Dem Rat der Landeshauptstadt Hannover ist die gute Unterbringung und Versorgung von obdachlosen Menschen ein wichtiges Anliegen. Aus diesem Grund sind in den vergangenen Jahren bereits durch Ratspolitik und Stadtverwaltung eine Reihe von quantitativen, wie qualitativen Neuerungen auf den Weg gebracht worden, die die Unterbringung verbessert haben und auch künftig verbessern werden. Die wohnraumerhaltenden Hilfen bleiben auch in Zukunft ein maßgeblicher Ansatz zur Vermeidung von Obdachlosigkeit. Diese sind eng zu verzahnen mit der zu entwickelnden Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit.
Um die Standards zur Unterbringung von obdachlosen Menschen auf dem bereits beschrittenen Weg weiterzuentwickeln, sollen
1. die Kriterien für die Unterbringung insbesondere in den folgenden Punkten angepasst werden:
a) Die Obdachlosenunterkünfte werden differenziert nach Wohnungen, Wohnprojekten und Wohnheimen sowie nach Notschlafstellen, die nur zur Übernachtung vorgesehen sind.
b) Wohnprojekte sollen nicht mehr als 100 Plätze, Wohnheime nicht mehr als 150 Plätze haben.
c) Die Wohnheime und Wohnprojekte sollen nach und nach im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel baulich so verändert werden, dass Familien in abgeschlossenen wohnungsähnlichen Einheiten und Alleinstehende möglichst in Einzelzimmern, maximal in 2-Bettzimmern untergebracht werden. In der Regel sollen jeder untergebrachten Person mindestens 10 qm zur Verfügung stehen.
d) In Notschlafstellen sollen pro Bewohner*in mindestens 6 9 qm zur Verfügung stehen. Notschlafstellen sind so einzurichten, dass den Bewohner*innen Gelegenheit zur sicheren Aufbewahrung ihrer Habe gegeben wird.
e) Auf Einrichtungen und besondere Angebote für Frauen und Kindern soll verstärkt hingewiesen werden. Mittelfristig soll ein bedarfsgerechter Ausbau der Angebote für Frauen und speziell für Frauen mit Kindern erfolgen.
f) Neubau und Umbau von Obdachloseneinrichtungen werden barrierefrei umgesetzt.
g) Bei der Vergabe von Betreiberverträgen für Wohnungen, Wohnprojekte und Wohnheime wird das Betreuungskonzept des Betreibers gegenüber dem Angebotspreis mit 65 % zu 35 % bewertet. Die Themen Gewaltschutz, konfliktfreies Zusammenleben und Hausordnung sollen, neben anderen, Bestandteil des Konzeptes und damit der Vergabeentscheidung sein.
h) Bei der Vergabe von Betreiberverträgen für Notschlafstellen, die nicht Teil einer bestehenden Unterkunft sind, soll ein Gewaltschutzkonzept des Betreibers gegenüber dem Angebotspreis mit 65 % zu 35 % bewertet werden.
i) Der Personalschlüssel für die Soziale Arbeit beträgt in Wohnheimen 1 zu 33 und in Wohnprojekten 1 zu 50. Eine Anpassung soll im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bei Neuvergaben bzw. Vertragsverlängerungen erfolgen.
j) Für die soziale Betreuung sind qualifizierte Mitarbeiter*innen einzusetzen. Im Bewerbungsverfahren sollen auch Fremdsprachenkenntnisse eine Rolle spielen.
k) In Gemeinschaftsunterkünften (Wohnheimen, Wohnprojekten, Notschlafstellen) soll im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach und nach kostenloses WLAN in Gemeinschafts- und Wohnräumen angeboten und als verpflichtende Aufgabe in die Betreiberverträge aufgenommen werden.
2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und wie an einer der Gemeinschaftsunterkünfte eine Unterbringung von Hunden sowohl innerhalb als auch
außerhalb der Unterkunft erfolgen kann und den Ratsgremien (Bauausschuss, Sozialausschuss) hierfür einen Vorschlag vorzulegen.
3. Die Stadtverwaltung kontrolliert die Einhaltung dieser und der bisherigen Vergabekriterien sowohl durch die bisher dafür vorgesehenen Mitarbeiter*innen im Sachgebiet Unterbringung als auch durch die mit dem Änderungsantrag zum Haushalt Nr. H-0168/2019 (Gemeinsamer Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) neu zu schaffende Stelle für die Kontrolle der Unterkünfte.