Drucksache Nr. 0938/2005:
Bebauungsplan Nr. 1563, 4. Änderung - Lissabonner Allee -
Aufstellungsbeschluss,
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
 
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0938/2005
3
 

Bebauungsplan Nr. 1563, 4. Änderung - Lissabonner Allee -
Aufstellungsbeschluss,
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

1. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1563, 4. Änderung - Lissabonner Allee - ,
zu beschließen,
2. den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung,
  • Ausweisung eines Gewerbegebietes
    - unter Ausschluss von Einzelhandel, Lagerplätzen, Lagerhäusern und Tankstellen,
    - mit Ausnahmen für Großhandelsbetriebe und Einzelhandelsnutzungen, die in
    Zusammenhang mit Produktion, Ver- und Bearbeitung stehen, und
    - mit allgemeiner Zulässigkeit von Autohäusern,
  • Einziehung der Straße Rue de Paris,
  • Verlängerung der Straße Sydney Garden bis zur Lissabonner Allee,
entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen und
3. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in
der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Mit dieser Änderung des Planungsrechts wird das Baurecht für einen großflächigen Sport-
artikelfachmarkt aufgehoben und ein Autohaus ermöglicht. Weiter wird eine Verbindung der Straße Boulevard de EU mit der Straße Sydney Garden aufgehoben und die Straße Sydney Garden geradlinig an die Lissabonner Allee angebunden. Diese Planungsziele wirken sich in gleicher Weise auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus, Genderaspekte sind hier nicht betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1563 umfasst das Grund-
stück des hier bis vor kurzem ansässigen Sportartikelfachmarktes sowie die Rue de Paris. Der Fachmarkt wurde an diesem Standort aufgegeben und eine Folgenutzung gesucht.

Das vorhandene Planungsrecht (B-Plan 1563, 2. Änderung) lässt im Plangebiet Einzelhan-
del nur für die Branche Sportartikel zu.

Im Hinblick auf eine geeignete Nachnutzung hat sich die Stadt Hannover verpflichtet, süd-
lich der Lissabonner Allee keine weiteren Einzelhandelsnutzungen mit innenstadtrelevan-
ten Kern- und/oder Randsortimenten, die den Zielen der Raumordnung entgegen stehen oder die Grundzüge der Planung zum Schutz des zentralörtlichen Einzelhandels beein-
trächtigen, zuzulassen.

Die Firma BMW ist an dem Grundstück der Firma Decathlon interessiert, um eine Verkaufs-
niederlassung mit Werkstatt einzurichten. Der vorhandene Verkaufspavillon soll zum Ver-
kauf von Neuwagen und Motorrädern dienen sowie eine Werkstatt mit einem Servicebe-
reich und ein Ersatzteillager aufnehmen.

Weiter soll die Straße Sydney Garden direkt an die Lissabonner Allee angebunden werden. Dies führt zu einer übersichtlicheren Straßenführung. Die Straße „Rue de Paris“ ist damit nicht mehr erforderlich und kann dem Bauland zugeschlagen werden.

Um diese Vorhaben zu ermöglichen ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.

Die Art und Weise der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit entspricht den vom Rat beschlossenen Grundsätzen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen.

 61.12
Hannover / 03.05.2005