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1. dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1815 mit Begründung zuzustimmen,
2. die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Unterschiedliche Auswirkungen der Planung auf Frauen und Männer sind nicht erkennbar.
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1815 soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Wohnhauses mit Tiefgarage (15 Wohneinheiten und Kinderkrippe) schaffen.
Das Verfahren wurde als Bebauungsplan Nr. 1247, 1. Änderung (Angebotsbebauungsplan) mit dem Aufstellungsbeschluss und dem Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit begonnen. In diesem Beschlussverfahren hat der Stadtbezirksrat Linden-Limmer in seiner Sitzung am 25.09.2013 einen vom Verwaltungsvorschlag abweichenden Beschluss gefasst (Änderungsantrag: Ds. 15-2060/2013). Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 13.02.2013 bis 12.03.2013 statt. In diesem Zeitraum hat sowohl die Beschlussfassung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer als auch der Entwurf der Verwaltung ausgelegen.
Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind 4 Stellungnahmen eingegangen. Inhaltlich wurde in den 4 Stellungnahmen der Entwurf der Verwaltung unterstützt. Damit wird sich gegen den Beschluss des Stadtbezirksrates Linden-Limmer ausgesprochen, ein "Haus auf Stelzen" mit stundenweise genutzten öffentlichen Pkw-Stellplätzen im Erdgeschoss zu errichten.
Die Verwaltung empfiehlt den Bebauungsplanentwurf mit Tiefgarage und Kinderkrippe als Grundlage für das weitere Verfahren öffentlich auszulegen.
Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung wurde der OSTLAND eG das Grundstück Velberstraße 4 anhandgegeben. Die OSTALND eG hat am 26.08.2014 einen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB bei der Landeshauptstadt Hannover eingereicht. Der Einleitungsbeschluss sowie eine Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses wurden vom Verwaltungsausschuss am 22.01.2015 beschlossen.
Das Bebauungsplanverfahren wird nun unter der neuen Nr. 1815 geführt.
Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landwirtschaft und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist der Drucksache als Anlage 4 beigefügt.
Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.