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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtVorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1879 - Wohn- und Geschäftshaus
Hildesheimer Straße 114
Auslegungsbeschluss
Antrag,
1. dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1879 mit Begründung und Umweltbericht zuzustimmen,
2. die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Geschlechterspezifische Auswirkungen der Planung sind nicht erkennbar.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hannover.
Begründung des Antrages
Die KSG Hannover GmbH plant auf den Grundstücken Hildesheimer Straße 114 und Mozartstraße 15 die Errichtung eines 3 bis 5 geschossigen Wohn- und Geschäftshauses. Im Erdgeschoss des Gebäudes soll als Ersatz für den bestehenden Lebensmittelmarkt (ca. 390 m²) ein großflächiger Markt mit max. 1220 m² Verkaufsfläche entstehen. Der zur Hildesheimer Straße und zur Siemensstraße hin orientierte Gebäudeteil soll für Büroflächen genutzt werden. Den überwiegenden Teil der Büroflächen will die Wohnungsbaugesellschaft KSG für einen geplanten Standortwechsel der Haupverwaltung selber nutzen. Im zur Mozartstraße hin gerichteten ruhiger gelegenen Gebäudeteil sollen 18 Wohneinheiten entstehen, von denen 6 geförderte Wohnungen sein werden.
Das geplante Vorhaben deckt sich mit dem Einzelhandelskonzept der Landeshauptstadt Hannover.
Der Stadtbezirksrat Südstadt-Bult hat am 18.09.2019 (Drucksache Nr. 15-2295/2019) die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen, die in der Zeit vom 10.10.2019 bis 11.11.2019 stattgefunden hat. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung haben während dieser Zeit öffentlich ausgelegen. Während dieser Zeit sind keine relevanten Stellungnahmen eingegangen. Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, in der Zeit vom 13.03.2020 bis 14.04.2020, sind keine relevanten Stellungnahmen eingegangen.
Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist der Drucksache als Anlage 3 beigefügt.
Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.
61.12
Hannover / 30.04.2020