Drucksache Nr. 0922/2026:
proKlima GbR – Änderung des Partnerschaftsvertrages zum 01.01.2027

Informationen:

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0922/2026 (Originalvorlage)

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Grünflächen
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
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0922/2026
1 (nur online)
 

proKlima GbR – Änderung des Partnerschaftsvertrages zum 01.01.2027

Antrag,

1. der Änderung des Partnerschaftsvertrages der proKlima GbR zum 01.01.2027 gemäß Anlage 1 zuzustimmen und
2. der Umwidmung von HH-Mitteln in Höhe von 200.000 € zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Von klimaschützenden Maßnahmen sind Männer und Frauen in gleicher Weise betroffen.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Es handelt sich um vertragliche Änderungen, die keine Klimaauswirkung haben.

Kostentabelle

Als Bemessungsgrundlage für die zu leistenden jährlichen Einzahlungen gelten 3,25% der von der enercity AG im jeweils vorangegangenen Geschäftsjahr an die VVG mbH abgeführten Gewinne. Der maximal zu zahlende Betrag ist hierbei 1 Mio. €.

Begründung des Antrages

Der Klimaschutz ist eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe mit hoher gesellschaftlicher Priorität. Die Ziele der UN-Klimakonferenz sehen eine Begrenzung der globalen Erwärmung auf deutlich unter 2°C, möglichst 1,5°C, vor. Regional haben sich die Landeshauptstadt Hannover und die Region Hannover im Jahr 2014 bereits zu einer klimaneutralen Region 2050 verständigt. Nach Beschluss des Rates der Landeshauptstadt Hannover im Jahr 2020 ist eine deutliche Beschleunigung des Masterplans gefordert, um die Klimaschutzziele möglichst in 2035 bereits zu erreichen. Dabei wurde auch eine Stärkung der Aktivitäten von proKlima beschlossen. Der enercity-Fonds proKlima ist Teil des im Juni 2022 vorgelegten Sofortprogramms "Klimaschutz Hannover 2035" der Landeshauptstadt Hannover. Die seitens der Partner in den Fonds eingezahlten Mittel dienen dazu, Maßnahmen und Projekte Dritter zur Primärenergie- und CO2-Reduzierung sowie zur Nutzung regenerativer Energien und zur rationelleren Energieanwendung zum Zwecke des Klimaschutzes zu fördern. proKlima setzt Impulse für Innovationen, wodurch nur Maßnahmen unterstützt werden, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen oder die übliche Praxis qualitativ hinausgehen. Seit Gründung im Jahr 1998 ist die proKlima GbR daher ein wichtiges kommunales Werkzeug zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen gemeinsam mit den Bürger*innen, insbesondere für die anvisierte Klimaneutralität 2035.

Zu 1. – Änderung des Partnerschaftsvertrages

Gegenstand des Partnerschaftsvertrages ist die unmittelbare und mittelbare Förderung und Erfolgskontrolle von Maßnahmen und Projekten zur Primärenergie- und CO2-Einsparung sowie zur Nutzung regenerativer Energien und der rationellen Energieanwendung zum Zwecke des Klimaschutzes. Zur Erreichung dieser Ziele haben sich die Partner zur gegenseitigen Unterstützung verpflichtet. Näheres zu der inhaltlichen Arbeit kann den regelmäßig erscheinenden Jahresberichten von proKlima entnommen werden.
Die proKlima GbR dient der Errichtung eines Klimaschutzfonds und wurde zum 01.01.1998 gegründet. Seit der Vereinbarung zur Fortsetzung des Partnerschaftsvertrages am 30.11.2004 wird die GbR unbefristet fortgesetzt. Die nun geplante Änderung des Vertrages wird durch redaktionelle und aktuelle gesetzliche Anpassungen erforderlich. Weiter wird die Finanzierungssystematik geändert (vgl. § 3 Klimaschutzfonds A: Mittelherkunft).

Der als Anlage 1 beigefügte Vertragsentwurf ist zwischen allen beteiligten Partnern abgestimmt. Sowohl der Beirat als auch das Kuratorium proKlima haben sich für die geplante Änderung des Partnerschaftsvertrages ausgesprochen. Die entsprechenden Änderungen sind in der Anlage 1 kenntlich gemacht.

Parallel wird in den beteiligten Kommunen über die Änderung des Vertrages in den jeweiligen Gremien beraten.

Zu 2. – Umwidmung von HH-Mittel in Höhe von 200.000 €

Der Partnerschaftsvertrag sieht ab dem 01.01.2027 einen Partnerbeitrag seitens der LHH in Höhe von 1 Mio. € vor.

Es existiert ein HSK-Beitrag der proKlima mit einer Absenkung um 200.000 € (Stand der Beschlusslage (E.8)), sodass 800.000 € im DHH 2027/2028 geplant sind.

Um den im Partnerschaftsvertrag vorgesehenen Partnerbeitrag der LHH von 1 Mio. € ab 2027 umsetzen zu können, wird eine Umwidmung von 200 T€ aus anderen Mitteln vorgeschlagen. Die Umwidmung folgt dem Haushaltsbegleitantrag H-0037/2022 Zentralisierung Heizungsanlage/Fernwärme (Fortführung über 2024 hinaus). Konkret soll das zum Haushalt 2023/2024 beschlossene Förderprogramm aus der DS H-0037/2023 mit dem Haushaltsjahr 2026 auslaufen und die dadurch freiwerdenden Mittel zur Kompensation der abzusenkenden Mittel verwendet werden. Laut Klimaschutzleitstelle und der proKlima GbR hat das Förderprogramm keine Wirkung und wird auch nicht nachgefragt. Zu beachten wäre, dass die Umwidmung ursprünglich aus einem Programm erfolgt (Förderprogramm Energieeffizienz), dessen Dauer sich nicht fristenkongruent zur Laufzeit des Partnerschaftsvertrages verhält und die Zweckbindung für Heizungsanlagen entfällt.
20.20 
Hannover / Apr 30, 2026