Antrag Nr. 0920/2022:
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion zur Fortsetzung der Unterstützungsmaßnahmen für Schausteller*innen im Falle coronabedingter Einschränkungen

Informationen:

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Gemeinsamer Antrag von SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion zur Fortsetzung der Unterstützungsmaßnahmen für Schausteller*innen im Falle coronabedingter Einschränkungen

Antrag

Die Verwaltung wird aufgefordert, in Fortsetzung der Drucksache 1515/2020 im Falle erneuter coronabedingter Einschränkungen im Stadtgebiet für das laufende Jahr Möglichkeiten zu schaffen, damit volksfesttypische Produkte, Waren und kleinere Fahrgeschäfte durch Schausteller*innenbetriebe angeboten werden können.

Wie im Rahmen des „Sommertreibens in der City“ 2020 und 2021 sollen dann Angebote in der Innenstadt, am Maschsee und an der Lister Meile sowie in den Wochen- und Bauernmarktbereichen in den Stadtteilen (außerhalb der Marktzeiten) ermöglicht werden.

Im Falle erneuter coronabedingter Einschränkungen soll zugleich für diese Maßnahmen erneut eine bis zum Ende des Jahres zeitlich begrenzte Ausnahme gem. § 3 Absatz 3 Sondernutzungssatzung der Landeshauptstadt Hannover gelten und bei der Umsetzung auf die Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsvorschriften hingewirkt werden.

Begründung

Mit Beschluss der Drucksache Nr. 1515/2020 durch die Ratsgremien im Juli 2020 wurde in der Landeshauptstadt Hannover für die Schausteller*innen die Möglichkeit geschaffen, im Stadtgebiet ihre Produkte und Waren anzubieten sowie Fahrgeschäfte aufzubauen. Nach entsprechender Vorplanung und Erstellung eines Hygienekonzeptes konnten somit in den letzten beiden Jahren das „Sommertreiben in der City“ durchgeführt werden. Dieses zusätzliche Angebot wurde gut angenommen und die Innenstadt sowie das Geschäftsleben stärker belebt, vor allem an Freitagen und Samstagen. Die Abstands- und Schutzvorschriften wurden auf Basis eines Hygienekonzeptes durchgehend vorbildlich eingehalten.

Im Falle neuerlicher Einschränkungen im Gefolge der Corona-Pandemie und der damit verbundenen unsicheren Perspektive für die Durchführbarkeit von Veranstaltungen scheint die Fortsetzung dieser Maßnahmen auch in diesem Jahr angemessen zu sein. Mit dem vorliegenden Antrag soll hierfür bereits frühzeitig eine entsprechende Beschlusslage herbeigeführt werden, um im Falle neuerlicher Einschränkungen zeitnah flexibel reagieren zu können.