwerke.

Danach werden die einteiligen Bestandsbrücken über Leineflutmulde und Leine abgebrochen und der Bau der nördlichen Streckenhälfte sowie der nördlichen Teilbauwerke durchgeführt. Nach Fertigstellung und Umlegung des Verkehrs auf die nördlichen Teilbauwerke, erfolgt der Querverschub der südlichen Teilbauwerke in ihre endgültige Lage.

Neben den Brücken über die Leineflutmulde und Leine werden im westlichen Projektbereich Ersatzneubauten für vier weitere Brückenbauwerke mit geringen Spannweiten erforderlich. Die Herstellung dieser Brückenbauwerke erfolgt im Zuge des Ausbaus der Strecke im westlichen Projektbereich. Da im etwa 500 m langen Abschnitt vom Anschlusspunkt Landwehrkreisel bis östlich der Ihmebrücke der Ausbau des Südschnellwegs sowohl nach Norden als auch nach Süden erfolgt, wird hier vor der Herstellung des ersten Teilbauwerks zunächst ein Teilabbruch des Bestandes und, im Fall der Brücke „Ihme“, eine Anpassung des Gewässers erforderlich.

Nach Herstellung des ersten Teilbauwerks und der Umlegung des Verkehrs erfolgt der Rückbau des restlichen Bestandsbauwerks und anschließend der Bau des zweiten Teilbauwerks. Neben der Herstellung der Ersatzneubauten der Brückenbauwerke erfolgen im westlichen Projektbereich die Herstellung verschiedener Lärm-, Kollisions- und Irritationsschutzwände sowie der Ausgleich bzw. die Schaffung von Retentionsraum im Überschwemmungsgebiet.


3. Bauzeit

Für die Durchführung der Baumaßnahme wird von der Herstellung des Provisoriums bis zur
Verkehrsfreigabe des Südschnellwegs von einer Bauzeit von mindestens 6 Jahren ausgegangen.






4. Bisherige Information

Die NLStBV hat das Bauvorhaben zusammen mit der Verwaltung bei einer gesonderten Informationsveranstaltung am 21.11.2019 im Freizeitheim Döhren interessierten Bürger*innen sowie den politischen Vertreter*innen erläutert. Allen interessierten Bürger*innen und Politiker*innen wurde die Präsentation auf der Internetseite der NLStBV als Download zur Verfügung gestellt.


5. Weiteres Verfahren

Für das Projekt wird ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Planfeststellungsbehörde ist die Region Hannover.
Die Planfeststellungsunterlagen lagen in der Zeit vom 06.03.2020 bis 06.04.2020 öffentlich in der Bauverwaltung der LHH aus. Alle betroffenen Anlieger*innen konnten im Rahmen des Verfahrens ihre Einwände einbringen. Die Landeshauptstadt Hannover als Trägerin öffentlicher Belange wurde aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 31.05.2020 abzugeben. Eine weitere Verlängerung der Frist ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht zulässig.

Für die Einhaltung der Frist wäre es bei ursprünglichem Sitzungskalender erforderlich gewesen, zur Beratung der Drucksache folgende Termine einzuhalten:

Gemeinsame Sondersitzung StBR Döhren-Wülfel und StBR Ricklingen: 15.04.2020
Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: 06.05.2020
Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten: 07.05.2020
Ausschuss für Umwelt- und Stadtgrün: 11.05.2020
Sportausschuss: 11.05.2020
Schul- und Bildungsausschuss: 20.05.2020
Verwaltungsausschuss: 28.05.2020

Aufgrund der aktuell vorherrschenden Situation bzgl. des Coronavirus ist gegenwärtig nicht absehbar, welche Gremien in den Monaten April und Mai tatsächlich tagen werden.

Das Anhörungsrecht der Stadtbezirksräte darf im Grundsatz nicht eingeschränkt werden. Nur in dringenden Fällen besteht die Möglichkeit einer Eilentscheidung gem. § 89 NKomVG, wonach eine Vorberatung durch die Fachausschüsse und StBR nicht erforderlich ist. Sie würden in diesem Fall über diese Drucksache entsprechend im Nachgang informiert.

Diese Verfahrensweise wird hier ggf. notwendig, da im Planfeststellungsverfahren der Landeshauptstadt Hannover eine nicht verschiebbare Frist bis zum 31.05.2020 für die Abgabe einer Stellungnahme erteilt wurde. Sollte die Landeshauptstadt Hannover die Stellungnahme nicht fristgerecht einreichen, verfällt die Möglichkeit, die Belange der Landeshauptstadt Hannover in diesem Verfahren einfließen zu lassen. Hieraus würden sich deutliche Nachteile für die Landeshauptstadt Hannover ergeben.

Die Region Hannover führt das Anhörungsverfahren durch. Im Planfeststellungsverfahren wird die Region Hannover über die Stellungnahmen und Einwendungen entscheiden.









6. Anlagen

Anlage 1: Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover
Anlage 2: Lageplan, 5/1
Anlage 3: Lageplan, 5/2
Anlage 4: Lageplan, 5/3
Anlage 5: Lageplan, 5/4
Anlage 6: Lageplan, 5/5
Anlage 7: Grunderwerbsplan, 10.1/1
Anlage 8: Grunderwerbsplan, 10.1/2
Anlage 9: Grunderwerbsplan, 10.1/3
Anlage 10: Grunderwerbsplan, 10.1/4
Anlage 11: Grunderwerbsplan, 10.1/5
Anlage 12: Grunderwerbsplan, 10.1/6
Anlage 13: Grunderwerbsplan, 10.1/7
66.11 .1
Hannover / 04.05.2020