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209. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Nordstadt / Hauptgüterbahnhof
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Antrag,
1. die in der Anlage dargelegten allgemeinen Ziele und Zwecke für eine Änderung des Flächennutzungsplanes für den dort bezeichneten Bereich zu beschließen,
2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf die Dauer eines Monats) zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Bauleitplanverfahren und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Durch die verkehrsgünstige, und im Siedlungsbereich integrierter, innenstadtnaher Lage des Projekts kann in besonderer Weise den Bedürfnissen von berufstätigen und erziehenden Frauen sowie älteren Personen entsprochen werden, welche auf die Benutzung des ÖPNV angewiesen sind.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages:
Das Areal des Hauptgüterbahnhofs wird seit etwa 10 Jahren nicht mehr für Bahnzwecke genutzt. Insbesondere steht die Güterabfertigungshalle leer. Verschiedene Aktivitäten zu einer Nachnutzung, die den städtebaulichen Ansprüchen für den innenstadtnahen Standort und den Stadtteil Nordstadt gerecht werden, führten in der Vergangenheit nicht zum Erfolg. Als planfestgestelltes Bahngelände war es bisher der Bauleitplanung entzogen. Zwischenzeitlich ist die Entwidmung des Bahngeländes erfolgt. Damit sind die Voraussetzungen gegeben, für die Nachnutzungen die städtebaulichen Zielsetzungen im Rahmen der Bauleitplanung definieren zu können.
Bereits im Jahr 2006 wurde im Auftrag der Grundstückseigentümerin ein Masterplan für ein Nachnutzungskonzept entwickelt. Vorgesehen sind als "Haus in Haus-Konzepte" Hauptnutzungen aus den Bereichen Kultur, Freizeit, Sport sowie Gewerbe. Zudem sollte am Südende des Areals ein Postzustellpunkt untergebracht werden. Dabei handelte es sich um die Verlagerung des bisher an der Kurt-Schumacher-Straße vorhandenen Standortes, der wegen der Errichtung der Ernst-August-Galerie aufgegeben worden war. Zwischenzeitlich hat der Postzustellpunkt seinen Betrieb aufgenommen. Der Masterplan ist gemäß Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 08.06.2006 Grundlage für die durchzuführenden Bauleitplanverfahren.
Die angestrebten Nutzungen sind städtebaulich erwünscht, um das Areal in das Nutzungsgefüge der Nordstadt einzupassen und um ein städtebauliches Potential in innenstadtnaher Lage zu nutzen. Zur planungsrechtlichen Vorbereitung der o.g. Nachfolgenutzungen müssen der Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan (Nr. 1714) aufgestellt werden.
Die nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die auch der Ermittlung des Umfanges und des Detaillierungsgrades der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB dient, wird gemäß § 4a Abs. 2 BauGB parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Die fachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün wird im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erarbeitet und im weiteren Verfahren den Beschlussvorlagen beigegeben.
Mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird das Verfahren zur 209. Änderung des Flächennutzungsplanes eingeleitet.
61.15
Hannover / Apr 14, 2008