Drucksache Nr. 0928/2020:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1879 - Wohn- und Geschäftshaus
Hildesheimer Straße 114
Auslegungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
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0928/2020
3
 
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1879 - Wohn- und Geschäftshaus
Hildesheimer Straße 114
Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1879 mit Begründung und Umweltbericht zuzustimmen,
2. die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Geschlechterspezifische Auswirkungen der Planung sind nicht erkennbar.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hannover.

Begründung des Antrages

Die KSG Hannover GmbH plant auf den Grundstücken Hildesheimer Straße 114 und Mozartstraße 15 die Errichtung eines 3 bis 5 geschossigen Wohn- und Geschäftshauses. Im Erdgeschoss des Gebäudes soll als Ersatz für den bestehenden Lebensmittelmarkt (ca. 390 m²) ein großflächiger Markt mit max. 1220 m² Verkaufsfläche entstehen. Der zur Hildesheimer Straße und zur Siemensstraße hin orientierte Gebäudeteil soll für Büroflächen genutzt werden. Den überwiegenden Teil der Büroflächen will die Wohnungsbaugesellschaft KSG für einen geplanten Standortwechsel der Haupverwaltung selber nutzen. Im zur Mozartstraße hin gerichteten ruhiger gelegenen Gebäudeteil sollen 18 Wohneinheiten entstehen, von denen 6 geförderte Wohnungen sein werden.

Das geplante Vorhaben deckt sich mit dem Einzelhandelskonzept der Landeshauptstadt Hannover.

Der Stadtbezirksrat Südstadt-Bult hat am 18.09.2019 (Drucksache Nr. 15-2295/2019) die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen, die in der Zeit vom 10.10.2019 bis 11.11.2019 stattgefunden hat. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung haben während dieser Zeit öffentlich ausgelegen. Während dieser Zeit sind keine relevanten Stellungnahmen eingegangen. Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, in der Zeit vom 13.03.2020 bis 14.04.2020, sind keine relevanten Stellungnahmen eingegangen.

Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist der Drucksache als Anlage 3 beigefügt.

Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.

61.12 
Hannover / 30.04.2020