Drucksache Nr. 0928/2021:
Finanzierung von Corona-Schnelltests in Kindertagesstätten und für Kindertagespflege

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0928/2021 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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0928/2021
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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Finanzierung von Corona-Schnelltests in Kindertagesstätten und für Kindertagespflege

Antrag, zu beschließen,

1. Die Landeshauptstadt Hannover übernimmt die Kosten für Corona-Tests der Mitarbeiter*innen in den Kindertagesstätten auf Basis der Vereinbarung und der geltenden Richtlinie des Landes.
2. Es wird im Rahmen einer überplanmäßigen Ausgabe ein Budgetrahmen in Höhe von 1.250.000 EUR aus dem Haushalt der Landeshauptstadt Hannover bereitgestellt, wobei 50% der Ausgaben über das Land Niedersachsen erstattet werden.

3. Die Beschaffung und Verteilung der Corona-Tests erfolgt, sofern organisatorisch möglich, über die Landeshauptstadt Hannover.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Kostenübernahme betrifft Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen und Tagespflegen in freier Trägerschaft jeden Geschlechts.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme XX
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 1.250.000,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -1.250.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -1.250.000,00 €

Begründung des Antrages

Der Antragstext folgt der sehr dynamischen Entwicklung rund um das Thema “Testen“. So wurde vom Niedersächsischen Städtetag am 1. März 2021 die u.a. von Seiten des Landes Niedersachsen, den kommunalen Spitzenverbänden und Spitzenverbänden freier Träger geschlossene Vereinbarung über die Durchführung und die Erstattung von Kosten für Testungen von Beschäftigten in Kitas, Kindertagespflegepersonen von kommunalem Personal an öffentlichen Schulen für den Zeitraum 15.02.2021 bis 04.04.2021 veröffentlicht.

Seit dem 12.04.2021 gilt eine neue Richtlinie. In Zeitraum vom 12.04.2021 bis 31.07.2021 sollen die Mitarbeiter*innen in den niedersächsischen Kindertagesstätten zweimal in der Woche ein Test-Angebot (Antigen Selbsttest) erhalten. Das Land unterstützt die örtlichen Träger mit einer 50%tigen Erstattung der Kosten (bis zu 3 EUR / Test). Die anderen 50% der Kosten sollen von den örtlichen Trägern übernommen werden.

Im Stadtgebiet sind 420 Kindertagesstätten in freier Trägerschaft mit insgesamt etwa 6.700 Mitarbeitenden existent. Hinzukommen 300 Tagespflegepersonen.

Die vorgeschlagene Kostenerstattung folgt dem Umstand, dass für pandemiebedingte Sonderaufwendungen in den einschlägigen Förderrichtlinien bislang keine Positionen enthalten bzw. vorgesehen sind.

Durch eine effiziente und effektive Beschaffungspolitik soll erzielt werden, den Beschaffungspreis auf unter 6 EUR pro Selbsttest zu senken.

Da die freien Träger mit dem Aufbau von Testkapazitäten begonnen haben, wird von einem wöchentlichen Aufkommen von bis zu 14.000 Tests ausgegangen.

Der hier zu beschließende Budgetrahmen in Höhe von 1.250.000 EUR befähigt den Fachbereich Jugend und Familie der Landeshauptstadt Hannover der zur Umsetzung der begonnenen Teststrategie für die Kindertagesstätten und Kindertagespflegen in Hannover. So können mit den freien Trägern verlässlich bisher entstandene und weiterhin entstehende Kosten abgerechnet und die anteilige Kostenerstattung (50%) gegenüber dem Land Niedersachsen abgefordert werden.

Mit dem Beschluss kommt die Landeshauptstadt Hannover ihren Aufgaben und Verpflichtungen im Rahmen der Pandemiebekämpfung nach. Neben der stetig fortschreitenden Impfkampagne ist die Umsetzung der Teststrategie ein wichtiger Baustein zum Schutz der Bevölkerung von dem Corona-Virus.
51 
Hannover / 22.04.2021