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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtJahresabschluss 2019 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Hannover
Antrag
1. Den Jahresabschluss 2019 mit den Teilen:
A1 Bilanz 2019
A2 Gewinn- und Verlustrechnung 2019
A3 Anhang 2019
A4 Anlagenspiegel 2019
A5 Nebenrechnung 2019 über den Unterschied zwischen der Abschrei-
bung nach Anschaffungskosten und Wiederbeschaffungswerten
A6 Lagebericht 2019
zu beschließen.
2. Dem Vorschlag der Betriebsleitung zuzustimmen, den nachstehend in seiner Ent- wicklung dargestellten Bilanzgewinn in Höhe von 22.522.011,24 € wie folgt zu verwenden:
Gewinnvortrag im JA 2018 aus Vorjahren | 10.700.000,00 € |
Jahresüberschuss 2018 | 6.689.646,09 € |
Zuführung in die Rücklagen aus dem JA 2018 | - 5.776.614,86 € |
Abführung an den Haushalt aus dem JA 2018 | - 5.613.031,23 € |
ergibt einen Gewinnvortrag aus den Vorjahren | 6.000.000,00 € |
Jahresüberschuss 2019 | 16.522.011,24 € |
Bilanzgewinn 2019 | 22.522.011,24 € |
a)
5.613.636,52 € Abführung an den allgemeinen Haushalt der Landeshauptstadt Hannover für Eigenkapitalverzinsung.
b)
4.908.374,72 € Zuführung in die allgemeinen Rücklagen, davon 222.942,00 € für die Anpassung des nach § 253 (6) HGB ausschüttungsgesperrten Unterschiedsbetrag in der Pensionsrückstellung
c)
12.000.000,00 € Vortrag auf neue Rechnung
3. Die Entlastung der Betriebsleitung zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03. Juli 2003 (s. DS 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt.
Kostentabelle
Außer der unter 2 a) genannten Abführung an den allgemeinen Haushalt der Landeshaupt- stadt Hannover für die Eigenkapitalverzinsung entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2019 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesell- schaft BDO AG, Hannover, erteilte am 27.03.2020 gemäß Prüfungsbericht einen Be- stätigungsvermerk ohne Einschränkungen.
Die Rechnungslegung der Stadtentwässerung erfolgt nach den Vorschriften des Nieder- sächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), der Niedersächsischen Eigenbe- triebsverordnung (Nds. EigBetrVO) und den darin enthaltenen Bestimmungen und Verweise auf das Handelsgesetzbuch (HGB).
Das Rechnungsprüfungsamt hat am 07.04.2020 nach § 34 Absatz 1 Nds. EigBetrVO den Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 ohne Beanstandungen oder Bemerkungen an den Oberbürgermeister weitergeleitet. Die Betriebsleitung erhielt eine Kopie des Schreibens.
Nach § 58 Absatz 1 Nr. 10a NKomVG i. V. m. § 35 Nds. EigBetrVO beschließt der Rat den Jahresabschluss, den Lagebericht, die Entlastung der Betriebsleitung sowie die Ver- wendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes.