Drucksache Nr. 0931/2012:
Korrektur der Stadtteilgrenze zwischen Groß-Buchholz und Kleefeld

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
(zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0931/2012
1
 

Korrektur der Stadtteilgrenze zwischen Groß-Buchholz und Kleefeld

Antrag,

dem Antrag des Stadtbezirksrates 04 Buchholz-Kleefeld (Drucks. Nr. 15-1257/2011 N1) nicht zu folgen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die Grenze zwischen den Stadtteilen Kleefeld und Groß-Buchholz verlief, soweit nachvollziehbar, bis in die 1950er Jahre meist wie die alte Gemarkungsgrenze. Mit den Planungen zur Aufsiedlung des Roderbruches und der Etablierung des Stadtteils "Osterfeld" – heute "Heideviertel" – wurde der Geländestreifen dem Stadtteil Groß-Buchholz zugeschlagen.

Bereits 1910 hat die Stadt Hannover festgestellt, dass eine Einteilung des Stadtgebietes in "Grundbuchortschaften" für Verwaltungszwecke nicht mehr zeitgemäß ist, weil sie von der baulichen Entwicklung schon damals überholt war. Das Stadtgebiet ist seitdem bis Mitte der 1960er Jahre in unterschiedlicher Abgrenzung und Benennung in Statistische Bezirke, Ortschaften, Wohnplätze, Stadtteile u.ä. eingeteilt. Die Grenzen waren oft variabel, weil sie sich nach den jeweils für wichtig gehaltenen Verwaltungszwecken richteten.

Seit 1967 lässt die Gemeindeordnung zu, Stadt-/Ortsteile durch Ratsbeschluss abzugrenzen und zu benennen. Dies ist in Hannover zur Volkszählung 1970 für das alte Stadtgebiet und dann für die Eingemeindungen bis 1976 geschehen. Mit der Bildung der 13 Stadtbezirke 1981 wurde die Einteilung der Stadtteile noch einmal überarbeitet. Die so gebildeten Stadtteile und Stadtbezirke sind seitdem nur in Ausnahmefällen der baulichen Entwicklung folgend (zuletzt Seelhorster Gärten von Seelhorst zu Bemerode) geändert worden.

Andere amtliche und sonstige Einteilungen sollten sich, so das Ziel der Verwaltung, möglichst an das räumliche Raster der Stadtteile/Stadtbezirke halten. So folgen die Grenzen der Landtagswahlkreise 24 und 25 sowie die Grenzen der Wahlbereiche der Regionsversammlung der Stadtteilgrenze zwischen Kleefeld und Groß-Buchholz. Andere Einteilungen halten sich zum Teil an die amtliche Gliederung (so zum Beispiel die Verbreitungsgebiete der Madsack-Stadtteilzeitungen), sind aber auch vollkommen losgelöst nach innerbetriebliche Kriterien aufgestellt (so die Postleitgebiete - hier gegen den ausdrücklichen Rat und Wunsch der Stadt).

Ein sachlicher Grund für eine Änderung des Verlaufs der Stadtteilgrenze zwischen Kleefeld und Groß-Buchholz ist (bis auf die traditionelle Namensgebung der Vereine) nicht erkennbar. Die Verwaltung empfiehlt deswegen, dem Änderungsantrag nicht zu folgen.
18.64 
Hannover / 23.04.2012