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Es wird empfohlen zu beschließen:
1. § 6 Abs. 3 wird ergänzt:
“Zur Nutzung von Wegen unter 2 m Breite sind von Gewerbetreibenden Fahrzeuge zu benutzen, die bauartmäßig den von der Stadt Hannover eingesetzten Kommunalfahrzeugen entsprechen. Für ihren Einsatz erteilt die Friedhofsverwaltung jeweils eine fahrzeugbezogene gesonderte Erlaubnis.”
2. § 7 Abs. 2 Buchstabe b:
Hinter "Meisterprüfung abgelegt haben" wird eingefügt:
"oder eine höherwertige Qualifikation nachweisen können"
3. § 7 Abs. 2 wird ergänzt:
“Zulassungen, die vor der Änderung der Friedhofssatzung erteilt wurden, sind fortzuführen bzw. bleiben unberührt von den Änderungen.”
4. § 7 Abs. 5 wird dahingehend geändert, dass die Öffnungszeiten ent-
sprechend der Leitfassung der Friedhofssatzung des Deutschen Städtetages gelten.
5. § 10 Abs. 1 wird gestrichen.
6. § 10 Abs. 4:
Im ersten Satz wird "und stehende Grabmale" gestrichen.
Als 2. Satz wird eingefügt: "Stehende Grabmale werden nur abgenommen, wenn die Voraussetzungen der Berufsgenossenschaft nicht gegeben sind.” Der zweite und dritte Satz des Entwurfs werden ersatzlos gestrichen.