Drucksache Nr. 0927/2007:

Mobile Wohnbegleitung – Ausweitung auf Wohnungen ohne Belegrechte

Inhalt der Drucksache:

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0927/2007
 


Mobile Wohnbegleitung – Ausweitung auf Wohnungen ohne Belegrechte

Antrag,

die Verwaltung wird ermächtigt, das Arbeitsfeld Mobile Wohnbegleitung auf Wohnungen ohne Belegrechte auszuweiten.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


In dem Arbeitsfeld wird versucht, gleichermaßen die Probleme bei Alleinstehenden, Alleinerziehenden, Männern, Frauen und Familien zu lösen, so dass keine Bevorzugungen oder Benachteiligungen bezüglich des Geschlechts und des Alters der Betroffenen zu erwarten sind.

Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen

Wenn es sich bei den Klienten um behinderte Menschen handelt, wird dieses sowohl bei der Bewertung der vorgefundenen Situationen als auch bei der Erarbeitung von Lösungen vordringlich einbezogen.

Kostentabelle

Die Region Hannover stellt maximal 30.300,00 € für die Mobile Wohnbegleitung als Gegenfinanzierung zur Verfügung.

Begründung des Antrages


Das Arbeitsfeld Mobile Wohnbegleitung wurde auf Initiative der Landeshauptstadt Hannover (vgl. BS-DS 91/03 und 1771/03) mit der Region Hannover (vgl. DS I M 0460/02) als bundesweit einmaliges innovatives Projekt Ende 2002 / Anfang 2003 gestartet. Es hat sich nach einer mehrjährigen Erprobungsphase in der Praxis als wirksames Instrument zur Prävention von Wohnungsverlust und Obdachlosigkeit bewährt.

Ziel der Wohnbegleitung ist es, sozial auffälligen Personen den Verbleib in ihren Wohnungen zu ermöglichen, bzw. durch das Angebot der Begleitung den Weg zur Vermittlung einer neuen Wohnung zu ebnen. Wohnbegleitung findet statt, indem geschulte Fachkräfte (Sozialpädagoginnen / Sozialpädagogen, Pädagoginnen / Pädagogen, Psychologinnen / Psychologen) von der Wohnungswirtschaft beauftragt werden, bei Problemen im Mietverhältnis die Mietparteien aufzusuchen, um nach Wertung des konkreten Sachverhalts Ziele festzusetzen und Maßnahmen vorzuschlagen.

Die Landeshauptstadt Hannover steuert und kontrolliert das Verfahren in Zusammenarbeit mit der Region Hannover. Die anfallenden Kosten werden zu 50 % von den Wohnungsunternehmen getragen, die restlichen 50 % zahlen zu gleichen Anteilen die Landeshauptstadt Hannover und die Region Hannover.

In persönlichen Gesprächen mit der Wohnungswirtschaft als Kooperationspartner wurde aufgezeigt, dass in deren freifinanzierten Wohnungen durchaus der gleiche schwierige Personenkreis wohnt, wie in Belegrechtswohnungen. Falls diese Menschen aus ihren Wohnungen aufgrund der bekannten Problematiken, wie Verwahrlosung, Desorientierung, Sucht, Lärm, hohe Verschuldung, etc. herausgeklagt werden, würde dieses auf direktem Weg in die Obdachlosigkeit führen.

Daher ist es sinnvoll, das Instrument Mobile Wohnbegleitung auszudehnen auf Haushalte ohne Belegrechte, so dass auch in diesen Wohnungen die Möglichkeit des präventiven Eingreifens besteht, um diese für die Menschen negative und für die Verwaltung kostenintensive Situation zu verhindern.
Der Landeshauptstadt Hannover wird von ihrem Kooperationspartner Region Hannover ein funktionierendes Netzwerk mit guten Kooperationsergebnissen attestiert. Mit der Ausweitung auf Wohnungen ohne Belegrechte erklärt sie sich einverstanden. Das bildet eine gute Grundlage für die Umsetzung.

Es ist vorgesehen, möglichst viele Vermieterinnen und Vermieter dafür zu gewinnen, welche – ebenso wie die öffentliche Hand - von nachfolgenden positiven Effekten profitieren:
  • Überforderte Hausgemeinschaften werden entlastet und Stadtteile stabilisiert.
  • Der soziale Auftrag, Menschen vor Obdachlosigkeit zu bewahren, wird erfüllt - früh und unkonventionell.
  • Dem finanziellen Aspekt gilt besondere Aufmerksamkeit. Die Verwaltungs- u. Personalkosten halten sich im Rahmen und sind außerdem auf mehrere "Schultern" verteilt.
  • Die intensive Begleitung und Kontrolle der geleisteten Arbeit der Wohnbegleiterinnen und Wohnbegleiter gewährleistet einen sorgfältigen und überaus effektiven Einsatz der öffentlichen Mittel.

Die Landeshauptstadt Hannover hat durch ihr umfangreiches Netzwerk zu den Wohnungsunternehmen gute Kontakte pflegen können. Angebote der öffentlichen Hand, wie die beantragte Ausdehnung des Arbeitsansatzes Mobile Wohnbegleitung tragen dazu bei, auch private Investoren an soziale Maßnahmen zu binden und mit der Landeshauptstadt kooperierend zu arbeiten. Diese Möglichkeiten sind auch und insbesondere bei den Kontakten mit inzwischen an Finanzinvestoren veräußerte Wohnungsunternehmen wichtig.

Für die Erweiterung der Mobilen Wohnbegleitung ist eine Erhöhung des Haushaltsansatzes nicht erforderlich. Mit den kooperierenden Wohnungsunternehmen werden Rahmenvereinbarungen geschlossen, in denen eine Förderungsobergrenze festgelegt wird.
61.4 
Hannover / 19.04.2007