Informationsdrucksache Nr. 0926/2007:




Inanspruchnahme des Landesprogramms "Familien mit Zukunft - Kinder bilden und betreuen"

Inhalt der Drucksache:

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0926/2007
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Inanspruchnahme des Landesprogramms "Familien mit Zukunft - Kinder bilden und betreuen"


Das Land hat das o.g. Förderprogramm aufgelegt, das zum 01.01.2007 beginnt und sich über eine Laufzeit von insgesamt vier Jahren erstrecken soll.
Ziele des Landesprogramms sind:

– Verbesserung des Betreuungsangebotes für unter Dreijährige
– Verbesserung der frühkindlichen Bildung
– Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
– Verbesserung der Vernetzung der Betreuungsangebote

Das Programm hat zwei Programmstränge. Im Folgenden geht es um die Maßnahmen des Niedersächsischen Sozialministeriums zur Weiterentwicklung der Kindertagespflege und der bedarfsgerechten, flexiblen Betreuung in Kindertageseinrichtungen.
Daneben beinhaltet das Programm Maßnahmen des Niedersächsischen Kultusministeriums zum letzten Kindergartenjahr als Brückenjahr zur Grundschule. Hierzu wird eine gesonderte Information erfolgen. Zurzeit ist der Entwurf der Förderrichtlinie noch nicht bekannt.









Programm des Sozialministeriums
„Weiterentwicklung der Kindertagespflege und der bedarfsgerechten, flexiblen Betreuung in Kindertageseinrichtungen“
Im Rahmen dieses Programms stehen niedersachsenweit für 2007 und für die Folgejahre jährlich 20 Mio. Euro zur Verfügung. Für die Landeshauptstadt Hannover können jährlich rd. 1,3 Mio. Euro eingeworben werden. Die Fördersumme errechnet sich aus der Anzahl der Geburten im Jahr 2005 multipliziert mit der Fördersumme von 269,00 Euro. Jährliche Antragstellung ist möglich, die Laufzeit beträgt ein Kalenderjahr ab Antragsgenehmigung. Die Richtlinie über die Gewährung der Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Kinderbetreuungsangebotes insbesondere für unter Dreijährige liegt nach wie vor lediglich im Entwurf vor (Anlage 1).
Entsprechend der Richtlinie finanziert das Land anteilig:
· maximal 50 % für Projektkosten,
· Sachkosten maximal in Höhe von 20 %insgesamt max. 10 % der Gesamtfördersumme
· Kosten für die Tagespflegebetreuung maximal mit 20 % für die einzelne Tagespflegeperson.


Situation bzw. Planungsstand in der Landeshauptstadt Hannover
Das Tagesbetreuungsausbaugesetz verpflichtet die Kommunen für Kinder unter drei Jahren und im schulpflichtigen Alter ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhalten. In Umsetzung der Vorgaben dieses Gesetzes wurde mit der Drucksache 2424/2004 N1 bzw. 0839/2005, ein Stufenkonzept zur Schaffung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes beschlossen. Weiterhin wurde beschlossen, dass bis 2008 die entsprechenden Plätze in Kindertagesstätten geschaffen werden sollen. Grundlage für die Bedarfsplanungen in der Landeshauptstadt Hannover ist u.a. eine Elternbefragung zu den Betreuungswünschen für Kinder unter drei Jahren. Ergebnis dieser Elternbefragung ist, dass 80 % der Eltern eine institutionelle Betreuung ihrer Kinder wünschen, das heißt in Krippen bzw. Krabbelstuben. 20 % der Eltern wünschen eine Betreuung durch Tagespflegepersonen. Im Abgleich mit den vorhandenen Plätzen im Kindertagesstättenbereich und der Tagespflege fehlten im Stadtgebiet rund 700 Plätze im institutionellen Bereich. Ausgehend von diesem Befragungsergebnis werden neue Plätze in der Landeshauptstadt Hannover in institutioneller Betreuung geplant.

Die nachfolgend dargestellten Antragsbausteine ermöglichen die Befriedigung festgestellter zusätzlicher Bedarfe in der Landeshauptstadt im Rahmen des Landesprogramms.








Antragsbausteine zum Förderprogramm des Sozialministeriums

1. Schaffung von Krabbel- und Krippenplätzen insbesondere für Kinder mit
erheblichen Integrationsschwierigkeiten
Bis zum Jahr 2008 sollen insgesamt 760 Plätze für unter 3 jährige Kinder geschaffen werden. Ein Stufenplan zur Umsetzung wurde vom Rat beschlossen. Für die noch zu erstellenden Plätze werden in 2007 und 2008 entsprechende Anträge gestellt. Dabei sollen besondere Zielgruppen wie Kinder in sozialen Brennpunkten und Migrantenkinder besonders berücksichtigt werden.
2. Ausbau von Tagespflegeplätzen als Alternative zu fehlenden Krabbelgruppenplätzen
Im Rahmen der Umsetzung der städtischen Planungen hat sich gezeigt, dass nicht in allen Bezirken/Stadtteilen in denen Krabbelgruppenplätze geschaffen werden sollen, entsprechende räumliche oder bauliche Möglichkeiten bestehen. In Stadtteilen, wie beispielsweise Vahrenwald-List und Misburg-Anderten, soll der Bedarf an Plätzen ersatzweise, ggf. zeitlich befristet, durch Tagespflegeplätze gedeckt werden. Zurzeit wird von einer Größenordnung von jährlich rd. 50 Plätzen ausgegangen. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass aufgrund einer neuen gesetzlichen Landesregelung Tagespflege-personen auch in anderen Räumen, außerhalb der Wohnung, für mehr als 5 Kinder Gruppenbetreuungsangebote anbieten können. Dies ist eine Alternative zur institutionellen Kinderbetreuung, die den geplanten Bedarf in Einzelfällen abdecken kann und darüber hinaus eine kostengünstige Lösung gegenüber der Schaffung von Krabbelgruppenplätzen ist. Bei der Schaffung dieser Tagespflegeplätze müsste eine enge Abstimmung mit der kommunalen Kindertagesstättenplanung erfolgen, weiterhin müssten im wesentlichen Umfang Tagespflegepersonen akquiriert, koordiniert und gesteuert eingesetzt werden.

3. Sprachförderung
Die Landeshauptstadt Hannover plant in größerem Umfang die Förderung besonderer Zielgruppen durch Sprachförderprojekte, um neben der Betreuung der Kinder durch gezielte Förderung den Bildungsansatz zu unterstützen und für die betroffenen Kinder Chancengleichheit zu ermöglichen. Die Einbeziehung der Eltern ist dabei ein wesentliches Element.
Die Antragstellung beim Land wird sich auf die Projekte „Familie und Nachbarschaft“ (FuN), „Home Instruction for Parents of Preschool Youngsters“ (HIPPY) und die Elternwerkstatt Sprachbildung „Rucksack“ beziehen.







Vorgehen in einem Stufenplan
Das Landesprogramm ermöglicht eine jährliche Antragstellung. Vor diesem Hintergrund ist beabsichtigt für 2007 folgende Maßnahmen zu beantragen:
  • Schaffung von 330 zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren, insbesondere mit Migrationshintergrund und aus sozialen Brennpunkten
  • 50 zusätzliche Tagespflegeplätze, als Alternative für Krabbelgruppenplätze
  • Sprachförderangebote

Die jährliche Antragstellung ermöglicht eine jährliche finanzielle und fachliche Entscheidung für die Stadt. Somit ist es auch möglich kurzfristig aktuelle z.B. bundesweite Entwicklungen, in die weiteren Planungen einzubeziehen. Weiterhin ist es möglich, vor einem erneuten Antrag zu überprüfen ob weitere Plätze sinnvoll sind und nachgefragt werden.

Kostentabelle

Zur Zeit sind keine Detailangaben möglich.

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Hannover / 19.04.2007