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Bebauungsplan Nr. 1903 - Erweiterung Frachtpostzentrum -
Aufstellungsbeschluss, Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Antrag,
1. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1903 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Anlage 4) zu beschließen,
2. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 1903 - Festsetzung eines Industriegebietes für einen Neubau zur Erweiterung des Frachtpostzentrums Anderten -gemäß den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen und
3. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte werden im Laufe des Verfahrens geprüft.
Kostentabelle
Die Übernahme der Kosten für notwendige bauliche Maßnahmen an der Höverschen Straße wird in einem Erschließungsvertrag mit der Deutschen Post AG geregelt.
Durch den Verkauf der städtischen Grundstücke zwischen der Höverschen Straße und dem Mittellandkanal wird die Landeshauptstadt Hannover entsprechende Einnahmen erhalten.
Begründung des Antrages
Die Deutsche Post AG plant aufgrund der Zunahme des Online-Handels eine Erweiterung des bestehenden Frachtpostzentrums in Anderten mit Errichtung einer weiteren Anlage in der Größenordnung des bestehenden Zentrums mit zusätzlich ca. 350 Arbeitsplätzen.
Für das Plangebiet besteht noch kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1903 wird die bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen südlich der Höverschen Straße umfassen. Unmittelbar östlich an das Plangebiet grenzen der Bebauungsplan Nr. 1581 aus dem Jahre 2005 mit der Festsetzung eines Gewerbegebiets und öffentlicher Verkehrsflächen, sowie der Bebauungsplan Nr. 1581, 1. Änderung, aus dem Jahre 2015 mit der Festsetzung eines Industriegebiets und privater Grünflächen an.
Städtebauliches Ziel ist die Entwicklung eines Industriegebietes für den Erweiterungsbau der Deutschen Post AG sowie die dazugehörigen Erschließungsanlagen und Stellplatzflächen. Da zur Umsetzung und Absicherung der angestrebten Gebietsentwicklung bisher kein Planungsrecht besteht, ist die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1903 durchführen zu können.
61.13
Hannover / Apr 1, 2022