Drucksache Nr. 0937/2004:
Straßenausbaubeitrag Herrenhäuser Straße von Schaumburgstraße bis Bussiliatweg
- Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung -

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0937/2004 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Herrenhausen-Stöcken
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0937/2004
1
 

Straßenausbaubeitrag Herrenhäuser Straße von Schaumburgstraße bis Bussiliatweg
- Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung -

Antrag,

für die Herrenhäuser Straße im Abschnitt von Schaumburgstraße bis Bussiliatweg den beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau des Geh- und Radweges auf der nördlichen Straßenseite einschließlich der Kosten für die Verbreiterung des an den Radweg angrenzenden Baumstreifens gesondert zu ermitteln und abzurechnen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (Drucksache Nr. 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt.

Kostentabelle

Es werden Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen in Höhe von ca. 32.000,- € erwartet.

Begründung des Antrages

Die Beläge der Herrenhäuser Straße in dem Abschnitt von Schaumburgstraße bis Bussiliatweg waren in den o.a. Teileinrichtungen abgängig und mussten erneuert werden.

Bei den 1999/2000 durchgeführten Baumaßnahmen wurden der Gehweg und der Radweg auf der nördlichen Straßenseite auf einem verstärkten Unterbau neu hergestellt. Außerdem wurde der an den Radweg angrenzende Baumstreifen verbreitert. Die Schlussrechnung für die Baumaßnahmen ist im Jahr 2001 eingegangen.

Die Baumaßnahmen erfüllen den Beitragstatbestand der Verbesserung im Sinne von


§ 1 der Straßenausbaubeitragssatzung.

Für den Straßenausbau ist ein beitragsfähiger Aufwand in Höhe von ca. 80.000,- € entstanden.

Nach obergerichtlicher Rechtsprechung ist öffentliche Einrichtung im Sinne von


§ 6 Abs. 1 NKAG nur die Gemeindestraße insgesamt. Erstrecken sich die beitragsfähigen Maßnahmen nur auf einen Abschnitt oder einzelne Straßenteileinrichtungen, können Ausbaubeiträge nur nach einer Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung erhoben werden, für die der Rat zuständig ist (Beschluss des OVG Lüneburg 9 B 122/86 vom 11.02.1987).

Die Herrenhäuser Straße gehört zu den "Durchgangsstraßen"; die von den Anliegern zu tragenden Anteile am beitragsfähigen Aufwand betragen 25 % für den Radweg und 55 % für den Gehweg (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 a und c der Straßenausbaubeitragssatzung).

Der beantragte Ratsbeschluss ist erforderlich, damit die Verwaltung der aus der Straßenausbaubeitragssatzung resultierenden Beitragserhebungsverpflichtung nachkommen kann.

 66.03
Hannover / 28.04.2004