Drucksache Nr. 0929/2007:
Jährliche Preisanpassung bei der Nahwärmeversorgung am Kronsberg

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An die Damen und Herren des Ausschusses für Umweltschutz und Grünflächen (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0929/2007
2
 

Jährliche Preisanpassung bei der Nahwärmeversorgung am Kronsberg

Antrag,

einer Anpassung der Anschluss- und Benutzungsentgelte für die öffentliche
Nahwärmeversorgung Kronsberg für den Zeitraum 01.04.2007 – 31.3.2008 gemäß der als Anlage 1 beigefügten Preisliste zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom
03.07.2003 (siehe Drs. 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und
werden daher auch nicht näher ausgeführt.

Kostentabelle

Es entstehen für die Stadt keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die Stadtwerke Hannover AG und die GETEC AG sind von der Landeshauptstadt
Hannover mit dem Betrieb der öffentlichen Nahwärmeversorgung Kronsberg beauftragt
worden.
Die inhaltlich gleichlautenden Verträge beider Nahwärmeversorger enthalten
Preisgleitklauseln, die jährlich zum 01.04. eine Preisanpassung möglich bzw. erforderlich machen. Unter Anwendung dieser Preisgleitklausel erhöht sich der Arbeitspreis(1) gegenüber dem Vorjahr um ca. 10,8 % und der Leistungspreis(2) . sinkt um ca. 11 %. Die Erhöhung des Arbeitspreises resultiert aus dem im gleichen Umfang angestiegenen Ölpreis im Jahr 2006 gegenüber 2005. Der Leistungspreis ist trotz Anstieg der Waren- und Dienstleistungspreise gefallen, weil die Vergütung für eingespeisten Strom aus BHKW (Blockheizkraftwerke) in Hannover erhöht wurde.

Die Preisveränderungen für die bei Neuanschlüssen einmalig fällig werdenden Baukostenzuschüsse und Anschlusskosten sowie für die Übergabestationen resultieren aus den ebenfalls gestiegenen Waren- und Dienstleistungspreisen.

Für eine durchschnittliche 70m²-Wohnung (3) in einem Mehrfamilienhaus bringt diese Preisanpassung in der Summe aus Arbeitspreis und Leistungspreis eine Erhöhung der Wärmekosten incl. Mehrwertsteuer von 19% um ca. 6,4 %
(von 678 € auf 720 € jährlich) (4)

Die Stadt als Träger der öffentlichen Einrichtung der Nahwärmeversorgung Kronsberg hat die Pflicht, die Preise festzusetzen und jährlich durch den Rat beschließen zu lassen. Sie hat aber auch das Recht, niedrigere als die vertraglich mit den Nahwärmebetreibern vereinbarten Entgelte festzusetzen. Sie muss den Betreibern dann allerdings die Differenz als entgangene Einnahmen erstatten.

1) Der Arbeitspreis wird je verbrauchter Megawattstunde (MWh) Wärme berechnet, dies entspricht analog

den abgerechneten Einheiten auf der Telefonrechnung.

(2) Der Leistungspreis ist für die vorgehaltene Anschlussleistung je kW, entspricht analog der Grundgebühr

für den Telefonanschluß auf der Telefonrechnung.

(3) Wärmeanschlussleistung 3,33 KW, Wärmeverbrauch 5705 KWh (5,705 MWh) pro Jahr

(4) Die Abrechnungskosten sind nicht enthalten.

67.1 
Hannover / 19.04.2007