Drucksache Nr. 0929/2021:
Umstrukturierung des Familienzentrums St. Vinzenz nach Beendigung der Sanierung

Inhalt der Drucksache:

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0929/2021
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Umstrukturierung des Familienzentrums St. Vinzenz nach Beendigung der Sanierung

Antrag,

zu beschließen,

in dem Familienzentrum St. Vinzenz, Allerweg 9, sowie der Außenstelle in der Deisterstraße 63, 30449 Hannover in Trägerschaft des Caritasverbandes Hannover e.V., zum 01.08.2021 folgende Umstrukturierungen durchzuführen:
  • eine Kindergartengruppe (Kinder ab 3 Jahren bis Schuleintritt in Ganztagsbetreuung) mit 10 Plätzen in der Deisterstraße 63 in eine sog. Fördergruppe (Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt in Ganztagsbetreuung) mit 10 Plätzen umzuwandeln sowie
  • eine Kindergartengruppe (Kinder ab 3 Jahren bis Schuleintritt in Ganztagsbetreuung) im Allerweg 9 mit 18 Plätzen zu einer Kindergartengruppe mit 20 Plätzen (Kinder ab 3 Jahren bis Schuleintritt in Ganztagsbetreuung) zu optimieren sowie
  • eine integrative Kindergartengruppe (Kinder ab 3 Jahren bis Schuleintritt in Ganztagsbetreuung) mit 14 Plätzen, davon bis zu vier integrativen Plätzen, einzurichten

und
  • dem Träger ab dem 01.08.2021, frühestens ab Erteilung einer Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf der Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städtische Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Betriebskostenersatz-BKE) und auf der Grundlage der DS Nr. 2735/1997 "Förderung von Integrationsgruppen und Kindergruppen mit Einzelintegration - gemäß Anlage 2" sowie gemäß der DS Nr.1610/2012 "Regelung zur Einrichtung von Fördergruppen für Kinder mit besonderem Förderbedarf" zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an alle Geschlechter. Insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 36501.901
Kindertagesbetreuung, sonst. Maßnahmen
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 57.000,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -57.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 4.400,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 855,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 268.100,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -273.355,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -273.355,00 €
Die Finanzierung im Teilergebnishaushalt 51 erfolgt als Zuwendungsgewährung an den Träger. Bei der Finanzierung der Kindergartenplätze wurden von den Betriebsausgaben die Einnahmen der Finanzhilfe des Landes für das pädagogische Personal aufgrund der gesetzlichen Änderungen zum 01.08.2018 abgesetzt. Bei der Finanzierung im Teilfinanzhaushalt 51 handelt es sich um Ausstattungskosten für die neuen und umstrukturierten Kindergartenplätze.

Begründung des Antrages

Das Gebäude der Einrichtung im Allerweg wird gerade saniert, so dass das Familienzentrum sich seit dem Jahr 2018 in der Auslagerung an den Standorten Hohe Straße und der Außenstelle Deisterstraße befindet. Nach Abschluss der Sanierung, voraussichtlich im Sommer 2021, soll das Hauptgebäude wieder vom Familienzentrum bezogen werden. In diesem Zusammenhang soll eine Umstrukturierung und Optimierung der Gruppenstrukturen erfolgen.

Eine integrative Hortgruppe mit bis zu 20 Plätzen und eine weitere Hortgruppe mit 10 Hortplätzen werden aus der Auslagerung in der Außenstelle Deisterstraße in das 1. sowie 2. OG des Allerweges ziehen. Aus der Hohen Straße wird eine integrative Kindergartengruppe mit 16 Plätzen zurück in die Deisterstraße verlegt. Die Platzreduzierung in dieser Gruppe wird aufgrund der gesetzlich geforderten Raumgrößen notwendig.

Eine weitere Kleingruppe mit 10 Kindergartenplätzen wird ebenfalls zurück in die Deisterstraße ziehen und zu einer Fördergruppe umgewandelt. Es besteht stadtweit ein hoher Bedarf an Betreuung für Kinder mit sozial-emotionalen und individuellen Benachteiligungen. Für diese Kinder sollten stadtweit vier Fördergruppen für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung eingerichtet werden (DS 1610/2012). Dieses Kontingent ist bis heute noch nicht vollständig realisiert. Besonders an dem Standort des FZ St.Vinzenz ist der Bedarf an Betreuungsplätzen für sozial-emotional benachteiligte Kindern sehr hoch. Der damit einhergehende erhöhte Förderbedarf kann aufgrund von gesetzlichen Rahmenbedingungen jedoch nicht von einer integrativen Gruppe abgedeckt werden. Die Schaffung dieser Fördergruppe ist mit der Drucksache zur Sanierung des Allerweges (DS Nr. 1091/2016) bereits angekündigt worden.

Am Standort Allerweg sollen im EG zwei Kindergartengruppen angesiedelt werden. Eine vor der Sanierung mit 18 Plätzen betriebene Kindergartengruppe kann dabei auf eine Gruppengröße mit 20 Plätzen aufgestockt werden. Der Caritasverband hat außerdem aufgrund der hohen Bedarfe im Stadtteil beantragt, die zweite Kindergartengruppe als integrative Gruppe mit 14 Plätzen zu führen. Die Reduzierung auf 14 Plätze ergibt sich zum einen aufgrund der im Bestandsgebäude weiterhin knappen Raumkapazitäten. Zum anderen resultiert die Platzanzahl aus den Anforderungen des § 7 Abs. 2 S. 3 Nds. Kindertagestättengesetzes, wonach bei der Festlegung der Gruppengröße auch der besondere Aufwand bei der Betreuung von Kindern mit ausländischer Herkunft und Kindern aus besonders benachteiligten Bevölkerungsgruppen berücksichtigt werden muss. Kinder dieser beiden Gruppen sind an dem Standort überdurchschnittlich häufig vertreten, daher ist die Reduzierung der Platzanzahl aus Sicht der Verwaltung erforderlich und angemessen.

Die Umstrukturierung ist mit dem Regionalen Landesamt für Schule u. Bildung Hannover-Landesjugendamt- abgestimmt. Eine entsprechende Betriebserlaubnis wurde in Aussicht gestellt.

Die Umstrukturierung dient zur bedarfsgerechten Versorgung des Stadtbezirks mit Kindergartenplätzen und ist zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz erforderlich. Durch die Umsetzung der Maßnahmen wird Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert und einem bedarfsgerechten Betreuungsangebot nachgekommen.
51.42 
 / 22.04.2021