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0923/2004 (Originalvorlage) |
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Städtische Grabpflege
Den Streit um die Grabpflege auf städtischen Friedhöfen hat die Stadt am Landgericht Hannover verloren. Das heißt, zukünftig darf die Stadt unter anderem nicht mehr für die Grabpflege durch ihre Gärtner werben, außerdem muss eine strikte Trennung zwischen Verkauf von Grabstellen und der Grabpflege erfolgen. Zudem muss die Stadt den privaten Gärtnern dieselben Zugangsrechte ermöglichen wie ihren eigenen Mitarbeitern.
Wir fragen daher die Verwaltung: